Die USA haben ihren Resolutionsentwurf zur Westsahara überarbeitet und die ursprünglich vorgesehene feste Frist für das Ende des Friedenssicherungsmandats der UN-Mission MINURSO gestrichen. Die neue Fassung wurde am 26. Oktober 2026 verbreitet. Auch das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis wird wieder ausdrücklich genannt. Washington hält jedoch daran fest, den marokkanischen Autonomieplan zur einzigen Grundlage der Verhandlungen zu machen und die UN-Mission umzubenennen.
USA verzichten auf festen Zeitplan für den Abbau der UN-Mission
Die neue Fassung sieht vor, das Mandat der MINURSO bis zum 31. Oktober 2027 zu verlängern. Eine zunächst geplante grundlegende Umwandlung der Mission wurde dagegen zurückgestellt.
Der erste amerikanische Entwurf vom 20. Oktober hatte vorgesehen, das Friedenssicherungsmandat am 30. April 2027 zu beenden. Anschließend sollte die MINURSO für sechs Monate als politische Sondermission weitergeführt werden. Gleichzeitig sollten ihre uniformierten Kräfte bis zum 31. Januar 2027 um mindestens 50 Prozent reduziert werden.
Diese verbindlichen Vorgaben fehlen in der überarbeiteten Fassung. Stattdessen soll UN-Generalsekretär António Guterres bis zum 30. Januar 2027 detaillierte Vorschläge zur künftigen Struktur, Personalstärke und Finanzierung vorlegen. Dazu gehören auch mögliche Truppenreduzierungen, die Zusammenlegung oder Schließung von Standorten sowie die künftige Überwachung der Waffenruhe und die Minenräumung.
Über die weitere Umgestaltung der Mission soll der Sicherheitsrat anschließend unter Berücksichtigung dieser Vorschläge und der Fortschritte im politischen Prozess entscheiden.
An einer symbolisch bedeutsamen Änderung hält Washington allerdings fest: Die bisherige Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara (MINURSO) soll bereits zum 1. November 2026 in „Mission der Vereinten Nationen in der Westsahara“ (MINUSO) umbenannt werden.
Damit würde der ausdrückliche Bezug auf ein Referendum aus dem Namen der seit 1991 bestehenden Mission verschwinden. Die Umbenennung allein bedeutet jedoch noch keine Aufhebung ihres bisherigen Mandats.
Marokkos Autonomieplan bleibt einzige Grundlage der Verhandlungen
Auch bei der politischen Lösung des Westsahara-Konflikts haben die Vereinigten Staaten ihre Formulierungen angepasst. Während der erste Entwurf eine Autonomie unter marokkanischer Souveränität als „einzige realisierbare Lösung“ bezeichnete, spricht die neue Fassung von der „am ehesten realisierbaren Lösung“.
Zugleich wird ausdrücklich auf die UN-Charta und das Prinzip der Selbstbestimmung verwiesen. Im politischen Teil des Entwurfs bleibt die amerikanische Position jedoch unverändert: Die Konfliktparteien sollen den erweiterten und aktualisierten Autonomievorschlag Marokkos als einzige Grundlage ihrer Verhandlungen verwenden und ihre Antworten auf dieser Basis formulieren.
Marokko beansprucht die Westsahara als Teil seines Staatsgebiets und schlägt eine weitreichende regionale Selbstverwaltung unter marokkanischer Souveränität vor. Die Frente Polisario fordert dagegen das Selbstbestimmungsrecht der sahrauischen Bevölkerung einschließlich der Möglichkeit einer staatlichen Unabhängigkeit. Algerien unterstützt die Polisario, während Mauretanien am politischen Vermittlungsprozess beteiligt ist.
Bereits mit der Resolution 2797 vom 31. Oktober 2025 hatte der UN-Sicherheitsrat den marokkanischen Autonomievorschlag zur Grundlage weiterer Verhandlungen gemacht. Damals hielt das Gremium zugleich an einer endgültigen, gegenseitig akzeptierten politischen Lösung fest, die das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung gewährleisten soll.
Der überarbeitete amerikanische Entwurf geht bei der Festlegung des Verhandlungsrahmens darüber hinaus, indem er den marokkanischen Vorschlag ausdrücklich zur einzigen Grundlage erklärt.
