Vor deutschen Verwaltungsgerichten sind mehr als 136.000 Asylverfahren seit über zwei Jahren anhängig, während die Bundesregierung nicht beziffern kann, wie viele der betroffenen Asylbewerber wiederholt straf- oder ordnungsrechtlich aufgefallen sind. Die Zahlen beziehen sich auf den 31. Juli 2026 und wurden in einer Bundestagsantwort vom 27. Oktober veröffentlicht. In mehr als 61.000 Fällen dauern die gerichtlichen Verfahren bereits länger als drei Jahre. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) selbst sind dagegen nur noch vergleichsweise wenige besonders langwierige Verfahren anhängig.
Mehr als 61.000 Asylverfahren dauern vor Gericht über drei Jahre
Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion insgesamt 136.372 anhängige Gerichtsverfahren, die bereits länger als 24 Monate dauern. Davon überschritten 105.786 Verfahren die Marke von 30 Monaten. In 61.054 Fällen waren mehr als 36 Monate vergangen, ohne dass das gerichtliche Verfahren abgeschlossen war.
Besonders viele langjährige Verfahren betreffen Asylsuchende aus der Türkei, Syrien, Afghanistan und dem Irak.
Allein aus der Türkei waren 38.641 Verfahren länger als zwei Jahre anhängig, darunter 15.735 mit einer Dauer von mehr als drei Jahren. Für Syrien nennt die Bundesregierung 22.294 und für Afghanistan 13.784 Verfahren mit einer Dauer von über 24 Monaten.
Auch afrikanische Herkunftsstaaten sind betroffen. Für Nigeria registrierte die Bundesregierung 2.158 seit mehr als zwei Jahren laufende Gerichtsverfahren, darunter 1.400 mit einer Dauer von über drei Jahren. Bei Guinea waren es 2.138 beziehungsweise 809 Verfahren.
Deutlich anders fällt die Statistik für das BAMF aus. Zum 30. September waren dort lediglich 267 Asylverfahren länger als 24 Monate anhängig. Zehn davon dauerten länger als 30 Monate, drei länger als drei Jahre.
Die unterschiedlichen Zahlen betreffen zwei Verfahrensabschnitte. Das BAMF entscheidet zunächst über den Asylantrag. Wird gegen einen Bescheid geklagt, kann sich das Verfahren anschließend über Jahre vor einem Verwaltungsgericht fortsetzen.
Bundesregierung kann Zusammenhang mit Straftaten nicht statistisch erfassen
Die AfD-Fraktion wollte insbesondere wissen, wie häufig langjährige Asylverfahren Personen betreffen, die bereits durch Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit aufgefallen sind.
Eine entsprechende Statistik führt das BAMF nicht.
Die Bundesregierung erklärt, dass Hinweise auf straf- oder ordnungsrechtliche Auffälligkeiten zwar in den jeweiligen Einzelfallakten aufgenommen werden, eine gemeinsame statistische Auswertung aber nicht möglich sei.
Auch zu den finanziellen und organisatorischen Belastungen der Kommunen durch entsprechende Verfahren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Anfrage bezog sich ausdrücklich auf Kosten, Personalaufwand, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und soziale Konflikte.
Das Bundesinnenministerium antwortete dazu: „Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“
Kommune meldet Drohungen – Asylverfahren endet vor Gericht
Ausgangspunkt der parlamentarischen Anfrage war der Fall eines Asylbewerbers, über den sich eine nicht näher bezeichnete Kommunalverwaltung im August 2026 beim BAMF und beim Innenausschuss des Bundestags beschwert hatte.
Die Kommune schilderte erhebliche Probleme mit dem Betroffenen. Seit seiner Zuweisung im September 2024 seien mehr als 65 Akteneinträge entstanden, darunter sieben Bußgeldverfahren und mehrere Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungen.
Die Verwaltung berichtete außerdem über konkrete Gewaltandrohungen und Hinweise, dass der Mann Messer mit sich führe und deren Einsatz androhe. Eine unabhängige Bestätigung der einzelnen Vorwürfe enthält die Regierungsantwort nicht.
Nach Darstellung der Kommune war das Asylverfahren trotz dieser Hinweise seit rund 31 Monaten nicht abgeschlossen worden. Sie kritisierte insbesondere die erneute Verlängerung der Aufenthaltsgestattung.
