US-Präsident Donald Trump hat der aus Somalia stammenden Kongressabgeordneten Ilhan Omar mit einer möglichen Gefängnisstrafe und Abschiebung gedroht und ihr Herkunftsland sowie die somalische Gemeinschaft in Minnesota scharf angegriffen. Die Äußerungen fielen am Dienstag, 20. Oktober 2026, bei einer Pressekonferenz im Oval Office in Washington. Hintergrund sind Ermittlungen der US-Justiz zu Omars Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsdokumenten, nachdem Bundesbeamte bereits ihr Wohnhaus durchsucht hatten. Die demokratische Politikerin weist die Vorwürfe zurück und beschuldigt die Regierung, staatliche Ermittlungsbehörden gegen politische Gegner einzusetzen.
Trump hält Gefängnisstrafe für Ilhan Omar für möglich
Auf die Frage eines Journalisten, ob Ilhan Omar wegen möglicher Unstimmigkeiten bei ihren Altersangaben abgeschoben werden könne, antwortete Trump:
„Das könnte sein. Sie könnte auch ins Gefängnis kommen.“
Der Präsident wiederholte seine Aussage mehrfach und stellte anschließend die Integrität der Abgeordneten infrage.
„Das ist nur meine Meinung. Ich halte sie für eine kranke, sehr unehrliche Person, die unser Land hasst“, erklärte Trump.
Konkrete Beweise für eine Straftat legte er während der Pressekonferenz nicht vor.
Die Äußerungen erfolgten im Zusammenhang mit einem neuen Programm der US-Regierung, das finanzielle Belohnungen für Hinweise auf Betrugsfälle vorsieht.
Trump sprach zunächst über die Möglichkeit, Personen für die Aufdeckung von Betrug mit erheblichen Geldbeträgen zu belohnen. Anschließend wurde er auf die Ermittlungen gegen Omar angesprochen.
Die Kongressabgeordnete gehört seit Jahren zu seinen bekanntesten politischen Kritikerinnen. Der Konflikt zwischen beiden hat sich mit den jüngsten Ermittlungen der Bundesbehörden weiter verschärft.
US-Behörden untersuchen Staatsbürgerschaft der Abgeordneten
Bereits am 12. Oktober hatten Bundesbeamte das Wohnhaus von Ilhan Omar in Washington durchsucht.
Die Ermittlungen betreffen nach Recherchen des Wall Street Journal und der Nachrichtenagentur ReutersEinwanderungsunterlagen aus den 1990er-Jahren sowie die Umstände, unter denen Omar die amerikanische Staatsbürgerschaft erhielt.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob bei der Einbürgerung ihres inzwischen verstorbenen Vaters unzutreffende Angaben gemacht wurden, insbesondere zu Omars damaligem Alter.
Omar war 1995 gemeinsam mit Familienangehörigen aus Somalia in die Vereinigten Staaten gekommen. Zuvor hatte die Familie nach ihrer Flucht aus dem Bürgerkriegsland zeitweise in einem Flüchtlingslager in Kenia gelebt.
Im Jahr 2000 erhielt Omar die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Die Ermittler prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den damaligen Erwerb der Staatsangehörigkeit erfüllt waren. Nach Angaben des Wall Street Journal untersucht die Regierung Möglichkeiten, die Staatsbürgerschaft gegebenenfalls aberkennen zu lassen.

Bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten die Beamten unter anderem elektronische Geräte, persönliche Unterlagen und Omars Reisepass. Angehörige und weitere Personen aus ihrem Umfeld wurden zur Aussage vor einer Grand Jury geladen.
Das US-Justizministerium bestätigte, dass die Durchsuchung auf Grundlage einer richterlichen Anordnung erfolgte. Die Einzelheiten der Ermittlungen wurden nicht vollständig öffentlich gemacht.
Bislang ist weder gerichtlich festgestellt worden, dass Omar ihre Staatsbürgerschaft unrechtmäßig erworben hat, noch wurde ein entsprechender Entzug angeordnet.
Abschiebung einer US-Staatsbürgerin rechtlich nicht ohne Weiteres möglich
Die amerikanische Staatsbürgerschaft schützt Ilhan Omar grundsätzlich vor einer Abschiebung.
Ein Präsident kann einer eingebürgerten Person die Staatsangehörigkeit nicht allein durch eine politische Entscheidung entziehen.
Dafür müssten die Behörden nachweisen, dass bei der Einbürgerung erhebliche rechtliche Verstöße vorlagen, etwa bewusst falsche Angaben oder die gezielte Verschleierung entscheidender Tatsachen.
In entsprechenden zivilrechtlichen Verfahren gelten hohe Anforderungen an die Beweisführung. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft müsste auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage beruhen und gerichtlich überprüft werden können.
