EU verbietet Handel mit sudanesischem Gold und verschärft Sanktionen

Gold finanziert Waffen und militärische Operationen im Sudan. Die EU verbietet nun Einfuhren des Edelmetalls und schränkt Chemikalien für den Bergbau ein. Außenbeauftragte Kaja Kallas warnt zugleich vor neuen Gräueltaten in El Obeid.

Die Europäische Union verbietet die Einfuhr und den Kauf von Gold aus dem Sudan, um die Finanzierung des seit mehr als drei Jahren andauernden Krieges einzuschränken. Der Rat der EU beschloss die neuen Sanktionen am Montag. Zusätzlich dürfen Quecksilber und Zyanid, die bei der Goldgewinnung eingesetzt werden, nicht mehr in den Sudan geliefert werden. Die EU richtet ihre Maßnahmen damit erstmals gezielt gegen zentrale Teile der sudanesischen Kriegswirtschaft.

Das Verbot umfasst den Kauf, die Einfuhr und die Weitergabe von Gold mit Ursprung im Sudan. Untersagt werden außerdem technische Unterstützung, Vermittlungsdienste und Finanzierungen, die mit diesen Geschäften verbunden sind.

Auch der Verkauf, die Lieferung und die Ausfuhr von Quecksilber und Zyanid in den Sudan werden eingeschränkt. Für humanitäre Einsätze, gesundheitliche Notlagen und Katastrophenhilfe gelten Ausnahmen.

Gold finanziert den Krieg

Gold zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der bewaffneten Akteure im Sudan. Die EU will mit dem Handelsverbot verhindern, dass Erlöse aus dem Rohstoffgeschäft weiterhin Waffen, Kämpfer und militärische Operationen finanzieren.

Der Abbau erfolgt vielfach außerhalb wirksamer staatlicher Kontrolle. Bewaffnete Gruppen, Unternehmen und informelle Netzwerke profitieren von Förderung, Transport und Export. Ein Teil des Goldes gelangt über Nachbarstaaten und internationale Handelsplätze auf den Weltmarkt.

Mit dem Verbot von Quecksilber und Zyanid greift die EU zugleich in die Produktionskette ein. Beide Stoffe werden eingesetzt, um Gold aus Gestein und Sedimenten zu lösen. Die Einschränkungen sollen den Zugang zu Materialien erschweren, die für Förderung und Verarbeitung benötigt werden.

Die EU bezeichnet die Maßnahmen als Teil ihres Drucks auf Akteure, die den Krieg fortsetzen. Das Sanktionsregime richtet sich damit nicht mehr nur gegen einzelne Personen und Organisationen, sondern auch gegen wirtschaftliche Strukturen, die den Konflikt tragen.

Kallas warnt vor neuen Gräueltaten

Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas begründete den Schritt mit der sich verschärfenden humanitären Lage. „Heute weitet die EU ihre Sanktionen aus, indem sie Goldimporte verbietet und Bergbauchemikalien beschränkt“, sagte sie nach dem Treffen der Außenminister.

Damit sollten zentrale Finanzierungsquellen des Konflikts abgeschnitten werden. Kallas warnte zugleich vor einer weiteren Ausbreitung der Gewalt.

„Die von den Rapid Support Forces an Zivilisten in El Fasher begangenen Gräueltaten dürfen sich in El Obeid nicht wiederholen“, erklärte die Außenbeauftragte. Sie kündigte eine Reise nach Äthiopien an, um die Sudan-Krise mit regionalen Partnern zu beraten.

El Fasher ist die Hauptstadt der Region Nord-Darfur und seit Langem ein Zentrum der Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften und den paramilitärischen Rapid Support Forces. El Obeid liegt östlich von Darfur und besitzt als Verkehrsknotenpunkt und Hauptstadt des Bundesstaates Nord-Kordofan strategische Bedeutung.

EU nimmt Kriegswirtschaft ins Visier

Die Europäische Union hatte ihr Sanktionssystem für den Sudan im Oktober 2023 eingerichtet. Es richtet sich gegen Personen und Organisationen, die die Stabilität des Landes und den politischen Übergang untergraben.

Seitdem wurde die Liste mehrfach erweitert. Zuletzt nahm der Rat im Januar 2026 weitere Verantwortliche auf. Mit dem Goldverbot ergänzt die EU die personenbezogenen Sanktionen nun um sektorale Handelsbeschränkungen.

Die Entscheidung folgt einer Ankündigung vom April. Nach der dritten internationalen Sudan-Konferenz in Berlin hatte die EU erklärt, alle verfügbaren diplomatischen und wirtschaftlichen Instrumente einsetzen zu wollen. Dazu zählten ausdrücklich weitere Sanktionen gegen die Kriegswirtschaft.

Die Konferenz fand am 15. April 2026 zum dritten Jahrestag des Kriegsbeginns statt. Deutschland gehörte zu den Gastgebern. Wenige Tage später forderte die EU-Außenbeauftragte eine sofortige und dauerhafte Waffenruhe und verlangte von ausländischen Akteuren, die Unterstützung der Konfliktparteien einzustellen.

Krieg zwischen Armee und RSF

Der Krieg begann am 15. April 2023 als Machtkampf zwischen den sudanesischen Streitkräften unter General Abdel Fattah al-Burhan und den Rapid Support Forces unter Mohamed Hamdan Dagalo, genannt Hemeti.

Beide Seiten hatten nach dem Sturz des langjährigen Präsidenten Omar al-Baschir zunächst gemeinsam politischen und militärischen Einfluss ausgeübt. Der Streit über die Eingliederung der RSF in die regulären Streitkräfte und die Verteilung der Macht führte schließlich zu offenen Kämpfen.

Der Konflikt erfasste zunächst die Hauptstadt Khartum und weitete sich anschließend auf Darfur, Kordofan und weitere Landesteile aus. Zivilisten wurden durch Kämpfe, Angriffe auf Wohngebiete, Hunger und den Zusammenbruch der öffentlichen Versorgung vertrieben.

Die EU wirft beiden Konfliktparteien Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen vor. Ihre politischen Forderungen umfassen eine Waffenruhe, ungehinderten humanitären Zugang, eine unabhängige zivile Regierung und die strafrechtliche Aufarbeitung schwerer Verbrechen.

Gold verbindet Sudan mit internationalen Märkten

Der sudanesische Goldsektor gewann nach dem Verlust großer Öleinnahmen durch die Unabhängigkeit des Südsudan im Jahr 2011 an Bedeutung. Das Edelmetall entwickelte sich zu einer der wichtigsten Exportquellen des Landes.

Die Kontrolle über Minen, Handelswege und Exportunternehmen ist seit Jahren politisch und militärisch umkämpft. Gold lässt sich vergleichsweise leicht transportieren und über internationale Zwischenhändler verkaufen. Dadurch können auch Akteure außerhalb staatlicher Institutionen hohe Einnahmen erzielen.

Das neue EU-Verbot gilt für Gold, dessen Ursprung im Sudan liegt. Entscheidend für seine Wirkung wird sein, ob sich Herkunft und Handelswege auch bei Lieferungen über Drittstaaten nachvollziehen lassen.

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