Die Bundesregierung hält die amtliche Hochrechnung zur muslimischen Bevölkerung in Deutschland trotz bestehender Datenlücken für belastbar. Am 9. Juli 2026 legte sie ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vor. Die Partei hatte unter anderem kritisiert, dass mehrere Herkunftsländer aus Subsahara-Afrika nicht in die Berechnung einbezogen werden. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums verändert diese Lücke das Gesamtergebnis jedoch nicht wesentlich.
Die aktuelle Hochrechnung veröffentlichte das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge am 18. Juni. Grundlage sind erste Ergebnisse des Mikrozensus 2025 sowie die Befragungsdaten der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“.
Religionszugehörigkeit wird nicht amtlich erfasst
Deutschland verfügt über keine vollständige Statistik zur Zugehörigkeit zum Islam. Die Zahl der Musliminnen und Muslime kann deshalb nur anhand von Befragungen und Bevölkerungsdaten geschätzt werden.
Das Bundesamt kombiniert dafür zwei Datensätze. Zunächst ermittelt der Mikrozensus, wie viele Menschen einen Migrationshintergrund aus ausgewählten islamisch geprägten Herkunftsländern haben. Anschließend wird für jede Herkunftsgruppe der in einer repräsentativen Befragung festgestellte Anteil muslimischer Religionsangehöriger zugrunde gelegt.
Die aktuelle BAMF-Hochrechnung geht für 2025 von 6,6 bis 7,0 Millionen Musliminnen und Muslimen in Deutschland aus. Das entspricht ungefähr 7,9 bis 8,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Erfasst werden muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Herkunftsländern, die in Privathaushalten leben.
Die frühere Berechnung bezog sich auf das Jahr 2019. Sie ging von 5,3 bis 5,6 Millionen Musliminnen und Muslimen mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Staaten aus. Ihr Anteil an der damaligen Gesamtbevölkerung lag demnach zwischen 6,4 und 6,7 Prozent. Die neue Berechnung aktualisiert die Bevölkerungsdaten auf das Jahr 2025.
AfD sieht systematische Unterschätzung
Die AfD-Fraktion stellte die Methodik grundsätzlich infrage. Sie verwies auf die Zuwanderung seit 2019, nicht erfasste Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, Menschen der dritten Einwanderungsgeneration und Konvertiten ohne Migrationshintergrund.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Auswahl der Herkunftsregionen. Die zugrunde liegende Befragung berücksichtigte 23 islamisch geprägte Staaten und Regionen. Mehrere Länder aus Subsahara-Afrika, darunter Somalia, Nigeria, Senegal, Guinea, Mali und Niger, flossen nicht als eigene Herkunftsgruppen in die Hochrechnung ein.
Die Fraktion geht davon aus, dass diese Faktoren zusammen zu einer systematischen Unterschätzung der muslimischen Bevölkerung führen könnten. Die Bundesregierung schließt sich dieser Einschätzung nicht an.
252.000 Menschen mit Wurzeln in ausgewählten afrikanischen Staaten
Nach einer Sonderauswertung des Mikrozensus lebten 2024 rund 252.000 Menschen mit Migrationshintergrund aus elf nicht gesondert berücksichtigten, islamisch geprägten oder teilweise muslimischen Ländern Subsahara-Afrikas in deutschen Privathaushalten.
Erfasst wurden Gambia, Guinea, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan und Tschad. Die Gruppe entsprach 0,3 Prozent der insgesamt 82,8 Millionen Menschen, die der Mikrozensus 2024 in Privathaushalten erfasste.
Die Zahl bezeichnet jedoch nicht die muslimische Bevölkerung aus diesen Staaten. Sie umfasst sowohl muslimische als auch nicht muslimische Menschen. Besonders Nigeria, aber auch mehrere andere erfasste Länder haben religiös gemischte Bevölkerungen.
Das Bundesamt verfügt nach Angaben der Bundesregierung über keine belastbaren Daten, um innerhalb dieser Herkunftsgruppen zwischen Muslimen, Christen und Angehörigen anderer Religionen zu unterscheiden. Wegen der vergleichsweise geringen Größe der Gruppe verändere ihre fehlende Einbeziehung die Gesamtschätzung nicht wesentlich.
Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften fehlen
Eine weitere Lücke betrifft Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Flüchtlingsunterkünften und anderen Gemeinschaftsunterkünften. Der Mikrozensus erhebt dort seit 2017 nicht mehr alle Merkmale, die zur Bestimmung des Migrationshintergrunds benötigt werden.
Das Bundesamt konnte diese Gruppe deshalb in der Hochrechnung für 2025 weder berücksichtigen noch beziffern. Der Zensus 2022 enthält zwar Angaben zu den Staatsangehörigkeiten von Bewohnern solcher Einrichtungen. Diese Zahlen lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung aber nicht ohne Weiteres auf das Jahr 2025 übertragen.
Die aktuelle Schätzung bezieht sich damit vor allem auf Menschen, die in Privathaushalten leben. Die Bundesregierung hält sie dennoch für die derzeit bestmögliche Annäherung.
Dritte Generation teilweise erfasst
Die AfD argumentiert zudem, Menschen der dritten Einwanderungsgeneration würden in der Statistik nicht erscheinen. Die Bundesregierung widerspricht auch diesem Punkt teilweise.
Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer selbst oder wessen mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Damit werden auch Angehörige der dritten Generation erfasst, solange diese Bedingung erfüllt ist.

Aus der Statistik fallen Personen heraus, wenn sie selbst und beide Eltern bereits mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, während lediglich die Großeltern eingewandert sind. Die Bundesregierung schätzt die Größe dieser Gruppe wegen des bis zum Jahr 2000 geltenden Staatsangehörigkeitsrechts als relativ gering ein.
Im Mikrozensus 2025 wurden insgesamt 29.000 ausländische Staatsangehörige der dritten oder einer späteren Generation registriert. Eine gesonderte Auswertung nach den in der Anfrage genannten Herkunftsländern war wegen zu kleiner Fallzahlen nicht möglich.
Keine belastbare Zahl zu Konvertiten
Auch zur Zahl der Menschen ohne Migrationshintergrund, die zum Islam übergetreten sind, liegen keine validen Angaben vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Konvertiten keine zahlenmäßig große Gruppe bilden.
In der Kontrollgruppe der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“, die Personen ohne Migrationshintergrund umfasste, gab niemand eine muslimische Religionszugehörigkeit an. Daraus lässt sich keine vollständige Zahl ableiten. Das Bundesamt sieht aber keinen Hinweis darauf, dass die fehlende Erfassung von Konvertiten das Gesamtergebnis erheblich verändert.
Mehr Menschen aus afrikanischen Staaten im Asylsystem
Die Bundestagsantwort enthält zugleich umfangreiche Daten zur Zuwanderung aus den untersuchten Herkunftsländern. Seit 2010 wurden insgesamt mehr als 2,3 Millionen Asylerstanträge von Staatsangehörigen der abgefragten Staaten gestellt.
Unter den afrikanischen Ländern entfielen besonders hohe Zahlen auf Eritrea mit 83.627 Anträgen, Somalia mit 69.403 und Nigeria mit 65.639. Aus Guinea wurden 27.749 und aus Gambia 19.464 Erstanträge registriert. Hinzu kamen unter anderem 10.185 aus dem Sudan, 4.807 aus Mali und 4.695 aus Senegal.
Diese Zahlen erlauben keine Aussage über die Religion der Antragsteller. Die Bundesregierung warnt ausdrücklich davor, Staatsangehörigkeit oder Herkunft aus einem mehrheitlich muslimischen Land automatisch mit einer islamischen Religionszugehörigkeit gleichzusetzen. Wanderungsbewegungen könnten religiös selektiv verlaufen, besonders bei Staaten mit gemischter Bevölkerung.
Zahl der Moscheegemeinden gestiegen
Neben der Bevölkerungsentwicklung nennt die Bundesregierung auch Zahlen zur religiösen Infrastruktur. Eine vom Bund geförderte Studie ermittelte für das Jahr 2022 rund 2.600 muslimische und alevitische Gemeinden in Deutschland.
Im Jahr 2011 waren es 2.342 Gemeinden. Eine fortlaufende amtliche Statistik über Moscheen, Gebetsstätten und die Zahl ihrer Mitglieder führt die Bundesregierung nicht.

