Die Bundesregierung lässt ausländische Desinformation systematisch beobachten, tauscht Erkenntnisse mit internationalen Partnern aus und informiert Online-Plattformen über verdächtige Aktivitäten, während sie Vorwürfe einer staatlichen Einflussnahme auf öffentliche Debatten zurückweist. In einer Antwort vom 30. September 2026 auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion legt sie Einzelheiten ihrer digitalen Außenpolitik offen. Dabei bestätigt das Auswärtige Amt, dass Informationen zu bestimmten Auslandsprojekten und externen Dienstleistern aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich gemacht werden. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung ein, dass sie keine Statistik darüber führt, wie häufig das Ministerium Inhalte bei Online-Plattformen gemeldet hat.
Bundesregierung weist Zensurvorwürfe zurück
Ausgangspunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung ist die Frage, wie weit der Staat bei der Bekämpfung von Desinformation in öffentliche Debatten eingreifen darf.
Die AfD-Fraktion wirft der Bundesregierung vor, unter dem Vorwand der Desinformationsbekämpfung ein Netzwerk aus staatlichen Stellen, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Beratungsunternehmen zu fördern, das politische Diskussionen beeinflusse.
Die Abgeordneten berufen sich dabei unter anderem auf Untersuchungen der Organisation Liber-net. Diese hatte staatliche Förderungen für zahlreiche Organisationen erfasst und daraus den Vorwurf einer umfangreichen staatlich finanzierten Infrastruktur zur Kontrolle öffentlicher Debatten abgeleitet.
Die Bundesregierung widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich.
„Insbesondere finden weder staatliche Steuerung öffentlicher Debatten noch Zensur statt noch dient staatliche Förderung diesen Zwecken“, erklärt sie.
Die Bundesregierung begründet ihre Maßnahmen mit der wachsenden Bedrohung durch ausländische Informationsmanipulation. Besonders Russland versuche seit dem Angriff auf die Ukraine, politische Diskussionen in Deutschland zu beeinflussen und die deutsche Unterstützung für Kiew zu untergraben.
Dabei würden unter anderem automatisierte Nutzerkonten, gefälschte Internetseiten und mit künstlicher Intelligenz erzeugte Inhalte eingesetzt.
Auswärtiges Amt meldet verdächtige Aktivitäten an Online-Plattformen
Die Bundesregierung bestätigt, dass das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit ausländischer Desinformation unmittelbar mit Betreibern sozialer Netzwerke kommuniziert.
Solche Kontakte erfolgen beispielsweise, wenn staatliche Analysen Hinweise auf Verstöße gegen Nutzungsbedingungen ergeben oder deutsche Auslandsvertretungen von gezielten Manipulationskampagnen betroffen sind.
Als Beispiel nennt das Ministerium die Diffamierung deutscher Botschafter durch koordinierte Informationsmanipulation.
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-Mail oder über die Meldeformulare der Plattformen. Zuständig sind die betroffenen Botschaften oder das Referat für strategische Kommunikation.
Wie oft das Auswärtige Amt seit Januar 2021 entsprechende Meldungen übermittelt hat, kann die Bundesregierung allerdings nicht beziffern.
„Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung besteht nicht“, heißt es in der Antwort.
Zugleich betont Berlin, dass staatliche Behörden keine gesonderten Zugänge besitzen, über die sie unmittelbar die Entfernung von Inhalten verlangen könnten.
Für verbindliche Löschanordnungen sei stets eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Die Entscheidung über freiwillige Maßnahmen gegen gemeldete Inhalte liege grundsätzlich bei den Plattformbetreibern.
Die Bundesregierung unterscheidet dabei zwischen rechtswidrigen Veröffentlichungen und Desinformation, die nicht automatisch strafbar ist.
„Die Erstellung und Verbreitung von Desinformation […] als solche ist grundsätzlich nicht verboten“, stellt sie klar.
