Sudan-Krieg: Deutsche Hilfe bleibt unabhängig von Religion

Deutschland knüpft seine humanitäre Hilfe im Sudan nicht an die Religion der Betroffenen. Zugleich nennt die Bundesregierung neue Zahlen: 4,6 Millionen Menschen sind in Nachbarländer geflohen und 439 Asylanträge wurden im ersten Halbjahr 2026 in Deutschland registriert.

Deutschland richtet seine humanitäre Hilfe für den Sudan weiterhin allein nach Bedürftigkeit aus und nicht nach der Religionszugehörigkeit der Betroffenen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion stammt vom 13. August 2026. Damit erhalten auch Angehörige christlicher Gemeinden Unterstützung, ohne aufgrund ihrer Religion gesondert priorisiert zu werden. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR sind seit Beginn des Krieges 4,6 Millionen Menschen aus dem Sudan in Nachbarländer geflohen.

Die AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung nach der Lage der christlichen Minderheit im Sudan und nach möglichen besonderen Schutzmaßnahmen gefragt. Die Bundesregierung erklärte, die deutsche humanitäre Hilfe erfolge „bedarfsorientiert sowie unabhängig von Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten“.

Besonders schutzbedürftige Menschen würden von humanitären Organisationen zwar priorisiert. Ausschlaggebend seien jedoch ihre konkreten Bedürfnisse und nicht ihre religiöse Zugehörigkeit. Das gelte auch für Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum Schutz von Geflüchteten.

Keine gesonderten Daten zu christlichen Flüchtlingen

Wie viele der 4,6 Millionen Menschen, die seit Beginn des Konflikts in Nachbarstaaten geflohen sind, Christen sind, kann die Bundesregierung nicht beziffern. Das UNHCR schlüsselt die Fluchtbewegungen nicht nach Religionszugehörigkeit auf.

Auch zur konkreten Lage von Christen im Sudan verfügt die Bundesregierung über keine zusätzlichen eigenen Erkenntnisse. Sie kennt die von der AfD-Fraktion angeführten Berichte internationaler und nichtstaatlicher Organisationen, darunter Angaben zu Angriffen auf Kirchen und religiöse Einrichtungen.

Der seit 2023 andauernde Krieg zwischen den Sudanesischen Streitkräften unter Abdel Fattah al-Burhan und den paramilitärischen Rapid Support Forces unter Mohamed Hamdan Dagalo hat weite Teile des Landes erfasst. Die Bundesregierung verweist auf schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen durch beide Konfliktparteien.

Genannt werden unter anderem wahllose Luftangriffe und Artilleriebeschuss in dicht besiedelten Gebieten, außergerichtliche Tötungen, ethnisch motivierte und sexualisierte Gewalt, Folter, willkürliche Festnahmen sowie die Behinderung humanitärer Hilfe. Auch Moscheen, Kirchen und Angehörige religiöser Gruppen seien von der Gewalt betroffen.

Deutschland unterstützt UN-Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen

Die Bundesregierung unterstützt die UN-Untersuchungsmission für den Sudan, die Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Deutschland hatte sich im UN-Menschenrechtsrat für die Einrichtung und Verlängerung der sogenannten Fact Finding Mission eingesetzt.

Im April 2026 lud die Bundesregierung zudem zu einer internationalen Sudan-Konferenz nach Berlin ein. Mehr als 20 Staaten und internationale Organisationen verständigten sich dort auf Grundsätze zur friedlichen Konfliktlösung sowie zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Infrastruktur.

Deutschland setzt sich nach Angaben der Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union außerdem für Sanktionen gegen Personen und Organisationen ein, die für Gewalt gegen Zivilisten verantwortlich sind oder den Krieg finanzieren.

439 Asylanträge aus Sudan im ersten Halbjahr 2026

Die Antwort enthält auch neue Angaben zu Asylanträgen sudanesischer Staatsangehöriger in Deutschland. Von Januar bis Ende Juni 2026 wurden 439 Asylanträge registriert. Darunter waren 386 Erst- und 53 Folgeanträge.

Damit liegt die Zahl bislang unter den Werten der vergangenen drei vollständigen Jahre. 2023 wurden 950 Anträge registriert, 2024 waren es 913 und 2025 insgesamt 778.

Von den 439 Antragstellern im ersten Halbjahr 2026 waren 335 männlich und 104 weiblich. Die größte Altersgruppe bildeten Menschen zwischen 18 und 25 Jahren mit 124 Anträgen, gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen mit 82 Anträgen.

Zur Rückführung sudanesischer Asylbewerber kann die Bundesregierung keine entsprechende Quote vorlegen. Nach ihrer Darstellung liegen ihr keine Daten über Asylbewerber im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig.

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