AfD-Anfrage: GIZ vergibt über 40.000 Beraterverträge in fünf Jahren

Mehr als 40.000 GIZ-Dienstleistungsverträge, aber keine zentrale Übersicht über Berater, Kosten und Ergebnisse: Die Bundesregierung verweist auf 3.300 Stunden Prüfaufwand.

Die Bundesregierung kann nicht angeben, wie viele externe Gutachten, Beratungen und Evaluierungen die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit von 2020 bis 2025 vergeben und welche Kosten sie verursacht hat. Die Antwort wurde am 9. Juli 2026 an den Deutschen Bundestag übermittelt. Die GIZ erfasste in diesem Zeitraum mehr als 40.000 Abschlüsse unter der Sammelkategorie „Dienstleistungsverträge“, ohne die einzelnen Leistungsarten gesondert zu kennzeichnen. Eine vollständige Auswertung würde nach Schätzung der Bundesregierung mindestens 3.300 Arbeitsstunden beanspruchen.

Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zielte auf eine vollständige Übersicht der extern vergebenen Leistungen. Gefragt wurde unter anderem nach Auftragnehmern, Vertragssummen, Finanzierungsquellen, Vergabeverfahren und den Ergebnissen der beauftragten Arbeiten.

Eine solche Aufstellung legte die Bundesregierung nicht vor. Die Datenerfassungssysteme der bundeseigenen GIZ unterscheiden nicht unmittelbar zwischen Gutachten, Beratung, Evaluationen und anderen Dienstleistungen.

Mehr als 40.000 Verträge in einer Sammelkategorie

Die GIZ schloss zwischen 2020 und 2025 mehr als 40.000 Dienstleistungsverträge ab. Wie viele davon auf Beratungsunternehmen, Forschungsinstitute, Evaluierungsdienstleister, Nichtregierungsorganisationen, Kanzleien oder einzelne Gutachter entfielen, lässt sich aus den zentral erfassten Daten nicht ablesen.

Für eine genaue Zuordnung müsste jeder Vertrag einzeln geprüft und nachträglich kategorisiert werden. Die Bundesregierung kalkuliert dafür durchschnittlich fünf Minuten pro Vorgang.

Bei mehr als 40.000 Verträgen ergäbe sich ein Arbeitsaufwand von mindestens 3.300 Stunden. Eine einzelne Vollzeitkraft wäre damit mehr als 85 Wochen beschäftigt.

Auch eine Verteilung der Prüfung auf mehrere Beschäftigte ändere nichts an der erheblichen Bindung von Personal, erklärte die Bundesregierung. Der Aufwand überschreite das zumutbare Maß und könne andere Aufgaben der GIZ beeinträchtigen.

Sie berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das parlamentarische Informationsrecht stehe unter dem Vorbehalt, dass die verlangte Auskunft mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand erstellt werden könne.

Auftragnehmer und Kosten bleiben ohne Einzelliste

Die Bundesregierung nannte deshalb weder die einzelnen Auftragnehmer noch deren jeweilige Vertragssummen. Auch eine Zuordnung zu bestimmten Ländern, Projekten, Programmen oder Geschäftsbereichen der GIZ erfolgte nicht.

Unbeantwortet blieben zudem die Fragen, ob die Leistungen aus Mitteln des Bundesentwicklungsministeriums, aus Eigenmitteln der GIZ, aus anderen Bundeshaushalten, aus EU-Mitteln oder von weiteren Geldgebern finanziert wurden.

Dasselbe gilt für die angewandten Vergabeverfahren. Die Bundesregierung erklärte lediglich, dass die GIZ grundsätzlich die jeweils geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen anwende. Je nach Auftrag kämen offene Verfahren, beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktvergaben infrage.

Auch wiederholt beauftragte Unternehmen und deren gesamtes Auftragsvolumen wurden nicht genannt. Eine gesonderte Auswertung zu Organisationsberatung, Strategieentwicklung, Kommunikation, Digitalisierung, Personalgewinnung, Klimastrategien, Wirkungsanalysen oder Compliance ist in den Datensystemen ebenfalls nicht vorgesehen.

Die jährlichen Gesamtsummen der Dienstleistungsverträge können nach Darstellung der Bundesregierung den Beschaffungsberichten der GIZ entnommen werden. Diese Berichte trennen jedoch nicht systematisch zwischen Beratung, Gutachten, Evaluationen und sonstigen Dienstleistungen.

Keine allgemeine Veröffentlichungspflicht für Gutachten

Für von der GIZ beauftragte Gutachten und Beratungsberichte besteht keine generelle Pflicht zur Veröffentlichung. Ob ein Dokument öffentlich zugänglich gemacht wird, entscheidet sich im Einzelfall.

Dabei spielen nach Angaben der Bundesregierung die Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Projektzusammenhang und unternehmensbezogene Interessen eine Rolle.

Für Evaluierungsberichte gelten weitergehende Regeln. Die GIZ veröffentlicht diese grundsätzlich auf ihrer Plattform „Wissen, was wirkt“, sofern keine mit den jeweiligen Auftraggebern vereinbarten Ausnahmen greifen.

Welche Gutachten und Beratungsberichte zwischen 2020 und 2025 veröffentlicht wurden und welche unter Verschluss blieben, schlüsselte die Bundesregierung nicht auf. Auch hierfür wäre eine Prüfung der einzelnen Verträge und Vorhaben notwendig.

GIZ verweist auf Vergaberecht und Wirtschaftlichkeit

Die GIZ setzt externe Dienstleister nach Darstellung der Bundesregierung ein, wenn dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben zweckmäßig und wirtschaftlich erscheint. Grundlage ist der Generalvertrag mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Danach soll die Gesellschaft geeignete Unternehmen der Privatwirtschaft, staatliche Stellen und Fachinstitutionen einbeziehen, wenn diese Leistungen nicht sinnvoll allein durch interne Strukturen erbracht werden können.

Die Notwendigkeit externer Gutachter und Berater werde von den jeweils zuständigen Einheiten geprüft. Ausschreibungen und Markterkundungen sollen die Wirtschaftlichkeit der Vergaben sicherstellen.

Die GIZ erklärte zudem, die vergaberechtlichen Compliance-Vorgaben vollständig umgesetzt zu haben. Relevante Ausschreibungen würden auf dem eigenen Vergabemarktplatz und über das europäische Ausschreibungsportal TED veröffentlicht.

Der Beschaffungsbericht für 2024 ist bereits verfügbar. Die Ausgabe für das Jahr 2025 soll nach Angaben der Bundesregierung in den kommenden Wochen erscheinen.

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