UN-Migrationspakt: Bundesregierung distanziert sich von “Remigration” und “Bevölkerungsaustausch”

Der UN-Migrationspakt bleibt für Deutschland völkerrechtlich unverbindlich. Die Bundesregierung plant keine Überarbeitung und erwartet auch durch die neue UN-Fortschrittserklärung keinen messbaren Einfluss auf die Nettozuwanderung.

Der UN-Migrationspakt entfaltet nach Auffassung der Bundesregierung keine völkerrechtliche Bindungswirkung und soll derzeit auch nicht überarbeitet werden. Die Bundesregierung legte ihre Position in einer am 13. August 2026 übermittelten Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion dar. Deutschland unterstützt den Pakt weiterhin als Rahmen für die internationale Zusammenarbeit bei Migration. Auch die im Mai von der UN-Generalversammlung verabschiedete Fortschrittserklärung ist rechtlich nicht verbindlich.

Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration, kurz GCM, wurde 2018 in Marrakesch angenommen. Er umfasst 23 Ziele zur internationalen Zusammenarbeit und wird regelmäßig im Rahmen des International Migration Review Forum der Vereinten Nationen überprüft.

Die Bundesregierung bezeichnet den Pakt ausdrücklich als „politisches Rahmendokument“. Über seine Umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene entscheiden die beigetretenen Staaten weiterhin selbst.

Deutschland stimmt neuer UN-Erklärung zu

Beim zweiten International Migration Review Forum vom 5. bis 8. Mai 2026 in New York überprüften die beteiligten Staaten die bisherige Umsetzung des Pakts. Deutschland hatte zuvor einen freiwilligen Staatenbericht eingereicht und sich an den Verhandlungen über die sogenannte Progress Declaration beteiligt.

Die Bundesregierung stimmte der Erklärung am 20. Mai in der UN-Generalversammlung zu. Darin werden die Fortschritte bei den 23 Zielen des Migrationspakts bewertet und Empfehlungen für die weitere Umsetzung formuliert.

Auch daraus entsteht nach Darstellung der Bundesregierung keine rechtliche Verpflichtung. Die Progress Declaration einschließlich ihrer Empfehlungen habe „keinen rechtlich verbindlichen Charakter“.

Deutschland gab beim diesjährigen Überprüfungsforum außerdem freiwillige Selbstverpflichtungen, sogenannte Pledges, ab. Diese stünden im Einklang mit der geltenden deutschen Gesetzgebung und unterstützten die migrationspolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung im regionalen und internationalen Rahmen.

Bundesregierung plant keine Änderung des Pakts

Eine Überarbeitung des UN-Migrationspakts ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen. Berlin unterstützt stattdessen die regelmäßige Überprüfung seiner Umsetzung und will dabei die eigenen migrationspolitischen Interessen und Prioritäten vertreten.

Die Bundesregierung setzt zugleich auf eine möglichst gemeinsame Position der EU-Mitgliedstaaten. Bei den Verhandlungen über die Fortschrittserklärung stimmte sie sich eng mit anderen EU-Staaten und weiteren Partnern ab.

An der deutschen Delegation beim Forum nahmen Vertreter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit teil. Hinzu kam ein Mitglied der äthiopischen Diaspora in Deutschland als Vertreterin der Zivilgesellschaft.

Die deutsche Beteiligung reichte von der Generaldebatte über Veranstaltungen zur digitalen Steuerung von Migration bis zu Gesprächen über Diasporaorganisationen, Rückkehr nach Syrien, Migration und Entwicklungszusammenarbeit sowie den Schutz von Migrantinnen.

USA lehnen Erklärung ab

Die Vereinigten Staaten nahmen nicht am diesjährigen Überprüfungsforum teil und lehnten dessen Abschlusserklärung ab. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie habe die amerikanische Position zur Kenntnis genommen.

Konsequenzen für die eigene Haltung zum Migrationspakt leitet Berlin daraus nicht ab. Die Bundesregierung will den GCM weiterhin entlang ihrer eigenen migrationspolitischen Interessen und Prioritäten bewerten.

Eine besondere Debatte entstand um Begriffe, die in der Kleinen Anfrage unter Bezug auf die US-Position verwendet wurden. Die Bundesregierung erklärte ausdrücklich, sich Bezeichnungen wie „Remigration“, „Massenmigration“, „Ersatz-Migration“, „Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“ nicht zu eigen zu machen. Sie verwende rechtlich und fachlich etablierte Terminologie.

Kein erwarteter Einfluss auf Nettozuwanderung

Auf die Frage nach möglichen Auswirkungen des Migrationspakts auf Deutschland erklärte die Bundesregierung, sie erwarte keinen „abzubildenden Einfluss“ des GCM und der Progress Declaration auf die Nettozuwanderung, die Bevölkerungsstruktur, die Sozialsysteme oder die kulturelle Identität Deutschlands.

Die Entwicklung der Migration hänge grundsätzlich von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab.

Bei der Rückkehrpolitik setzt Deutschland zugleich auf eine stärkere internationale Zusammenarbeit. Die Bundesregierung nennt insbesondere die Identifizierung und Rücknahme ausreisepflichtiger Personen sowie die Förderung freiwilliger Rückkehr und Reintegration.

Auch mögliche Belastungen von Ländern und Kommunen fließen nach Angaben der Bundesregierung in ihre Bewertung des Migrationspakts ein. Die Umsetzung des GCM werde an den migrationspolitischen Interessen und Prioritäten Deutschlands ausgerichtet.

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