Staatliche Programme im Ausland teilweise unter Verschluss
Während die Bundesregierung ihre grundsätzliche Strategie erläutert, bleiben Einzelheiten zahlreicher Projekte zur Beobachtung ausländischer Informationsmanipulation vertraulich.
Das betrifft sowohl bestimmte Untersuchungen und Dienstleistungen externer Organisationen als auch Förderprogramme deutscher Botschaften.
Die Regierung begründet die Geheimhaltung teilweise mit wirtschaftlichen Wettbewerbsinteressen. Bei Projekten deutscher Auslandsvertretungen verweist sie insbesondere auf mögliche Schäden für die bilateralen Beziehungen zu den betroffenen Staaten.
Die entsprechenden Informationen wurden dem Bundestag gesondert mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt.
Auch bei der Zusammenarbeit mit Beratungsunternehmen und Nichtregierungsorganisationen verweigert das Auswärtige Amt zum Teil eine öffentliche Offenlegung der vereinbarten Leistungen und Fördersummen.
Damit erhalten berechtigte Abgeordnete Zugang zu Angaben, die der Öffentlichkeit nicht vollständig zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung hält an der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen fest. Diese spielten eine wichtige Rolle bei der Medienbildung und beim Schutz demokratischer Gesellschaften vor gezielten Manipulationsversuchen aus dem Ausland.
Deutsche Diplomatie arbeitet mit EU, NATO und G7 zusammen
Die Bekämpfung ausländischer Informationsmanipulation ist inzwischen Teil der regelmäßigen Zusammenarbeit deutscher Sicherheits- und Außenbehörden.
Innerhalb der Bundesregierung arbeitet das Auswärtige Amt in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe für hybride Bedrohungen mit.
Eine Expertengruppe für Medien- und Informationsarbeit unter gemeinsamer Leitung des Auswärtigen Amts und des Bundespresseamts trifft sich nach Regierungsangaben wöchentlich.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besteht außerdem eine wöchentlich tagende Taskforce gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen.
International beteiligt sich Deutschland an Frühwarn- und Austauschmechanismen der Europäischen Union, der NATO und der G7.
Über diese Strukturen können Behörden Erkenntnisse zu verdächtigen Informationskampagnen austauschen, gemeinsame Lagebilder erstellen und Reaktionen koordinieren.
Das Auswärtige Amt beobachtet zudem politische Entwicklungen und öffentliche Debatten in sozialen Medien im Ausland. Die Analysen fließen in außenpolitische Lagebewertungen ein.
Ein besonderes Augenmerk gilt politischen Ereignissen und Wahlen, bei denen ausländische Akteure versuchen könnten, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen.
Russland offiziell als Urheber von Kampagnen benannt
Seit 2025 verfügt die Bundesregierung über ein eigenes Verfahren, um ausländische Desinformationskampagnen staatlichen Urhebern zuzuordnen.

Die Federführung liegt beim Auswärtigen Amt. Grundlage für eine solche Zuschreibung sind Analysen der deutschen Nachrichtendienste.
Nach Darstellung der Bundesregierung versuchte Moskau mit „Storm-1516“, die Bundestagswahl und die innenpolitische Entwicklung in Deutschland zu beeinflussen.
Erkenntnisse aus solchen Verfahren können mit internationalen Partnern, Plattformbetreibern, Wissenschaft und Zivilgesellschaft geteilt werden.
Auch diplomatische Maßnahmen oder europäische Sanktionen kommen als Reaktion infrage.
Wie wirksam diese Maßnahmen tatsächlich sind, kann die Bundesregierung allerdings nicht abschließend bestimmen.
Sie erklärt, dass sich der Einfluss von Desinformationskampagnen auf die Meinungsbildung nur schwer messen lasse.
Entsprechende Evaluierungen der von ihr durchgeführten staatlichen Zuschreibungen und Reaktionen wurden nach Regierungsangaben nicht vorgenommen.
