Bundesregierung will NATO-Einsatz im Mittelmeer verlängern – Seenotrettung Teil des Mandats

Deutschland will seinen NATO-Einsatz im Mittelmeer verlängern, aber weniger Soldaten dafür vorsehen. Zugleich haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für Schiffskontrollen gegen den Waffenschmuggel verändert. Auch die Zusammenarbeit mit der EU-Mission vor Libyen soll verstärkt werden.

Die Bundesregierung will den Bundeswehreinsatz bei der NATO-Mission Sea Guardian im Mittelmeer um ein weiteres Jahr verlängern und gleichzeitig die Personalobergrenze reduzieren. Das Bundeskabinett fasste den entsprechenden Beschluss am Mittwoch, dem 28. Oktober 2026. Der dem Bundestag übermittelte Antrag sieht künftig bis zu 440 statt bisher 550 Soldatinnen und Soldaten vor. Die Mission soll weiterhin den Terrorismus und Waffenschmuggel bekämpfen sowie internationale Seewege sichern, während sich die rechtlichen Voraussetzungen für Schiffskontrollen verändert haben.

Deutschland reduziert Personalobergrenze für NATO-Mission

Mit der geplanten Verlängerung soll die Bundeswehr bis zum 30. November 2027 an der maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian teilnehmen können. Die seit 2016 bestehende NATO-Mission überwacht den Schiffsverkehr im Mittelmeer, tauscht Sicherheitsinformationen zwischen den Bündnispartnern aus und soll terroristische Aktivitäten sowie illegalen Waffenhandel auf See eindämmen.

Der Bundestag muss der Verlängerung noch zustimmen. Die Bundesregierung hat ihren Antrag unter der Drucksachennummer 21/8819 vorgelegt.

Bei der vorgesehenen Truppenstärke gibt es allerdings widersprüchliche Angaben. Während der offizielle Bundestagsantrag eine Höchstgrenze von 440 Soldatinnen und Soldaten nennt, spricht die Bundesregierung auf ihrer Internetseite von einer Reduzierung auf 400. Die Parlamentsnachrichten des Bundestags bestätigen wiederum die Zahl von 440.

Diese Obergrenze bezeichnet die maximal zulässige Zahl deutscher Einsatzkräfte, nicht die tatsächlich dauerhaft im Mittelmeer stationierten Soldaten.

Deutschland beteiligt sich bislang vorwiegend durch Schiffe und andere Einheiten, die auf ihrem Weg durch das Mittelmeer Informationen zur Überwachung des Seeraums bereitstellen. Dabei bleiben die deutschen Kräfte in der Regel ihrer nationalen Führung unterstellt.

Eine direkte Unterstellung unter die NATO-Einsatzführung ist grundsätzlich möglich, derzeit aber nicht vorgesehen.

Die zusätzlichen einsatzbedingten Ausgaben für den Zeitraum vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2027 veranschlagt die Bundesregierung auf rund 900.000 Euro. Darin sind nicht sämtliche regulären Personal- und Betriebskosten der beteiligten Bundeswehreinheiten enthalten.

Schiffskontrollen nach Wegfall bisheriger UN-Ermächtigung eingeschränkt

Neben der geringeren Personalobergrenze verändert sich die rechtliche Grundlage bestimmter Maßnahmen gegen den Waffenschmuggel im Mittelmeer.

Bisher stützten sich entsprechende Kontrollen unter anderem auf die Resolution 2292 des UN-Sicherheitsrats aus dem Jahr 2016 und deren Verlängerungen. Diese hatten besondere Befugnisse zur Kontrolle verdächtiger Schiffe im Zusammenhang mit dem Waffenembargo gegen Libyen geschaffen.

Nach dem Wegfall dieser Ermächtigung gelten für das Anhalten, Betreten und Durchsuchen von Schiffen nun die allgemeinen Regeln des internationalen Seerechts sowie das Protokoll von 2005 zum Übereinkommen gegen widerrechtliche Handlungen zur See.

Die Bundesregierung stellt deshalb klar, dass entsprechende Maßnahmen „regelmäßig nur mit Zustimmung des entsprechenden Flaggenstaats oder bei Flaggenlosigkeit zulässig“ sind.

Das bedeutet, dass NATO-Einheiten auf hoher See nicht allein aufgrund eines Verdachts beliebige Schiffe kontrollieren dürfen. Soweit keine besondere völkerrechtliche Befugnis besteht, ist grundsätzlich die Zustimmung des Staates erforderlich, unter dessen Flagge das Schiff fährt.

Das Waffenembargo gegen Libyen bleibt davon zu unterscheiden. Die veränderte Rechtsgrundlage betrifft die Befugnisse zu seiner Durchsetzung auf See, nicht automatisch den Fortbestand des Embargos.

Sea Guardian soll weiterhin Schiffe aufklären, verdächtige Aktivitäten erkennen und im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften Kontrollen durchführen können. Auch die Beschlagnahme und Umleitung von Schiffen ist unter entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen möglich.

Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Hoheitsgewässer, die Straße von Gibraltar einschließlich ihrer Zugänge sowie den darüberliegenden Luftraum.

Einsätze innerhalb der Hoheitsgewässer eines Anrainerstaats setzen dessen Zustimmung voraus. Handelt es sich nicht um einen NATO-Mitgliedstaat, sind zusätzlich ein Beschluss des Nordatlantikrats und die Zustimmung des Deutschen Bundestags erforderlich.

Libyen und die nordafrikanische Küste bleiben sicherheitspolitischer Schwerpunkt

Die Bundesregierung begründet die Fortsetzung des Einsatzes mit der strategischen Bedeutung des Mittelmeers für die Sicherheit Europas und der NATO. Das Seegebiet verbindet wichtige internationale Handelsrouten und grenzt an mehrere Regionen mit anhaltenden politischen und militärischen Konflikten.

Besonders der zentrale und südliche Mittelmeerraum ist durch die instabile Lage in Libyen, Waffenschmuggel, Menschenhandel und organisierte Kriminalität geprägt.

In ihrem Antrag verweist die Bundesregierung außerdem auf Migration, wirtschaftliche Ungleichgewichte, den Klimawandel und schwache staatliche Strukturen als Faktoren, die zur regionalen Unsicherheit beitragen.

Hinzu kommen die Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten auf internationale Handelswege und Lieferketten.

Die Bundesregierung verfolgt deshalb das Ziel, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und die sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen europäischen und nordafrikanischen Partnerstaaten zu verstärken.

Sea Guardian soll dabei auch als Kooperationsplattform dienen, über die die NATO Kontakte zu ausgewählten Staaten an ihrer südlichen Grenze pflegt und gemeinsame maritime Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht.

Für Deutschland gehört dazu insbesondere die Zusammenarbeit mit den Staaten an der nordafrikanischen Mittelmeerküste.

NATO und EU sollen beim Waffenembargo gegen Libyen enger zusammenarbeiten

Die Bundesregierung strebt außerdem eine bessere Abstimmung zwischen Sea Guardian und der EU-geführten Marineoperation EUNAVFOR MED Irini an.

Irini wurde 2020 eingerichtet und hat unter anderem den Auftrag, das UN-Waffenembargo gegen Libyen zu überwachen. Die Operation kontrolliert verdächtige Schiffsbewegungen und dokumentiert mögliche Verstöße gegen internationale Beschränkungen.

Eine Zusammenarbeit beider Missionen könnte nach den Vorstellungen der Bundesregierung den Austausch von Aufklärungsinformationen und die logistische Unterstützung verbessern.

Der neue Bundestagsantrag sieht deshalb ausdrücklich die Möglichkeit vor, im Rahmen von Sea Guardian Informationen und logistische Leistungen zur Unterstützung von Irini bereitzustellen.

Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen der NATO und der Europäischen Union.

Auch die deutsche Beteiligung an Irini soll verlängert werden. Das Bundeskabinett beschloss am 28. Oktober, den Einsatz mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten ebenfalls bis zum 30. November 2027 fortzusetzen. Hierfür ist ebenfalls die Zustimmung des Bundestags erforderlich.

Deutschland beteiligt sich damit weiterhin an zwei unterschiedlichen maritimen Sicherheitsoperationen im Mittelmeer, deren Aufgaben sich teilweise ergänzen.

Während Sea Guardian vor allem der NATO-weiten Seeraumüberwachung und der Bekämpfung maritimer Sicherheitsbedrohungen dient, konzentriert sich Irini insbesondere auf die Überwachung des Waffenembargos gegen Libyen.

Bundeswehr muss auch Menschen in Seenot helfen

Die Bundesregierung bekräftigt im neuen Mandatsantrag ausdrücklich die völkerrechtliche Verpflichtung deutscher Marineeinheiten, Menschen in Seenot zu helfen.

Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob sich die Schiffe im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, der Seeraumüberwachung oder zur Unterstützung anderer NATO-Einheiten im Mittelmeer befinden.

Sie betrifft auch Situationen, in denen Menschen auf Migrationsrouten zwischen Nordafrika und Europa in Seenot geraten.

Sea Guardian ist allerdings keine eigenständige Mission zur Seenotrettung oder zur Kontrolle irregulärer Migration.

Die deutschen Einsatzkräfte dürfen ihren Auftrag im Rahmen des Völkerrechts mit militärischen Mitteln durchsetzen. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Schutz eigener oder verbündeter Kräfte sowie die Nothilfe.

Deutschland ist seit der Gründung der NATO-Operation im Jahr 2016 regelmäßig an Sea Guardian beteiligt. Die Bundesregierung sieht in der Fortsetzung des Einsatzes einen Beitrag zur Sicherheit der internationalen Handelsschifffahrt und zur Zusammenarbeit mit den südlichen Partnerstaaten des Bündnisses.

Über die neue Mandatsobergrenze, die Einsatzdauer und den militärischen Auftrag entscheidet der Deutsche Bundestag auf Grundlage des Regierungsantrags.

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