IStGH meldet Durchbruch bei Darfur-Ermittlungen – El Obeid drohen neue Massengräuel

Neue Zeugenaussagen führen den IStGH näher an die Verantwortlichen für Verbrechen in Darfur. Gleichzeitig wächst die Warnung vor einem neuen Massengräuel in El Obeid.

Der Internationale Strafgerichtshof hat nach eigenen Angaben direkte Ermittlungsverbindungen zwischen schweren Verbrechen in Darfur und mutmaßlichen Verantwortlichen hergestellt. Die stellvertretende Anklägerin Nazhat Shameem Khan sprach am Mittwoch, 15. Juli 2026, vor dem UN-Sicherheitsrat von einem „Durchbruch“. Neue Zeugenaussagen und eine ausgeweitete Zusammenarbeit hätten es ermöglicht, konkrete Verbindungen zwischen Angriffen auf Zivilisten und den Personen hinter diesen Taten nachzuzeichnen. Zugleich warnte Khan vor unmittelbar drohenden internationalen Verbrechen in der sudanesischen Stadt El Obeid.

„Dies ist ein Paradigmenwechsel, ein Durchbruch“, erklärte die stellvertretende Anklägerin. Die Botschaft richte sich an diejenigen, die Angriffe anführten, planten oder aus der Ferne unterstützten und glaubten, von den Gewalttaten profitieren zu können.

Einzelheiten zu laufenden Ermittlungen nannte Khan nicht. Das Büro der Anklage habe jedoch entscheidende Gespräche mit wichtigen Zeugen geführt. Unterstützt werde die Arbeit durch ein wachsendes Netzwerk aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, internationalen Partnern und sudanesischen Behörden.

Ermittler stellen direkte Verbindungen zu Verantwortlichen her

Der Internationale Strafgerichtshof untersucht Verbrechen in Darfur, seit der UN-Sicherheitsrat die Lage in der westsudanesischen Region 2005 an das Gericht verwiesen hatte. Die Ermittlungen betreffen sowohl die damaligen Massengewalttaten als auch Verbrechen während des gegenwärtigen Krieges.

Khan erklärte, die Anklage arbeite daran, die Hauptverantwortlichen für Verbrechen in El Fasher im Jahr 2025 und in El Geneina im Jahr 2023 zur Rechenschaft zu ziehen. Auch die vor mehr als zwei Jahrzehnten begangenen Taten blieben Bestandteil der Ermittlungen.

Die Anklage sieht nach Angaben Khans inzwischen deutlich bessere Möglichkeiten, einzelne Verbrechen mit Befehlshabern, Planern und Unterstützern in Verbindung zu bringen. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für spätere Anklagen und Haftbefehle gegen Personen, die nicht selbst unmittelbar an Angriffen beteiligt waren, diese aber organisiert, ermöglicht oder finanziert haben sollen.

Als wichtigen Schritt bezeichnete Khan die Verurteilung des früheren Janjaweed-Kommandeurs Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman, bekannt als Ali Kushayb. Der IStGH hatte ihn im Oktober 2025 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen und im Dezember zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Warnung vor schweren Kriegsverbrechen in El Obeid

Parallel zum Ermittlungsfortschritt verschärft sich die Sorge um El Obeid, die Hauptstadt des Bundesstaates Nord-Kordofan. Der IStGH teilt die Einschätzung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, dass dort schwerste internationale Verbrechen unmittelbar bevorstehen könnten.

„Wir können nicht sagen, wir hätten es nicht gewusst“, warnte Khan. Der Sicherheitsrat und die UN-Mitgliedstaaten müssten jetzt handeln, um weitere Gräueltaten zu verhindern.

Mehrere Mitglieder des Sicherheitsrats forderten einen sofortigen Schutz der Zivilbevölkerung, ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und sichere Fluchtwege. El Obeid dürfe nicht zu einem „zweiten El Fasher“ werden, erklärte der dänische Vertreter.

