Der Bundestag hat die Regeln für Vaterschaftsanerkennungen verschärft, wenn dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Aufenthaltsrecht erlangt werden könnte. Die Entscheidung fiel am Freitag, 12. Juni 2026. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Künftig müssen Ausländerbehörden in bestimmten Fällen zustimmen, bevor eine Vaterschaftsanerkennung rechtlich wirksam werden kann.
In der namentlichen Abstimmung während der zweiten Beratung votierten 296 Abgeordnete für das Gesetz. 130 stimmten dagegen, 134 enthielten sich. Die Bundesregierung begründet die Verschärfung damit, dass die bisherigen Regelungen missbräuchliche Anerkennungen nicht wirksam genug verhindert hätten.
Zustimmung der Ausländerbehörde wird Pflicht
Die neue Kontrolle greift bei einem sogenannten aufenthaltsrechtlichen Gefälle. Gemeint sind Fälle, in denen der anerkennende Mann etwa deutscher Staatsbürger ist oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, während die Mutter lediglich geduldet ist oder sich im laufenden Asylverfahren befindet.
In solchen Konstellationen soll die Anerkennung künftig grundsätzlich von der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde abhängen. Liegt sie nicht vor, muss das Standesamt den Antrag ablehnen, den Mann als Vater in den Geburtseintrag des Kindes aufzunehmen.
Die Regelung kann damit auch deutsch-afrikanische und andere binationale Familien betreffen, wenn sich der aufenthaltsrechtliche Status der Eltern deutlich unterscheidet. Nicht die Staatsangehörigkeit allein löst das Verfahren aus, sondern die Verbindung aus Vaterschaftsanerkennung und einer möglichen Verbesserung des Aufenthaltsstatus.
Die Bundesregierung verweist auf Fälle, in denen deutsche Männer oder Männer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht gegen Bezahlung die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, zu dem keine biologische oder familiäre Beziehung besteht. Das Kind kann dadurch unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Die Anerkennung kann zugleich den Aufenthaltsstatus der ausländischen Mutter begründen oder stärken.
Biologische Väter und gelebte Familien sind ausgenommen
Ist der anerkennende Mann nachweislich der biologische Vater, wird keine Zustimmung der Ausländerbehörde benötigt. Auch eine tatsächlich bestehende sozial-familiäre Beziehung zwischen Vater und Kind schließt nach dem Gesetz eine missbräuchliche Anerkennung aus.
Eine solche Beziehung liegt vor, wenn der Mann dauerhaft Verantwortung für das Kind übernimmt und tatsächlich an dessen Leben beteiligt ist. Können diese Verhältnisse durch Urkunden oder Registereinträge belegt werden, soll keine zusätzliche Missbrauchsprüfung erforderlich sein. Fehlen entsprechende Nachweise, kann die Ausländerbehörde die familiäre Beziehung überprüfen.
Im parlamentarischen Verfahren schränkten CDU/CSU und SPD den ursprünglichen Anwendungsbereich ein. Menschen mit einer Beschäftigungsduldung sollen nach Angaben der SPD nicht pauschal dem Zustimmungsvorbehalt unterliegen. Auch die Anforderungen an den Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes wurden verändert.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge erklärte, das Gesetz müsse präzise und verhältnismäßig angewendet werden. Echte Familien dürften nicht allein deshalb in aufwendige Verfahren geraten, weil ihre Lebensumstände auf dem Papier bestimmten Verdachtsmustern ähnelten.
Täuschung und falsche Angaben werden strafbar
Die Ausländerbehörde kann eine bereits erteilte Zustimmung zurücknehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich falsche beziehungsweise unterlassene Angaben erwirkt wurde. Die Rücknahme soll nur innerhalb der verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen erfolgen.
Falsche oder unvollständige Angaben, die gezielt zur Erteilung einer Zustimmung führen sollen, werden künftig strafrechtlich verfolgt. Strafbar soll auch der Gebrauch einer auf diese Weise erlangten Zustimmung im Rechtsverkehr sein.
Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Daniela Ludwig, bezeichnete missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen in der Bundestagsdebatte als „Schleuserei mit neuen Mitteln“. Männer würden gegen Bezahlung Kinder anerkennen, die nicht ihre eigenen seien, um anderen Personen einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen.
Opposition warnt vor Generalverdacht
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten das Gesetz ab. Beide Fraktionen befürchten, dass binationale Familien nicht erst aufgrund eines konkreten Missbrauchsverdachts, sondern bereits wegen der unterschiedlichen Aufenthaltstitel der Eltern überprüft werden.
Die Grünen sprachen von einem „Sonderfamilienrecht“ für ausländische und binationale Familien. Die Ausländerbehörden erhielten damit Einfluss auf eine Entscheidung, die bislang vor allem dem Familien- und Abstammungsrecht zugeordnet sei. Die Fraktion verwies zudem auf einen offenen Brief von mehr als 50 Organisationen, die vor unverhältnismäßigen Eingriffen in das Familienleben gewarnt hätten.
In der Debatte nannten Grüne und Linke unter Berufung auf Zahlen des Bundesjustizministeriums rund 73 festgestellte Missbrauchsfälle pro Jahr. Dem stünden nach ihrer Darstellung bis zu 65.000 zusätzliche Prüfverfahren gegenüber. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen betonten dagegen, dass biologische Väter und nachweislich gelebte Familienbeziehungen von der Zustimmungspflicht ausgenommen seien.
Die CDU/CSU erklärte, die Prüfung möglicher Missbrauchsfälle sei bei den Ausländerbehörden besser aufgehoben als bei den Standesämtern. Die Behörden verfügten über die notwendigen Informationen zum Aufenthaltsstatus und könnten gezielter zwischen tatsächlichen Familienbeziehungen und bezahlten Anerkennungen unterscheiden.
Fall „Mr. Cash Money“ prägte die Debatte
Zu den bekanntesten Fällen, die in der politischen Diskussion über Scheinvaterschaften angeführt werden, gehört ein Mann, der sich in sozialen Medien „Mr. Cash Money“ nannte. Der deutsche Staatsbürger soll die Vaterschaft für 24 Kinder anerkannt haben, deren Mütter überwiegend aus Nigeria stammten.

Bekannt wurde der Fall auch durch Auftritte in sozialen Netzwerken, in denen der offiziell mittellose Mann mit Luxusautos und Bargeld posierte. Die Anerkennungen sollen den betroffenen Kindern und Müttern den Zugang zu deutschen Aufenthaltstiteln und staatlichen Leistungen erleichtert haben.
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner griff den Fall im Bundestag erneut auf. Seine Fraktion forderte ein noch umfassenderes Verfahren, bei dem die Ausländerbehörden immer beteiligt werden sollten, sobald ein Elternteil keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der AfD-Entwurf sah zudem vor, dass der anerkennende Mann die biologische Vaterschaft selbst nachweisen muss. Als möglicher Nachweis wurde eine DNA-Analyse genannt. Die übrigen Fraktionen lehnten den Gesetzentwurf ab.
Gesetz enthält Änderungen zur kritischen Infrastruktur
Der Innenausschuss ergänzte den Gesetzentwurf kurz vor der Abstimmung um Regelungen, die nicht unmittelbar mit der Vaterschaftsanerkennung zusammenhängen. Betroffen sind das Kritis-Dachgesetz, das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Energiewirtschaftsgesetz.
Im Kritis-Dachgesetz wird der Begriff der Anlagen unter anderem auf Software und IT-Dienste ausgeweitet. Das Gesetz regelt weiterhin vor allem die physische Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen, während die Anforderungen an deren digitale Sicherheit im BSI-Gesetz festgelegt werden.
Im Energiewirtschaftsgesetz korrigierte der Bundestag zudem die gerichtliche Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Strom- und Gassperren. Entsprechende Verfahren sollen wieder vor den Amtsgerichten verhandelt werden, sodass für betroffene Haushalte kein Anwaltszwang vor einem Landgericht entsteht.