Polisario lehnt eine Vorfestlegung auf marokkanische Souveränität ab
Die Frente Polisario hatte bereits auf den ersten amerikanischen Entwurf mit deutlicher Ablehnung reagiert. In einem Schreiben an den UN-Sicherheitsrat vom 22. Oktober stellte die Bewegung ihre weitere Teilnahme am politischen Prozess infrage, falls die vorgeschlagenen Regelungen unverändert beschlossen würden.
In einer Erklärung nach einer außerordentlichen Sitzung ihrer Führung am 25. Oktober bekräftigte die Polisario ihre Ablehnung jeder Lösung, die nicht auf dem Recht der sahrauischen Bevölkerung auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit beruhe. Die zuvor ausgesprochene ausdrückliche Drohung eines Rückzugs aus den Verhandlungen wurde in dieser Erklärung allerdings nicht wiederholt.
Die Polisario beansprucht weiterhin, die legitime Vertretung des sahrauischen Volkes zu sein. In Washington laufen im Senat weitere Bemühungen die Bewegung als Terrororganisation einzustufen.
Der amerikanische Resolutionsentwurf sieht unterdessen vor, die Gespräche auf weitere sahrauische Gruppen und Vertreter auszuweiten. UN-Sondergesandter Staffan de Mistura soll ausdrücklich auch Personen und Organisationen konsultieren, die nicht zu den bisherigen Verhandlungsparteien gehören. Das betrifft die Bevölkerung in der Westsahara, die Flüchtlingslager und die sahrauische Diaspora.
Washington unterstützt zudem die Fortsetzung der direkten Gespräche zwischen Marokko, der Frente Polisario, Algerien und Mauretanien. Der Entwurf verweist auf drei Verhandlungsrunden in Washington und Madrid, die von den USA und den Vereinten Nationen begleitet wurden.
UN sollen Flüchtlinge in Tindouf innerhalb von sechs Monaten registrieren
Eine weitere Bestimmung betrifft die sahrauischen Flüchtlingslager rund um die algerische Stadt Tindouf. Der überarbeitete amerikanische Entwurf fordert das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR auf, die Registrierung der dort lebenden Flüchtlingsbevölkerung innerhalb von sechs Monaten abzuschließen.
Die Registrierung soll nach internationalem Flüchtlingsrecht sowie den Standards des UNHCR erfolgen. Alle beteiligten Akteure sollen einen ungehinderten Zugang und ausreichende Bewegungsfreiheit für die Registrierung und die Prüfung dauerhafter Lösungen gewährleisten.
Der Text bezeichnet die langjährige Vertreibung und die sich verschlechternden humanitären Bedingungen in den Lagern als besorgniserregend. Internationale Hilfsmittel sollen nach dem Entwurf freiwillige, individuelle und dauerhafte Lösungen unterstützen.
Die Frage der Registrierung ist seit Jahren politisch umstritten. Die Flüchtlingslager befinden sich auf algerischem Territorium und werden von der Polisario verwaltet. Eine umfassende, international anerkannte individuelle Registrierung der dortigen Flüchtlingsbevölkerung liegt bislang nicht vor.
UN-Sicherheitsrat entscheidet über die Zukunft der MINURSO
Die amerikanischen Änderungen erfolgen wenige Tage vor der nächsten Abstimmung des UN-Sicherheitsrats. Diese wird für den 30. Oktober erwartet. Das bestehende Mandat der MINURSO läuft einen Tag später aus.

Die USA führen die Verhandlungen über den Resolutionsentwurf. Im Sicherheitsrat ist die Zustimmung von mindestens neun der 15 Mitglieder erforderlich, sofern keines der fünf ständigen Mitglieder ein Veto einlegt.
Bei der Abstimmung über die Resolution 2797 im Oktober 2025 hatten elf Staaten zugestimmt. Russland, China und Pakistan enthielten sich, während Algerien nicht an der Abstimmung teilnahm.
Marokkos Außenminister Nasser Bourita telefonierte am 23. Oktober mit seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow. Das russische Außenministerium nannte die bilateralen Beziehungen, den geplanten Russland-Afrika-Gipfel und die Abstimmung in regionalen sowie internationalen Fragen als Gesprächsthemen. Ob Moskau den überarbeiteten amerikanischen Resolutionsentwurf unterstützen wird, blieb zunächst offen.
Eine endgültige Entscheidung über die Neuausrichtung und mögliche Umbenennung der MINURSO liegt noch nicht vor. Die Regelungen müssen zunächst vom UN-Sicherheitsrat angenommen werden.