Auch eine strafrechtliche Verurteilung wäre nicht bereits durch Trumps Aussagen begründet. Dafür müssten Ermittler eine konkrete Straftat nachweisen und die zuständigen Gerichte darüber entscheiden.
Omar und ihre Anwälte weisen die Vorwürfe zurück.
Die Politikerin betrachtet die Ermittlungen als politisch motiviert. Ihre Rechtsvertreter forderten die Rückgabe der bei der Durchsuchung beschlagnahmten Gegenstände und stellten die Rechtmäßigkeit des Vorgehens infrage.
Trump beleidigt Somalia und greift Einwanderer in Minnesota an
Während seiner Ausführungen richtete Trump seine Kritik nicht nur gegen Omar, sondern auch gegen deren Herkunftsland.
Somalia sei „im Grunde nicht einmal ein Land“, behauptete der Präsident.
Trump verwies dabei auf die langjährigen bewaffneten Konflikte in Somalia. Seine pauschale Darstellung lässt die bestehenden staatlichen Institutionen des Landes außer Acht.
Somalia ist ein international anerkannter souveräner Staat und Mitglied der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung in Mogadischu arbeitet seit Jahren am Wiederaufbau staatlicher Strukturen, während insbesondere die islamistische Al-Shabaab-Miliz weiterhin große Sicherheitsprobleme verursacht.
Der US-Präsident wandte sich anschließend gegen die somalische Gemeinschaft im Bundesstaat Minnesota.
Er behauptete, die Arbeitslosigkeit unter Menschen somalischer Herkunft liege dort bei 98 Prozent. Für diese Zahl nannte er keine Quelle. Sie ist nicht durch belastbare Arbeitsmarktstatistiken belegt.
Trump erklärte außerdem, Minnesota habe sich durch die somalische Einwanderung zum Schlechteren verändert.
Der Bundesstaat beherbergt eine der größten somalischstämmigen Gemeinschaften außerhalb Afrikas. Viele ihrer Angehörigen oder deren Familien kamen als Flüchtlinge in die Vereinigten Staaten.
Obama kritisiert Ermittlungen gegen politische Gegnerin
Der frühere US-Präsident Barack Obama hat die Ermittlungen gegen Omar öffentlich kritisiert.
In einer Erklärung vom 19. Oktober warnte Obama davor, staatliche Strafverfolgungsbehörden gezielt gegen politische Gegner einzusetzen.
Es gehöre zu den Grundprinzipien der amerikanischen Demokratie, dass Menschen nicht wegen ihrer politischen Überzeugungen oder öffentlichen Äußerungen staatlich verfolgt werden dürften, erklärte der frühere Präsident.
Obama verwies auf Omars Einwanderungsgeschichte und verteidigte die Rechtmäßigkeit ihres Staatsbürgerschaftserwerbs.
Nach seiner Darstellung war Omar bei der Einbürgerung ihres Vaters noch minderjährig und erfüllte damit die maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Regierung Trump bestreitet, dass die Ermittlungen politisch motiviert seien. Der Präsident erklärte, er habe die Untersuchung nicht persönlich angeordnet.
Die Washington Post berichtete zudem, dass amerikanische Behörden Omars Einwanderungsunterlagen bereits 2019 während Trumps erster Amtszeit geprüft hätten, ohne damals Hinweise auf ein Fehlverhalten festzustellen.
Durchsuchung kurz vor den Kongresswahlen
Die Ermittlungen finden wenige Wochen vor den amerikanischen Kongresswahlen am 3. November statt.
Omar bewirbt sich in Minnesota um eine weitere Amtszeit im Repräsentantenhaus. Sie wurde erstmals 2018 in den US-Kongress gewählt und war damit die erste somalischstämmige Frau in dieser Institution.
Der Zeitpunkt der Hausdurchsuchung hat eine Debatte über den Umgang der Bundesjustiz mit politisch sensiblen Ermittlungen ausgelöst.
Das US-Justizministerium vermeidet traditionell Maßnahmen, die kurz vor Wahlen als Eingriff in den politischen Wettbewerb verstanden werden könnten. Kritiker verweisen deshalb auf den geringen zeitlichen Abstand zwischen der Durchsuchung und der Abstimmung.
Mehrere Medienorganisationen, darunter Reuters, Associated Press, The Washington Post und CNN, beantragten vor Gericht die Veröffentlichung der bislang nicht zugänglichen Durchsuchungsunterlagen.
Sie wollen unter anderem erfahren, auf welche Beweise sich der richterliche Durchsuchungsbeschluss stützt und welche Gegenstände die Ermittler beschlagnahmt haben.
Das Gericht muss über die Freigabe der Dokumente entscheiden. Die gegen Omar erhobenen Vorwürfe sind bislang nicht durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt.

