Sudans Regierung bestreitet die Gefahr einer Hungersnot im Land und wirft westlichen Staaten vor, die humanitäre Krise für politische Ziele und eine Waffenruhe zugunsten der paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) auszunutzen. Die Erklärung des sudanesischen Außenministeriums datiert vom 26. Oktober 2026 und wurde am folgenden Tag veröffentlicht. Zuvor hatten Deutschland, die USA, Großbritannien und 29 weitere internationale Partner vor einer drohenden Hungersnot gewarnt, von der Millionen Menschen betroffen sein könnten. Während Khartum auf ausreichende Lebensmittelreserven verweist, gehen internationale Hilfsorganisationen von 19,5 Millionen Menschen mit akuter Ernährungsunsicherheit aus.
Sudans Regierung bestreitet Gefahr einer Hungersnot
Das sudanesische Außenministerium bezeichnet die Ernährungslage trotz des seit mehr als drei Jahren andauernden Krieges als beherrschbar. Die vorhandenen strategischen Lebensmittelreserven und die laufende landwirtschaftliche Produktion würden ausreichen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
„Die Regierung des Sudan bestätigt, dass die Ernährungslage im Land beruhigend ist und dass die strategischen Lebensmittelreserven zusammen mit den laufenden landwirtschaftlichen Aktivitäten den Nahrungsmittelbedarf des Landes decken werden“, erklärte das Ministerium.
Damit weist die Regierung auch internationale Warnungen vor einer möglichen Hungersnot zurück. Sie betont, dass Sudan trotz der Zerstörung landwirtschaftlicher Infrastruktur, der Plünderung von Vorräten und der Vertreibung von Menschen aus Anbaugebieten keine Hungersnot erlebt habe.
Gleichzeitig räumt das Außenministerium ein, dass die geringeren Niederschläge im Zusammenhang mit dem Wetterphänomen El Niño und dem Klimawandel regionale Versorgungslücken verursachen könnten. Die Behörden prüften die Folgen und hätten bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Die Darstellung widerspricht den Einschätzungen internationaler Hilfsorganisationen, die vor einer weiteren Verschlechterung der Ernährungslage warnen. Eine landesweit ausreichende Versorgung lässt sich aus den Angaben der Regierung nicht unabhängig bestätigen.
Deutschland und 31 Partner warnen vor Hungerkrise für 19,5 Millionen Menschen
Den unmittelbaren Anlass für die sudanesische Stellungnahme bildet eine gemeinsame Ministererklärung, die das Auswärtige Amt am 23. Oktober veröffentlichte. Zu den Unterzeichnern gehören Bundesaußenminister Johann Wadephul sowie Vertreter der USA, Großbritanniens, Frankreichs, der Europäischen Kommission und weiterer internationaler Partner.
Die Erklärung stützt sich auf die Integrierte Phasenklassifikation zur Ernährungssicherheit (IPC), ein international verwendetes System zur Bewertung von Ernährungskrisen.
Demnach sind derzeit schätzungsweise 19,5 Millionen Menschen im Sudan von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen. Das entspricht rund 41 Prozent der Bevölkerung. Etwa fünf Millionen Menschen befinden sich in einer besonders schweren Notlage.
Auch die Situation von Kindern verschlechtert sich. Ohne sofortige Gegenmaßnahmen könnte die Zahl der Kinder mit schwerer akuter Mangelernährung die bisherige Prognose von 825.000 überschreiten.
Die internationale Staatengruppe warnt zudem davor, dass sich die Zahl der besonders gefährdeten Gebiete gegenüber den ursprünglich identifizierten 14 Regionen verdoppeln könnte.
Betroffen sind insbesondere Teile von Darfur und Kordofan, in denen bewaffnete Kämpfe, Vertreibung und unterbrochene Versorgungswege die Lebensmittelversorgung beeinträchtigen.
Eine Warnung vor einer Hungersnot bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine solche bereits landesweit eingetreten ist. Die internationale Bewertung bezieht sich auf akute Ernährungskrisen und das Risiko einer weiteren Verschärfung.
