Unabhängige Asylberatung erreicht 71.000 Menschen – SPD fordert sichere Finanzierung

Knapp 71.000 Menschen nutzten 2024 die unabhängige Asylberatung. Das BAMF sieht Potenzial, kann die Wirkung auf Verfahren und Bescheide aber noch nicht kausal belegen.

Die unabhängige Asylverfahrensberatung hat ein bundesweites Netz aufgebaut und 2024 knapp 71.000 Schutzsuchende erreicht. Die Evaluation des Programms wurde am Mittwoch, 22. Juli 2026, veröffentlicht. Das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sieht Hinweise darauf, dass individuelle Beratung Asylsuchende besser informiert und Abläufe im Verfahren verbessern kann. Ob die Beratung Verfahren tatsächlich beschleunigt oder zu besseren Bescheiden führt, konnte wegen fehlender Daten jedoch nicht nachgewiesen werden.

Seit Anfang 2023 finanziert der Bund eine kostenlose, individuelle und von den Asylbehörden unabhängige Beratung. Sie wird vor allem von Wohlfahrtsverbänden angeboten. Das BAMF verwaltet die Fördermittel, entscheidet aber nicht über die Inhalte der Beratung.

Die Fachkräfte informieren Schutzsuchende über den Ablauf des Asylverfahrens, ihre Rechte und Pflichten sowie mögliche Rechtsmittel. Die Beratung kann vor der persönlichen Anhörung beginnen und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fortgesetzt werden.

Beratungsquote steigt auf 40,6 Prozent

Im Jahr 2024 ließen sich 70.970 Menschen in mehr als 106.000 Terminen beraten. Bundesweit beteiligten sich 189 Beratungsstellen an dem Programm. Die Angebote waren an 112 Standorten in allen 16 Bundesländern verfügbar.

Die Beratungsquote stieg deutlich. Im zweiten Halbjahr 2023 nahmen 26,7 Prozent der volljährigen und unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden das Angebot in Anspruch. 2024 waren es 40,6 Prozent.

Damit bleibt die Nutzung zwar unter dem ursprünglich angenommenen Bedarf. In der Gesetzesbegründung zur Einführung des Programms war davon ausgegangen worden, dass rund 60 Prozent der Asylantragstellenden eine Beratung benötigen.

Die Evaluation bestätigt diese Größenordnung weitgehend für Erwachsene. Auf Grundlage einer Befragung von Geflüchteten aus den Jahren 2016 bis 2020 ermittelte das Forschungszentrum bei 60,5 Prozent der volljährigen Befragten einen rechtlichen Beratungsbedarf in Asyl- und Flüchtlingsfragen. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass alle Betroffenen ein Beratungsangebot tatsächlich nutzen.

Wirkung der Beratung noch nicht messbar

Die Forschenden sehen insbesondere in der individuellen Beratung ein Wirkungspotenzial. In persönlichen Gesprächen könnten konkrete Fragen stärker berücksichtigt werden als in allgemeinen Informationsveranstaltungen.

Die vorhandenen Daten erlauben jedoch keine belastbare Aussage darüber, ob beratene Asylsuchende kürzere Verfahren durchlaufen, seltener klagen oder häufiger nachvollziehbare und rechtlich tragfähige Bescheide erhalten. Beratungsdaten und Informationen aus den jeweiligen Asylverfahren konnten nicht auf der Ebene einzelner Personen miteinander verknüpft werden.

Auch die Perspektive der Schutzsuchenden fehlt teilweise. Sie konnten im Rahmen der Evaluation nicht qualitativ zu ihren Erfahrungen mit dem Angebot befragt werden.

Das Forschungszentrum empfiehlt deshalb eine anonymisierte Verknüpfung von Beratungs- und Verfahrensdaten. Erst ein Vergleich zwischen beratenen und nicht beratenen Schutzsuchenden könnte zeigen, ob die Beratung den Ablauf des Verfahrens, das Klageverhalten oder Entscheidungen über eine freiwillige Rückkehr beeinflusst.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, wertete die Ergebnisse positiv. „Durch die individuelle Beratung werden Asylsuchende in die Lage versetzt, gut informiert und selbstbestimmt ihr Verfahren zu durchlaufen“, erklärte er. Abläufe und Entscheidungen könnten dadurch besser nachvollzogen und akzeptiert werden.

Viele Ratsuchende kommen erst nach dem Bescheid

Verbesserungsbedarf sieht die Evaluation beim Zeitpunkt der Beratung. Das Gesetz sieht vor, dass Asylsuchende möglichst schon vor ihrer persönlichen Anhörung beim BAMF beraten werden.

In der Praxis erreichen die Beratungsstellen nach Einschätzung der Fachkräfte viele Schutzsuchende erst nach dem Erhalt ihres Asylbescheids. Zwar finden auch Gespräche vor der Anhörung statt. Der Zugang vor der eigentlichen Antragstellung bleibt jedoch begrenzt.

Die unabhängigen Träger haben anders als das BAMF keinen automatischen Erstkontakt zu Menschen, die ein Asylgesuch äußern. Die Evaluation empfiehlt deshalb zusätzliche Informations- und Werbemaßnahmen, damit Schutzsuchende frühzeitig von dem Angebot erfahren.

Die meisten Gespräche betreffen die persönliche Anhörung, das Dublin-Verfahren, den Asylbescheid oder eine mögliche Klage. Bei weniger als der Hälfte der Ratsuchenden bildete die Vorbereitung auf die Anhörung einen Beratungsschwerpunkt.

Bei etwa der Hälfte wurde zudem mindestens ein Gespräch unter der Kategorie „Sonstiges“ erfasst. Darunter können weitere Fragen zum Asylverfahren fallen, aber auch Anliegen zur Unterbringung, zur Arbeitssuche oder zum Erlernen der deutschen Sprache. Die Daten zeigen nicht eindeutig, ob solche Fälle innerhalb der Asylberatung bearbeitet oder an andere Beratungsstellen weitergeleitet wurden.

Verspätete Förderbescheide belasten Beratungsstellen

Beratungsfachkräfte, Trägerverbände, Zentralstellen und die Bewilligungsbehörde bewerteten das Programm grundsätzlich positiv. Nach Einschätzung der Befragten befindet es sich allerdings noch im Aufbau.

Probleme verursachten vor allem verspätete Förderbescheide des BAMF in den Jahren 2023 bis 2025. Mehrere Träger mussten ihre Arbeit über längere Zeit vorfinanzieren, obwohl noch keine endgültige Förderzusage vorlag.

Eine Beratungsstelle reduzierte ihre für das Programm vorgesehenen Stellen im August 2025 vorübergehend von 1,2 auf 0,2 Vollzeitstellen. Ein anderer Träger nahm im Jahr 2025 zunächst überhaupt keine Beratungstätigkeit auf, weil der endgültige Bewilligungsbescheid fehlte.

Die Verzögerungen führten nach Angaben der Träger teilweise zu zurückhaltenden Einstellungen, Personalwechseln und dem Verzicht auf Fortbildungen. Das BAMF erklärte in der Evaluation, die Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens habe höchste Priorität. Für 2026 seien zusätzliches Personal eingesetzt und Arbeitsprozesse verändert worden.

Fiedler forderte, die Finanzierung nun im parlamentarischen Haushaltsverfahren abzusichern. „Wichtig ist jetzt, dass wir die auskömmliche Finanzierung der Asylverfahrensberatung sicherstellen, damit die individuelle Beratung auch weiterhin gesichert ist“, erklärte der SPD-Innenpolitiker.

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