Flughafen München plant Abschiebezentrum für hunderte Abschiebungen täglich

Zwei Abschiebecharter gleichzeitig, bis zu 100 Einzelrückführungen und 746 Fahrzeugbewegungen am Tag: Am Flughafen München plant der Bund ein neues Rückführungsterminal. Die Kosten sind noch unbekannt.

Der Bund will am Flughafen München ein eigenes Terminal errichten, das Abschiebungen zentral bündelt und deutlich höhere Rückführungskapazitäten schafft. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Bei maximaler Auslastung sollen dort gleichzeitig zwei Sammelabschiebungen sowie bis zu 100 Rückführungen über reguläre Linienflüge an einem Tag abgefertigt werden können. Die endgültigen Baukosten stehen noch nicht fest.

Die Bundesregierung bezeichnet das Vorhaben als „notwendig und zweckmäßig“. Derzeit verteilt sich die Abwicklung von Rückführungen am Münchner Flughafen auf unterschiedliche Orte. Das neue Gebäude soll die Verfahren räumlich zusammenführen und logistische Abläufe vereinfachen. 

Baubeginn soll nach Abschluss des Verfahrens folgen

Die Flughafen München GmbH erwartet, dass das laufende Planfeststellungsverfahren noch 2026 abgeschlossen wird. Danach soll ein Generalunternehmer unmittelbar mit der Ausführungsplanung beginnen.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist bereits beendet. Eine Entscheidung der zuständigen Regierung von Oberbayern wird innerhalb der kommenden Monate erwartet. Das Genehmigungsverfahren liegt beim Freistaat Bayern und nicht beim Bund.

Insgesamt gingen 213 Einwendungen gegen die Planungen ein. Davon wurden 38 nach Ablauf der Frist eingereicht. Die Stadt Freising lehnt nicht das gesamte Projekt ab, wendet sich jedoch gegen den vorgesehenen Standort auf ihrem Stadtgebiet.

Kapazität für steigende Rückführungszahlen

Das Terminal soll bei voller Auslastung zwei Chartermaschinen parallel abfertigen können. Zusätzlich sind bis zu 100 Einzelabschiebungen über Linienflüge pro Tag vorgesehen.

Die Bundesregierung bezeichnet diese Werte als Maximalkapazität für mögliche Belastungsspitzen. Damit könnten Rückführungen auch bei einem künftig steigenden Bedarf ohne zusätzliche bauliche Erweiterungen umgesetzt werden.

Die seit Juni geltenden Regelungen des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems fließen nach Angaben des Bundesinnenministeriums bereits in die Planungen ein. Dazu gehören neue Rückkehrverfahren an den europäischen Außengrenzen und veränderte Regeln zur Überstellung von Schutzsuchenden zwischen den Mitgliedstaaten.

Auch europäisch koordinierte Abschiebungen sollen das Münchner Terminal nutzen können. Ähnliche Kapazitäten plant der Bund an den Flughäfen Frankfurt und Berlin Brandenburg. Frankfurt soll Mitte 2027 den Betrieb aufnehmen, Berlin voraussichtlich Mitte 2029. 

Bis zu 746 Fahrzeugbewegungen pro Tag

Die Planungen rechnen bei maximaler Nutzung mit bis zu 746 Fahrzeugbewegungen am Tag. Diese Zahl liegt deutlich über der vorgesehenen Zahl der abzuschiebenden Personen.

Die Bundesregierung erklärt den Unterschied mit der Vielzahl einzelner Fahrten. Dazu gehören die zeitlich gestaffelte An- und Abreise von Polizei- und Einsatzkräften, die Zuführung der Betroffenen, der Transport vom Terminal zum Flugzeug sowie weitere Logistikfahrten.

Eine spürbare zusätzliche Verkehrsbelastung erwartet die Bundesregierung dennoch nicht. Das Gebäude soll nach einem hohen Energiestandard errichtet und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.

Gesamtkosten bleiben offen

Die Flughafen München GmbH soll das Rückführungsterminal auf eigene Kosten bauen. Anschließend vermietet sie die Immobilie an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die das Gebäude wiederum der Bundespolizei zur Verfügung stellt.

Wie hoch Bau-, Miet- und Betriebskosten ausfallen werden, ist weiterhin offen. Die Berechnungen der Flughafengesellschaft seien noch nicht abgeschlossen, erklärte die Bundesregierung.

Auch die geplante Nutzungsdauer ist bislang nicht vertraglich festgelegt. Finanzielle Risiken durch eine mögliche Unterauslastung erwartet die Bundesregierung nach eigener Darstellung nicht. Wie diese Einschätzung begründet wird, führt sie nicht näher aus.

Für den Personalbedarf soll nach den bisherigen Planungen kein größerer Stellenaufbau erforderlich sein. Die Bundespolizei geht davon aus, bereits über ausreichend qualifizierte Kräfte zu verfügen. Die Zahl der eingesetzten Beamten soll sich jeweils nach den vorgesehenen Rückführungen richten.

Keine feste Rechtsberatung im Terminal

Das Gebäude ist ausschließlich für Menschen vorgesehen, deren Abschiebung bereits rechtskräftig angeordnet wurde. Eine dauerhaft im Terminal untergebrachte Beratungsstelle ist nicht geplant.

Betroffene sollen jedoch jederzeit einen Rechtsbeistand oder eine andere Person ihrer Wahl kontaktieren können. Die Bundesregierung geht davon aus, dass eine rechtliche Beratung in der Regel bereits vor der Ankunft am Flughafen erfolgt ist.

Für medizinische Untersuchungen sind gesonderte Arzt- und Behandlungsräume vorgesehen. Die Versorgung sollen begleitende Ärzte und der medizinische Dienst des Flughafens übernehmen.

Auch Familien, Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Personen sollen separate Räume und eine angepasste Ausstattung erhalten. Die Bundesregierung verspricht, dadurch Belastungen während der Rückführung zu reduzieren.

Abschiebungsbeobachter erhalten eigene Räume

Unabhängige Beobachter sollen Zugang zu den Rückführungsmaßnahmen erhalten. Sammelabschiebungen werden regelmäßig im Rahmen des europäischen Rückführungsmonitorings begleitet.

Am Flughafen München übernehmen auch kirchliche Dienste die soziale Betreuung und eine unabhängige Beobachtung der Abschiebungen. Darüber hinaus können die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter und das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter Kontrollen durchführen.

Innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind dafür eigene Räume und Beobachtungsflächen vorgesehen. Eine darüber hinausgehende stationäre Rechts- oder Verfahrensberatung plant der Bund nicht.

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