Die Bundesregierung setzt die vom Bundesentwicklungsministerium verursachten Bürokratiekosten mit null Euro an und nimmt das Ressort damit von den Abbauzielen des Koalitionsvertrages aus. Am 17. Juli 2026 wurde die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion veröffentlicht. Gemeint sind jedoch nur Belastungen, die durch Gesetze des Ministeriums bei Unternehmen, Bürgern oder Behörden entstehen. Gleichzeitig will das BMZ seine eigenen Verfahren vereinfachen, Prozesse verschlanken und Bürokratie abbauen.
Was die Null-Euro-Angabe tatsächlich bedeutet
CDU, CSU und SPD wollen die Bürokratiekosten der deutschen Wirtschaft in dieser Legislaturperiode um 25 Prozent oder rund 16 Milliarden Euro senken. Der sogenannte Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung soll zusätzlich um mindestens zehn Milliarden Euro zurückgehen.
Beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung greift diese Vorgabe nach Darstellung der Bundesregierung nicht. Der vom BMZ verursachte jährliche Erfüllungsaufwand und die Bürokratiekosten betrügen auf Grundlage der Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bereits jeweils null Euro.
Die Erklärung liegt in der engen amtlichen Definition. Erfasst wird, welcher Aufwand durch gesetzliche Vorgaben eines Ministeriums außerhalb des Ressorts entsteht. Dazu gehören etwa Informationspflichten, Anträge, Nachweise oder Dokumentationen, die Unternehmen, Bürger oder Behörden aufgrund neuer Gesetze erfüllen müssen.
Das BMZ erlässt jedoch kaum eigene Gesetze mit solchen Vorgaben. Seine Rechtsetzung beschränkt sich nach Angaben der Bundesregierung im Wesentlichen auf Vertragsgesetze, mit denen Deutschland internationale Abkommen ratifiziert. Weil daraus in der Statistik keine messbaren Belastungen entstehen, wird der Wert mit null Euro angesetzt.
Null Euro bedeutet damit nicht, dass das Entwicklungsministerium ohne Verwaltungskosten arbeitet oder seine Programme ohne aufwendige Verfahren auskommen. Die Zahl sagt auch nichts darüber aus, wie viel Personal und Zeit interne Abstimmungen, Förderentscheidungen, Vergabeverfahren, Projektprüfungen oder Berichtspflichten beanspruchen.
Fragen nach internen Abläufen bleiben unbeantwortet
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zielte deutlich breiter auf die Arbeitsweise des Ministeriums. Die Abgeordneten fragten unter anderem, welche Berichtspflichten abgeschafft, welche Verwaltungsprozesse digitalisiert und welche Doppelstrukturen reduziert wurden.
Weitere Fragen betrafen Bearbeitungszeiten, Personalaufwand, Dokumentationspflichten und Prozesskosten. Auch die Zusammenarbeit des BMZ mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und der KfW sowie mögliche neue Daten- und Berichtssysteme wurden angesprochen.

Die Bundesregierung beantwortete die ersten 14 Fragen gemeinsam. Konkrete Zahlen zu eingesparten Arbeitsstunden, verkürzten Verfahren oder reduzierten Verwaltungskosten nennt sie nicht. Ebenso fehlen Angaben dazu, welche Nachweispflichten oder Doppelstrukturen seit Beginn der Legislaturperiode tatsächlich abgeschafft wurden.
BMZ verspricht zugleich weniger Bürokratie
Gleichzeitig beschreibt das Entwicklungsministerium in seinem Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ einen erheblichen Modernisierungsbedarf. Verfahren, Instrumente und Prozesse sollen umfassend überarbeitet werden. Als Ziele nennt das BMZ ausdrücklich „mehr Effizienz, weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und Regularien“.
Auch ein neues Steuerungsmodell ist vorgesehen. Es soll mit klareren politischen Vorgaben, verschlankten Strategien und einem verbesserten Monitoring arbeiten. Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan hatte den Reformprozess wenige Wochen nach ihrem Amtsantritt begonnen.
Die Bundesregierung verweist außerdem auf den Aktionsplan „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“. Gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium sollen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung enger miteinander verbunden werden.
Zwei Definitionen von Bürokratie
Der erkennbare Widerspruch entsteht durch zwei unterschiedliche Verwendungen des Begriffs. In der Antwort an den Bundestag versteht die Bundesregierung unter Bürokratiekosten ausschließlich den statistisch erfassten Aufwand, den Gesetze des BMZ außerhalb des Ministeriums verursachen. Weil das Ressort kaum entsprechende Gesetze erlässt, liegt dieser Wert bei null.
Im Reformplan verwendet das BMZ den Begriff wesentlich breiter. Dort umfasst Bürokratie auch interne Verfahren, Förderinstrumente, Strategien, Regularien und die Steuerung der Entwicklungszusammenarbeit.
Das Ministerium kann deshalb statistisch keine Bürokratiekosten verursachen und zugleich bürokratische Abläufe reformieren wollen. Die Null-Euro-Angabe belegt lediglich, dass aus der Rechtsetzung des BMZ kein messbarer Erfüllungsaufwand entsteht. Über den Verwaltungsaufwand innerhalb des Ressorts und seiner Zusammenarbeit mit Durch. Über den Verwaltungsaufwand innerhalb des Ressorts und seinerführungsorganisationen trifft sie keine Aussage.
Messbare Ziele für kürzere Bearbeitungszeiten, geringeren Personalaufwand oder niedrigere Prozesskosten nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht.

