Bewaffnete Kräfte haben nach Angaben der Vereinten Nationen versucht, die umstrittene Ernennung eines stellvertretenden Behördenleiters am libyschen Rechnungshof in Tripolis mit Gewalt und Einschüchterung durchzusetzen. Die UN-Unterstützungsmission für Libyen (UNSMIL) verurteilte den Vorfall am Mittwoch, 21. Oktober 2026, und verlangte den sofortigen Abzug bewaffneter Personen vom Gelände der Behörde. Sie warnte, dass die Verantwortlichen gezielten Sanktionen des UN-Sicherheitsrates ausgesetzt werden könnten. Der Konflikt betrifft eine zentrale staatliche Kontrollinstitution, die den Umgang mit öffentlichen Geldern überwacht.
UN fordern sofortigen Abzug bewaffneter Kräfte
Die UN-Mission bezeichnete den Einsatz von Gewalt und Einschüchterung am Sitz des libyschen Rechnungshofs als völlig inakzeptabel.
Die gewaltsame Durchsetzung von Personalentscheidungen in staatlichen Institutionen gefährde die Rechtsstaatlichkeit sowie die Unabhängigkeit und Integrität dieser Einrichtungen, erklärte UNSMIL.
Besonders schwer wiege ein solcher Vorfall bei einer Behörde, die für die Kontrolle öffentlicher Ausgaben zuständig sei.
Die Mission verlangte ein sofortiges Ende jeder bewaffneten Einmischung in die Angelegenheiten des Rechnungshofs und den unverzüglichen Rückzug aller bewaffneten Kräfte aus dessen Räumlichkeiten.
Welche bewaffnete Gruppe an dem Vorfall beteiligt war, teilte UNSMIL zunächst nicht mit. Auch die Identität des umstrittenen Kandidaten für das Amt des stellvertretenden Behördenleiters wurde in der Erklärung nicht genannt.
Ebenso blieb offen, ob es bei dem Vorfall Verletzte gab und in welchem Umfang der reguläre Dienstbetrieb beeinträchtigt wurde.
Streit um Personalentscheidung gefährdet Finanzkontrolle
Der libysche Rechnungshof, das National Audit Bureau, ist eine zentrale Institution zur Überwachung der Verwendung staatlicher Mittel.
Zu seinen Aufgaben gehört es, die Verwaltung öffentlicher Gelder zu kontrollieren und die Rechenschaftspflicht staatlicher Stellen zu stärken.
Die UN-Mission warnte, dass Eingriffe in die Leitung dieser Behörde das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen weiter schwächen könnten.
Würden Führungspositionen durch Zwang statt durch gesetzlich vorgesehene Verfahren besetzt, gefährde dies die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle.
Davon betroffen sei auch die Fähigkeit des Rechnungshofs, seine Aufgaben im Interesse der libyschen Bevölkerung wirksam wahrzunehmen.
UNSMIL verlangte deshalb, den Streit über die Ernennung ausschließlich auf rechtlichem und institutionellem Wege beizulegen.
Dabei müssten die geltenden libyschen Gesetze sowie die einschlägigen Bestimmungen und Grundsätze des Libyschen Politischen Abkommens beachtet werden.
UN-Sicherheitsrat könnte Verantwortliche sanktionieren
Die Vereinten Nationen verbanden ihre Forderungen mit einem Hinweis auf mögliche internationale Konsequenzen.
Personen, die Angriffe auf staatliche Institutionen Libyens verantworten, könnten nach einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gezielten Sanktionen unterliegen, erklärte UNSMIL.
Solche Maßnahmen können insbesondere Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen.
Die UN-Mission kündigte allerdings keine bereits beschlossenen Sanktionen an. Sie verwies auf bestehende Möglichkeiten des Sicherheitsrates, gegen Verantwortliche von Angriffen auf libysche staatliche Einrichtungen vorzugehen.
Politische Spaltung belastet staatliche Institutionen
Libyen ist weiterhin zwischen konkurrierenden politischen Machtzentren geteilt.

In Tripolis regiert die international anerkannte Regierung der Nationalen Einheit. Im Osten des Landes bestehen rivalisierende Regierungs- und Sicherheitsstrukturen, die unter maßgeblichem Einfluss des Militärkommandeurs Khalifa Haftar stehen.
Die politische Spaltung betrifft auch die Besetzung von Führungspositionen in wichtigen staatlichen Einrichtungen.
Insbesondere bei Institutionen, die öffentliche Finanzen verwalten oder kontrollieren, haben Personalentscheidungen unmittelbare Bedeutung für die staatliche Rechenschaftspflicht.
Mit ihrer Erklärung vom 21. Oktober machte UNSMIL deutlich, dass sie den Einsatz bewaffneter Kräfte zur Durchsetzung umstrittener Ernennungen nicht als zulässigen Weg zur Lösung solcher Konflikte betrachtet.

