UN stellen sich hinter Strafgerichtshof – USA und Russland erhöhen den Druck

93 Staaten stellen sich in der UN-Generalversammlung hinter den Internationalen Strafgerichtshof. Während die USA Sanktionen gegen das Gericht verhängen, ziehen sich mehrere afrikanische Staaten zurück. Verfahren zu Kriegsverbrechen in Sudan, Libyen und Zentralafrika laufen dennoch weiter.

Die UN-Generalversammlung hat Sanktionen und Einschüchterungsversuche gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verurteilt und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Gericht aufgerufen. Die entsprechende Resolution wurde am Montag, dem 2. November 2026, in New York verabschiedet. 93 Staaten stimmten dafür, 13 dagegen und 36 enthielten sich. Der Beschluss folgt auf neue US-Sanktionen gegen den Gerichtshof und fällt in eine Phase wachsender Spannungen über die internationale Strafverfolgung, während mehrere afrikanische Staaten ihren Austritt aus dem Gründungsvertrag des Gerichts eingeleitet haben.

Die Resolution begrüßt den Jahresbericht des Strafgerichtshofs und verurteilt Drohungen, Angriffe sowie politische Einmischung gegen die Institution und ihre Beschäftigten. Zugleich fordert die Generalversammlung die Staaten auf, bei der Festnahme gesuchter Personen, der Beweissicherung und der Vollstreckung von Strafen zusammenzuarbeiten.

Im Mittelpunkt der Debatte standen die Sanktionen der Vereinigten Staaten, die inzwischen nicht nur einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern auch den Gerichtshof als Institution betreffen. Russland, Israel und weitere Staaten stellten dagegen die Zuständigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts infrage.

US-Sanktionen treffen inzwischen den gesamten Gerichtshof

IStGH-Präsidentin Tomoko Akane konnte ihren Jahresbericht erstmals seit der COVID-19-Pandemie nicht persönlich vor der UN-Generalversammlung vorstellen. Stattdessen wandte sie sich mit einer aufgezeichneten Videobotschaft an die Mitgliedstaaten.

Hintergrund sind die Sanktionen, welche die US-Regierung am 9. Oktober gegen den Gerichtshof selbst verhängt hat. Zuvor hatte Washington bereits 13 Richter, Staatsanwälte und weitere Justizmitarbeiter mit Sanktionen belegt, darunter Akane.

Nach Angaben der Gerichtspräsidentin stehen inzwischen neun der insgesamt 18 Richter unter US-Sanktionen.

„Wenn Richter für ihre Entscheidungen bestraft werden, sei es durch Sanktionen oder strafrechtliche Verurteilungen, dann richten sich diese Maßnahmen nicht nur gegen die Richter selbst, sondern gegen die Unabhängigkeit der Justiz“, erklärte Akane.

Die Maßnahmen könnten nach Darstellung des Gerichtshofs weit über die unmittelbar betroffenen Personen hinausreichen. Sie beträfen auch Mitarbeiter, Angehörige, Opfer, Zeugen, Rechtsbeistände und Organisationen, die mit dem Gericht zusammenarbeiten.

Akane verwies außerdem auf Urteile eines Moskauer Gerichts vom 12. Dezember 2025. Damals wurden neun gegenwärtige und ehemalige Amtsträger des Strafgerichtshofs in Abwesenheit zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und 15 Jahren verurteilt.

Die Gerichtspräsidentin gehört selbst zu den Verurteilten. Sie bezeichnete die Maßnahmen als Versuch, die unabhängige Rechtsprechung zu behindern.

Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrechen der Aggression. Er ist ein eigenständiges internationales Gericht auf Grundlage des Römischen Statuts und kein Organ der UN.

Deutschland und EU fordern Ende der Sanktionen

Die Europäische Union stellte sich während der Generalversammlung ausdrücklich hinter den Strafgerichtshof. Ihr Vertreter Fabio Cannizzaro forderte im Namen der Mitgliedstaaten die unverzügliche Aufhebung sämtlicher Sanktionen gegen das Gericht und seine Beschäftigten.

Die Maßnahmen gefährdeten nicht nur die Unabhängigkeit des Gerichts, sondern könnten auch Ermittlungen sowie die Zusammenarbeit mit Opfern, Zeugen und zivilgesellschaftlichen Organisationen beeinträchtigen.

Deutschland unterstützt diese Position. Bereits am 9. Oktober hatte die Bundesregierung gemeinsam mit Kanada, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, den Niederlanden und Großbritannien eine Erklärung veröffentlicht, in der die Staaten den amerikanischen Sanktionen ausdrücklich widersprachen.

Die Unterzeichner bekräftigten ihre Unterstützung für die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität des Gerichtshofs. Zugleich warnten sie vor möglichen Folgen für dessen Beschäftigte und die Fortführung internationaler Strafverfahren.

Deutschland verwies bei der UN-Debatte zudem auf die Nürnberger Prozesse vor 80 Jahren. Die strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen für schwerste internationale Verbrechen sei ein wesentlicher Bestandteil der deutschen historischen Verantwortung.

Afrikanische Staaten verlassen das Römische Statut

Parallel zum Streit über die amerikanischen Sanktionen wächst der Druck auf den Strafgerichtshof durch Austrittsentscheidungen mehrerer Mitgliedstaaten.

Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung in der Sahelregion. Burkina Faso, Mali und Niger haben ihre Austritte aus dem Römischen Statut formell bei den Vereinten Nationen angezeigt.

Niger übermittelte seine Austrittsmitteilung am 18. Juni 2026, Burkina Faso und Mali folgten am 24. Juni. Die Austritte sollen nach Ablauf der vorgeschriebenen Jahresfrist im Juni 2027 wirksam werden.

Auch Tschad reichte am 27. Juli seine Austrittsmitteilung ein. Außerhalb Afrikas haben Venezuela und der pazifische Inselstaat Nauru entsprechende Schritte unternommen.

Der Gerichtshof sieht in dieser Entwicklung eine zusätzliche Herausforderung für seine internationale Legitimation und seine Fähigkeit, schwere Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen.

Ein Austritt beendet allerdings nicht automatisch frühere rechtliche Verpflichtungen. Nach dem Römischen Statut bleiben Pflichten bestehen, die während der Mitgliedschaft entstanden sind. Bereits eingeleitete Verfahren werden durch einen später wirksam werdenden Austritt nicht aufgehoben.

Das betrifft insbesondere Mali, wo der Strafgerichtshof seit 2013 mutmaßliche Kriegsverbrechen untersucht und bereits mehrere Verfahren geführt hat.

China griff die Austrittsbewegung während der Generalversammlung auf. Der chinesische Vertreter Sun Lei forderte den Gerichtshof und seine Mitgliedstaaten auf, darüber nachzudenken, wie das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft gestärkt werden könne. Zugleich warnte Peking vor Politisierung, doppelten Standards und einer Ausweitung der gerichtlichen Zuständigkeit.

Verfahren zu Sudan, Libyen und Zentralafrika gehen weiter

Ungeachtet der politischen Auseinandersetzungen hat der Strafgerichtshof mehrere Verfahren zu Verbrechen in afrikanischen Konfliktgebieten vorangebracht.

In der sudanesischen Region Darfur wurde der frühere Dschandschawid-Kommandeur Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman, bekannt als Ali Kushayb, im Oktober 2025 wegen 27 Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Im Dezember erhielt er eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Es war die erste Verurteilung in einem Verfahren, das auf einer Überweisung durch den UN-Sicherheitsrat beruhte. Gegen das Urteil und die Strafe sind Rechtsmittel anhängig.

Auch die Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen im seit April 2023 andauernden Sudan-Krieg werden fortgesetzt. Die Anklagebehörde untersucht insbesondere Vorfälle in Darfur und arbeitet dabei mit Zeugen, Betroffenen sowie internationalen Organisationen zusammen.

In Libyen soll am 4. Mai 2027 der Prozess gegen Khaled Mohamed El Hishri beginnen. Ihm werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Der Beschuldigte war in Deutschland festgenommen und am 1. Dezember 2025 an den Gerichtshof überstellt worden. Im Juli 2026 bestätigte die Vorverfahrenskammer die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte.

In der Zentralafrikanischen Republik sprach der Gerichtshof am 23. September 2026 Mahamat Said Abdel Kani wegen mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Die Taten wurden während des Konflikts in der Hauptstadt Bangui zwischen April und August 2013 begangen. Das Verfahren zur Strafzumessung läuft noch.

Auch gegen den ugandischen Rebellenführer Joseph Kony sind die Anklagepunkte bestätigt worden. Ein Strafprozess kann allerdings erst beginnen, wenn Kony in die Gewalt des Gerichts gelangt.

Zahlreiche Haftbefehle bleiben unvollstreckt

Die mangelnde Vollstreckung internationaler Haftbefehle gehört weiterhin zu den größten Schwierigkeiten des Strafgerichtshofs.

Zum Ende des Berichtszeitraums am 31. Juli 2026 waren 32 öffentlich bekannte Haftbefehle nicht vollstreckt. In seiner Pressemitteilung vom 2. November bezifferte der Gerichtshof die aktuelle Zahl auf 34.

Zu den gesuchten Personen gehören unter anderem der russische Präsident Wladimir Putin, der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie frühere sudanesische Regierungsvertreter.

Akane erinnerte die Vertragsstaaten daran, dass sie nach dem Römischen Statut grundsätzlich verpflichtet sind, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten und gesuchte Personen festzunehmen und zu überstellen.

Die Gerichtspräsidentin verwies dabei auf die Entscheidung gegen Tadschikistan. Der Gerichtshof hatte im März 2026 festgestellt, dass das Land seine Verpflichtungen verletzt habe, weil es Putin während eines Aufenthalts auf seinem Staatsgebiet nicht festgenommen hatte.

Auch im Zusammenhang mit Libyen stellte der Gerichtshof eine Verletzung der Zusammenarbeitspflichten fest. Italien hatte den gesuchten libyschen Staatsangehörigen Osama Elmasry Njeem trotz eines entsprechenden Ersuchens nicht an Den Haag überstellt.

Die Generalversammlung forderte die Staaten deshalb erneut auf, bestehende Haftbefehle umzusetzen und die internationale Strafverfolgung zu unterstützen.

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