AfD fragt: Was macht die Integrationsbeauftragte?

Was macht die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung konkret? Die AfD fragt nach Personal, Kosten, Reisen und Ergebnissen. Die Antwort nennt 46 Projekte, rund 390.200 Euro für externe Dienstleistungen und keine geplante Evaluation.

Die AfD-Fraktion will wissen, was die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung im ersten Amtsjahr konkret geleistet hat. Die Bundesregierung übermittelte ihre Antwort am 25. Juni 2026 an den Bundestag. Sie nennt Gesetzesvorhaben, Förderprojekte, Gespräche und acht Dienstreisen innerhalb Deutschlands. Genaue Angaben zur Personalstruktur, zu einzelnen Dienstleistern und zu messbaren Zielvorgaben macht sie dagegen nicht. 

Die Kleine Anfrage richtet sich an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, die zugleich das Amt der Antirassismusbeauftragten ausübt. Die AfD fragte nach Aufgaben, Kosten, Personal, Reisen, politischen Kontakten und überprüfbaren Ergebnissen.

Die Bundesregierung beschreibt das Amt vor allem als beratende und koordinierende Stelle. Die Beauftragte begleitet migrations- und integrationspolitische Gesetzesvorhaben, beteiligt sich an der Abstimmung zwischen Ministerien und fördert Projekte gegen Rassismus sowie für Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Bundesregierung nennt keine Zahl der Beschäftigten

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beauftragten zur Verfügung stehen, wie viele Stellen besetzt sind und welche Aufgaben einzelne Beschäftigte wahrnehmen, bleibt offen.

Die Bundesregierung verweist auf den Bundeshaushaltsplan, in dem Angaben zu Stellen und Budget enthalten seien. Weitergehende Auskünfte zur personellen Ausstattung und zu laufenden Stellenbesetzungen seien für die parlamentarische Beurteilung nicht erforderlich.

Zur Begründung führt sie die Grenzen der parlamentarischen Kontrolle an. Diese dürfe nicht zu einer administrativen Überkontrolle der Regierung führen. Zudem könne sich die personelle Zusammensetzung der zuständigen Referate fortlaufend verändern. 

Die Beauftragte ist organisatorisch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. Als Staatsministerin nimmt sie an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil. Sie steht regelmäßig mit Regierungsmitgliedern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien in Kontakt.

Wie viele Gespräche mit welchen Ministerien stattfanden und welche konkreten Ergebnisse daraus entstanden, schlüsselt die Bundesregierung nicht auf.

Rund 390.200 Euro für externe Dienstleistungen

Im Zeitraum vom 25. März 2025 bis zum 24. März 2026 vergab das Büro der Beauftragten externe Aufträge im Umfang von rund 390.200 Euro brutto.

Die Dienstleistungen umfassten die Organisation und Bewirtung von Veranstaltungen, fotografische Dokumentation, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Gestaltung, Pflege und Weiterentwicklung von Internetangeboten. Hinzu kamen Druckaufträge, die Produktion von Informationsmaterialien und rechtliche Beratung.

Die Namen der Auftragnehmer veröffentlicht die Bundesregierung nicht. Sie verweist auf schutzwürdige Interessen Dritter und den Schutz personenbezogener Daten.

Für Öffentlichkeitsarbeit entstanden zusätzliche Ausgaben von 315.900,35 Euro. Dazu zählen Publikationen, Informationsmaterialien, Websites, Social-Media-Inhalte und Fotos von Veranstaltungen und Terminen.

Die Integrationsbeauftragte nutzt nach Angaben der Bundesregierung ausschließlich Instagram als sozialen Kommunikationskanal. Das Konto hatte zum Zeitpunkt der Antwort rund 44.000 Follower. Angaben zur Zahl der Beiträge, Aufrufe, Kommentare oder Interaktionen enthält die Antwort nicht. 

Acht Dienstreisen, keine Reise ins Ausland

Die Integrationsbeauftragte absolvierte im untersuchten Zeitraum acht Dienstreisen. Sämtliche Reisen führten zu Terminen innerhalb Deutschlands. Internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren besuchte sie nicht.

Zu den Terminen gehörten ein Besuch der Ausländerbehörde in Hannover, eine Einbürgerungsfeier, eine Bund-Länder-Konferenz der Integrationsbeauftragten in Kiel und eine Veranstaltung zur Zuwanderung im Jobcenter Mannheim.