Künstliche Intelligenz unterstützt die Außenpolitik
Neben der Beobachtung sozialer Netzwerke setzt das Auswärtige Amt zunehmend auf künstliche Intelligenz und datenbasierte Analysen.
KI-Systeme helfen beispielsweise bei der Recherche, der Auswertung großer Datenbestände, Übersetzungen und der Vorbereitung diplomatischer Handlungsempfehlungen.
Dabei werden sowohl interne Informationen als auch Daten internationaler Organisationen verwendet.
Generative KI kann zudem für Textentwürfe und die Strukturierung von Argumentationen eingesetzt werden.
Die Bundesregierung betont jedoch, dass sämtliche Ergebnisse einer menschlichen Kontrolle unterliegen.
Automatisierte außenpolitische Entscheidungen sind nach der KI-Charta des Auswärtigen Amts nicht zulässig.
Welche konkreten Softwareprodukte und Dienstleister das Ministerium einsetzt, wird nur teilweise offengelegt. Die Bundesregierung verweist auf Sicherheitsrisiken, die durch eine vollständige Veröffentlichung der verwendeten technischen Infrastruktur entstehen könnten.
Für KI- und Datenanalysevorhaben nennt die Bundesregierung Ausgaben von rund 5,1 Millionen Euro für 2023, rund 3,1 Millionen Euro für 2024 und rund vier Millionen Euro für 2025.
Personalkosten lassen sich nach ihren Angaben nicht vollständig zuordnen, weil zahlreiche Beschäftigte entsprechende Aufgaben neben anderen Tätigkeiten wahrnehmen.
Keine geplanten externen Aufträge zur Beobachtung ausländischer Wahlen
Die AfD-Fraktion fragte auch nach möglichen Maßnahmen zur Beobachtung der amerikanischen Kongresswahlen und weiterer Wahlen im Ausland.
Dabei ging es insbesondere um eine mögliche Beteiligung privater Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Die Bundesregierung erklärte, die Beobachtung wichtiger politischer Ereignisse im Ausland gehöre zum gesetzlichen Auftrag des Auswärtigen Amts.
Eine externe Beauftragung für die genannten Wahlbeobachtungen sei jedoch nicht geplant.
Zur Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten teilte die Bundesregierung mit, dass das Auswärtige Amt bis zur Auflösung des amerikanischen Global Engagement Center Ende 2024 mit dieser Einrichtung zusammengearbeitet habe.
Deutschland setze die Kooperation gegen ausländische Informationsmanipulation weiterhin innerhalb der G7 und der NATO fort.
Bundesregierung bestreitet politische Steuerung von KI und öffentlichen Debatten
Die AfD-Fraktion wollte schließlich wissen, ob die Bundesregierung versucht habe, die Antworten künstlicher Intelligenz oder die Algorithmen großer Sprachmodelle im Sinne ihrer politischen Positionen zu beeinflussen.
Die Antwort fällt eindeutig aus. „Eine Beeinflussung von Algorithmen von KI-Tools wie Large Language Models findet nicht statt“, erklärt die Bundesregierung.
So sei eine Untersuchung der TikTok-Kommunikation von AfD-Konten vor der Europawahl 2024 nicht durch die Bundesregierung finanziert worden.
Ebenso habe die Bundesregierung eine Untersuchung des Institute for Strategic Dialogue zur ausländischen Informationsmanipulation bei der Bundestagswahl 2025 nicht gefördert.
Die Regierung sieht darin Maßnahmen zur Stärkung demokratischer Debatten und zum Schutz vor ausländischer Einflussnahme.
Über die Rechtmäßigkeit einzelner Online-Inhalte entscheiden nach ihrer Darstellung weiterhin die zuständigen Gerichte und Behörden beziehungsweise die Plattformbetreiber im Rahmen der geltenden europäischen Digitalgesetze.