Die Unterzeichner erklären, die Verschlechterung der Ernährungssicherheit erfordere unverzügliches Handeln. Neben den Kämpfen nennen sie zerstörte Infrastruktur, unterbrochene Lieferketten, eingeschränkte Gesundheitsversorgung und systematische Behinderungen humanitärer Hilfe als Ursachen.
Auch die geringeren Niederschläge und die zunehmende Dürre in mehr als der Hälfte des Landes belasteten die Nahrungsmittelproduktion.
Khartum wirft westlichen Staaten Unterstützung für RSF vor
Über die unterschiedliche Bewertung der Ernährungslage hinaus erhebt die sudanesische Regierung politische Vorwürfe gegen westliche Staaten.
Das Außenministerium beschuldigt nicht namentlich genannte Regierungen, die humanitäre Situation als Mittel einzusetzen, um Sudan Bedingungen für eine politische Einigung und eine humanitäre Waffenruhe aufzuzwingen.
Nach Darstellung Khartums sollen diese Initiativen die RSF vor weiteren militärischen Niederlagen schützen und ihnen ermöglichen, ihre Kräfte neu zu organisieren.
Die Regierung behauptet außerdem, dass regionale Unterstützer der RSF durch solche Vereinbarungen entlastet würden. Die Miliz könne dadurch zusätzliche Zeit erhalten, sich erneut zu bewaffnen und ihre Truppen zu verlegen.
Belege für eine entsprechende Absicht der an der internationalen Erklärung beteiligten Staaten enthält die sudanesische Stellungnahme nicht.
Das Außenministerium verweist auf die von der Regierung akzeptierte Erklärung von Dschidda als Grundlage für Verhandlungen über eine Beendigung des Krieges. Eine politische Vereinbarung dürfe nach Auffassung Khartums nicht dazu führen, dass die RSF ihre Kontrolle über besetzte Gebiete und zivile Einrichtungen dauerhaft absichern könnten.
Die Regierung erklärt zugleich, dass sie internationale humanitäre Unterstützung weiterhin begrüße. Sie lehne jedoch jede politische Nutzung von Hilfslieferungen ab, die nach ihrer Darstellung dazu dienen könnte, bewaffnete Gruppen zu finanzieren oder zu stärken.
Seit April 2023 kämpfen die sudanesischen Streitkräfte unter Abdel Fattah al-Burhan und die RSF unter Mohamed Hamdan Dagalo um die Macht im Land. Der Krieg hat Millionen Menschen zur Flucht gezwungen und große Teile der staatlichen Infrastruktur beschädigt.
Internationale Partner verlangen freien Zugang nach Darfur
Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft den Zugang internationaler Hilfsorganisationen zu den besonders schwer betroffenen Regionen.
Die 32 Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung fordern beide Kriegsparteien auf, sämtliche Hindernisse für humanitäre Hilfe zu beseitigen. Hilfskräfte müssten sicher und ohne Verzögerungen Menschen in Not erreichen können.

Besonders betonen sie die Notwendigkeit, Lieferungen über Konfliktlinien und internationale Grenzen hinweg zu ermöglichen. Dazu gehört ausdrücklich auch der Luftweg nach Darfur, um Lebensmittel und medizinische Versorgung schneller bereitzustellen sowie medizinische Evakuierungen von Hilfskräften zu ermöglichen.
Darüber hinaus verlangen die Unterzeichner vereinfachte Visa- und Zollverfahren, längere Genehmigungsfristen und den Verzicht auf zusätzliche Abgaben, die Hilfslieferungen verzögern könnten.
Die Konfliktparteien sollen zudem Angriffe auf zivile Einrichtungen, landwirtschaftliche Produktionsstätten und Lebensmittelversorgungssysteme unterlassen.
Sudans Regierung widerspricht der Darstellung, humanitäre Hilfe werde von staatlicher Seite systematisch behindert.
Das Außenministerium erklärt, die Behörden ermöglichten Hilfslieferungen über vereinbarte Transportkorridore, Flughäfen und Grenzübergänge. Dies gelte ausdrücklich auch für Gebiete, die von den RSF kontrolliert würden.
Zudem würden Visa und Reisegenehmigungen für internationale Hilfskräfte ausgestellt. Die zuständigen Stellen arbeiteten daran, Schwierigkeiten bei der Abwicklung humanitärer Maßnahmen zu beseitigen.