Weitere Reisen führten zum Gedenken an den rassistischen Anschlag von Hanau, zur Planungskonferenz der Interkulturellen Woche in Frankfurt am Main und zu einem Treffen hessischer Integrationsbeauftragter in Wiesbaden.

Konkrete Kosten der einzelnen Reisen nennt die Bundesregierung nicht. Sie verweist auf die üblichen Reisekostensätze für Regierungsmitglieder und auf Fahrten mit dem Dienstwagen. Externe Personen begleiteten die Beauftragte nicht.

33 Treffen mit Verbänden und Organisationen

Zwischen Mai 2025 und März 2026 nahm die Beauftragte an insgesamt 33 Gesprächen mit Interessenvertretern, Verbänden, Lobbyorganisationen und Nichtregierungsorganisationen teil.

Die meisten Termine fanden im September 2025 statt. In diesem Monat verzeichnet die Bundesregierung sieben Gespräche. Jeweils fünf Treffen gab es im Oktober und November.

Die Gespräche sollten dem fachlichen Austausch über integrations- und gesellschaftspolitische Fragen dienen. Welche Organisationen an den einzelnen Terminen beteiligt waren und welche konkreten Positionen besprochen wurden, führt die Bundesregierung nicht aus.

Hinzu kamen zwölf Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungen. Die Gespräche betrafen unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, Integrationspolitik, Migration und gesellschaftspolitische Entwicklungen.

Mit internationalen Organisationen fanden zwei Treffen statt. Im Juni 2025 traf die Beauftragte Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen. Im Dezember folgte ein Gespräch mit dem Leiter der deutschen Vertretung der Internationalen Organisation für Migration. 

Beauftragte begleitete zehn Gesetzesvorhaben

Die Bundesregierung nennt zehn Gesetzesvorhaben, an denen die Beauftragte beteiligt war. Dazu gehören die deutsche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die dazugehörigen Änderungen am Ausländerzentralregister.

Weitere Vorhaben betreffen die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und Maßnahmen gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen.

Die Beauftragte begleitete außerdem Änderungen am Leistungsrecht für Menschen mit vorübergehendem Schutz, die Digitalisierung der Migrationsverwaltung, eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.

Die Bundesregierung beschreibt jedoch nicht, welche Änderungen auf Vorschläge der Beauftragten zurückgehen oder in welchen Punkten ihre Beteiligung die Gesetzentwürfe beeinflusst hat.

46 laufende Förderprojekte

Die Bundestagsantwort führt 46 laufende Förderprojekte auf. Davon gehören 26 zum Bereich integrationspolitische Maßnahmen, acht zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Extremismusprävention sowie zwölf zum Bereich Antirassismus.

Zu den geförderten Organisationen gehören der Rat für Migration, die Internationale Organisation für Migration, die Diakonie Deutschland, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, die Türkische Gemeinde in Deutschland, die Amadeu Antonio Stiftung und der Deutsche Fußball-Bund.

Die Projekte reichen von Beratungsangeboten für Einbürgerungsinteressierte über die Arbeitsmarktintegration von Frauen bis zu kommunalen Strategien gegen Rassismus. Weitere Programme befassen sich mit der Wohnraumversorgung von Geflüchteten, psychosozialer Unterstützung, politischer Beteiligung und Antirassismusarbeit im Sport. 

Keine messbaren Kriterien und keine Evaluation

Auf die Frage, anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien die Wirksamkeit der Beauftragten bewertet wird, erklärt die Bundesregierung, eine solche Bewertung sei nicht vorgesehen.

Auch eine allgemeine Evaluation des Amtes ist nicht geplant. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Funktion der Integrationsbeauftragten gesetzlich im Aufenthaltsgesetz geregelt ist. Das Amt der Antirassismusbeauftragten beruht auf einem Kabinettsbeschluss.

Als wesentliche Ergebnisse nennt die Bundesregierung die Beteiligung an Gesetzesvorhaben und die Fortführung von Projekten. Dazu zählen Beratungsangebote für Betroffene rassistischer Vorfälle, kommunale Allianzen gegen rassistische Anfeindungen und die Unterstützung von Initiativen im Umfeld rassistischer Anschläge.

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