Die Bundesregierung stellt jedoch einen wesentlichen Punkt richtig: Das BAMF hatte über den am 23. Januar 2024 gestellten Asylantrag bereits am 10. November 2025 entschieden.
Gegen den Bescheid wurde am 25. November 2025 Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein erhoben. Dieses Verfahren ist weiterhin anhängig.
Die Ausländerbehörde war nach Regierungsangaben sowohl über die Entscheidung des BAMF als auch über die anschließende Klage informiert worden.
Welchen Inhalt die ursprüngliche Asylentscheidung hatte und weshalb das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, erläutert die Bundesregierung nicht.
BAMF priorisiert Sicherheitsfälle, wartet aber teilweise auf Strafurteile
Das Bundesinnenministerium betont, dass Asylverfahren mit sicherheitsrelevanten Erkenntnissen oder Hinweisen auf begangene Straftaten grundsätzlich vorrangig bearbeitet werden.

Eine solche Priorisierung ist auch vorgesehen, wenn andere Behörden ausdrücklich um eine beschleunigte Entscheidung ersuchen.
Dafür besteht bereits seit 2016 eine zentrale Registrierungsstelle beim BAMF. Seit 2021 gibt es zudem ein Verfahren zur Priorisierung zwischen dem Bundesamt, den Ausländerbehörden und den Strafverfolgungsbehörden.
Allerdings können laufende Strafverfahren eine Entscheidung über den Asylantrag auch verzögern.
Wenn eine mögliche strafrechtliche Verurteilung Auswirkungen auf den Anspruch auf Schutz haben könnte, wartet das BAMF nach Angaben der Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen die gerichtliche Entscheidung ab.
Ist eine strafrechtliche Verurteilung dagegen nicht erforderlich, um einen gesetzlichen Ausschlussgrund festzustellen, kann das Bundesamt bereits während laufender Ermittlungen entscheiden.
Eine Strafanzeige oder ein Bußgeldverfahren führt somit nicht automatisch zur Ablehnung eines Asylantrags. Die Behörde muss prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Entscheidung erfüllt sind.
Weniger als die Hälfte der älteren Asylanträge innerhalb von sechs Monaten entschieden
Die Bundesregierung verweist zugleich auf Fortschritte bei der Bearbeitung neuer Asylanträge.
Bei den vor dem 12. Juni 2026 eingereichten Anträgen konnte das BAMF im bisherigen Jahresverlauf 45,8 Prozent der abgeschlossenen Verfahren innerhalb von sechs Monaten entscheiden. Innerhalb der maßgeblichen Höchstfrist von 21 Monaten wurden 69,1 Prozent dieser Verfahren abgeschlossen.
Für Anträge, die seit dem 12. Juni unter die neuen europäischen Verfahrensregeln fallen, nennt die Bundesregierung deutlich höhere Quoten. Bei bestimmten Zulässigkeitsentscheidungen wurde die vorgesehene Zweimonatsfrist in 92,5 Prozent der Fälle eingehalten. Bei den übrigen abgeschlossenen Verfahren erfolgte die Entscheidung in 98,5 Prozent der Fälle innerhalb von drei Monaten.
Die unterschiedlichen Fristen und Verfahrensarten lassen allerdings keinen unmittelbaren Vergleich zwischen den beiden Gruppen zu.
Das BAMF hat seit 2023 unter anderem seine Verfahrenssteuerung vereinheitlicht, den Personaleinsatz angepasst und organisatorische Abläufe verändert.
Für besonders sicherheitsrelevante Fälle stehen außerdem seit 2017 Sonderbeauftragte zur Verfügung, die unter anderem prüfen, ob Gründe für den Ausschluss vom internationalen Schutz vorliegen.
Konkrete neue gesetzliche Vorgaben zur Beschleunigung von Verfahren mit wiederholt straf- oder ordnungsrechtlich auffälligen Antragstellern kündigt die Bundesregierung nicht an. Sie verweist stattdessen auf die bestehenden Priorisierungsverfahren und erklärt, weitere Beschleunigungsmaßnahmen würden fortlaufend geprüft.