Konkrete Angaben zu genehmigten oder abgelehnten Hilfstransporten, Liefermengen und den tatsächlichen Zugangsbedingungen in einzelnen Konfliktgebieten enthält die sudanesische Erklärung nicht.
Deutschland fordert mehr internationale Hilfe – eigene Mittel stark gekürzt
Die gemeinsame Warnung trägt auch die Unterschrift von Bundesaußenminister Johann Wadephul. Deutschland unterstützt damit die Forderung nach einem ungehinderten humanitären Zugang und nach zusätzlichen internationalen Finanzmitteln für die Versorgung der sudanesischen Bevölkerung.
Die Unterzeichner appellieren an die internationale Gemeinschaft, ihre Hilfsleistungen angesichts der wachsenden Notlage unverzüglich aufzustocken. Entwicklungsbanken und internationale Finanzinstitutionen sollen ihre Programme stärker auf besonders betroffene Regionen konzentrieren.
Gleichzeitig hat Deutschland seine eigenen Beiträge zum Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) in den vergangenen Jahren erheblich reduziert.
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 21. Oktober geht hervor, dass die deutschen Auszahlungen an das WFP von 1,734 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 469 Millionen Euro im Jahr 2025 gesunken sind. Das entspricht einem Rückgang von rund 73 Prozent.
Für 2026 nennt die Bundesregierung bislang 302 Millionen Euro. Dabei handelt es sich allerdings um einen vorläufigen Zwischenstand und nicht um die endgültige Jahresleistung.
Die Beträge beziehen sich auf die weltweiten deutschen Beiträge zum Welternährungsprogramm und lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Finanzierung einzelner Hilfseinsätze im Sudan zu.
Die Bundesregierung bestätigt zugleich, dass Hilfsorganisationen wegen der weltweiten Finanzierungskürzungen bereits Lebensmittelrationen reduzieren oder vollständig streichen mussten. Auch Versorgungszentren für mangelernährte Frauen und Kinder seien geschlossen worden.
Das Auswärtige Amt begründet die geringeren Haushaltsmittel mit der notwendigen Konsolidierung der Bundesfinanzen. Für die Haushaltsverhandlungen 2027 setzt sich das Ministerium nach eigener Darstellung jedoch für eine Erhöhung der humanitären Mittel ein.
Berlin äußert sich nicht konkret zu Hunger als Kriegswaffe im Sudan
Die unterschiedlichen Positionen zur Ernährungslage berühren auch die Frage nach der Verantwortung der Konfliktparteien.
Der UN-Sicherheitsrat hatte bereits 2018 mit der Resolution 2417 den Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung ausdrücklich verurteilt. Das humanitäre Völkerrecht verbietet es, Zivilisten gezielt auszuhungern oder ihnen rechtswidrig den Zugang zu lebensnotwendigen Gütern zu verweigern.
Die Linksfraktion fragte die Bundesregierung deshalb, in welchen bewaffneten Konflikten sie belastbare Anhaltspunkte für den gezielten Einsatz von Hunger als Kriegswaffe sehe. Ausdrücklich genannt wurden Sudan, Südsudan, Jemen und der Gazastreifen.
Eine konkrete völkerrechtliche Bewertung der einzelnen Fälle nahm das Auswärtige Amt in seiner Antwort nicht vor.
Stattdessen verwies die Bundesregierung auf entsprechende Berichte des UN-Generalsekretärs und erklärte, sie nehme die dokumentierten Ernährungskrisen mit großer Sorge zur Kenntnis.
Deutschland setze sich sowohl öffentlich als auch in vertraulichen diplomatischen Gesprächen für den Schutz der Zivilbevölkerung und einen sicheren humanitären Zugang ein. Die Wirksamkeit dieser Bemühungen lasse sich allerdings nicht systematisch über sämtliche Konfliktregionen hinweg erfassen.
Die Bundesregierung unterstützt außerdem internationale Gerichte bei der Verfolgung schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Sudans Außenministerium erklärt seinerseits, die Regierung werde weiterhin mit internationalen Hilfsorganisationen zusammenarbeiten. Die Versorgung der Zivilbevölkerung müsse jedoch unter Wahrung der nationalen Souveränität und ohne politische Bedingungen erfolgen.