Der britische Vertreter bezeichnete die Stadt als am Rand eines neuen Massengräuels. Anhaltende Gewalt, Vertreibungen und eine schwere humanitäre Notlage könnten die bereits durch die Kämpfe in El Fasher verursachten Wunden weiter vertiefen.

Mehrere Staaten verlangten zugleich, Waffenlieferungen an die Konfliktparteien einzustellen. Ausländische Unterstützer müssten ihren Einfluss nutzen, um weitere Angriffe auf Zivilisten zu verhindern.

Geflüchtete fürchten eine Wiederholung früherer Gewalt

Khan berichtete dem Sicherheitsrat auch von einem Besuch in Flüchtlingslagern im Osten des Tschad. Dort habe sie mit Menschen gesprochen, die aus Darfur geflohen seien und weiterhin unter den Folgen der Angriffe litten.

Viele Geflüchtete hätten den Eindruck, von der internationalen Gemeinschaft vergessen worden zu sein. Sie bezweifelten, dass ihrem Leben derselbe Wert beigemessen werde wie dem anderer Opfer internationaler Konflikte.

Die geschilderten Taten folgten nach Darstellung der Anklägerin denselben Mustern wie die Verbrechen, die 2005 zur Einschaltung des IStGH geführt hatten. Menschen hätten die Ermordung ihrer Eltern oder die Vergewaltigung ihrer Mütter miterlebt. Auch Kinder seien angegriffen, vergewaltigt und durch die erlebte Gewalt schwer traumatisiert worden.

Unter den Vertriebenen wachse die Angst, dass „das Schlimmste noch bevorsteht“ und sich die Massengewalt aus der ersten Darfur-Krise vollständig wiederholen könnte.

Forderung nach Ausweitung der Ermittlungen

Mehrere Mitglieder des Sicherheitsrats forderten, die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs auf den gesamten Sudan auszuweiten. Das bisherige Mandat beruht auf der Überweisung der Lage in Darfur und erfasst nicht automatisch alle Verbrechen in anderen Teilen des Landes.

Frankreich und Dänemark unterstützten eine solche Ausweitung. Strafverfolgung und der Kampf gegen Straflosigkeit dürften sich nicht auf Darfur beschränken, argumentierten ihre Vertreter.

Somalia verlangte zugleich eine stärkere Rolle sudanesischer und afrikanischer Justizmechanismen. Nationale Gerichte und rechtliche Institutionen müssten ausgebaut werden. Internationale Strafverfolgung könne diese Verantwortung unterstützen, aber nicht ersetzen.

Liberia verwies darauf, dass der Erfolg internationaler Justiz nicht allein an Ermittlungen oder Anklageschriften gemessen werden könne. Entscheidend seien vollstreckte Haftbefehle, abgeschlossene Verfahren und konkrete Gerechtigkeit für die Opfer.

USA, Russland und China kritisieren den Strafgerichtshof

Die Arbeit des Gerichts bleibt im Sicherheitsrat umstritten. Die Vereinigten Staaten warfen dem IStGH vor, seine Zuständigkeit über das im Römischen Statut vorgesehene Maß hinaus auszudehnen. Statt des Strafgerichtshofs könnten nach Auffassung Washingtons auch speziell eingerichtete internationale Tribunale die Verbrechen im Sudan untersuchen.

Russland erklärte, das Gericht habe den ihm vor 20 Jahren erteilten Auftrag nicht erfüllt. Als Beleg verwies die russische Vertreterin darauf, dass bislang nur ein Angeklagter verurteilt worden sei.

China unterstützte grundsätzlich die Bestrafung schwerster internationaler Verbrechen, verlangte jedoch ein vorsichtiges, transparentes und streng an Recht und Fakten gebundenes Vorgehen. Der IStGH müsse die richterliche Souveränität der betroffenen Staaten respektieren.

Sudan beschuldigt Vereinigte Arabische Emirate

Die sudanesische Regierung bezeichnete die Herstellung von Gerechtigkeit als eines ihrer zentralen Ziele. Ihr Vertreter Ammar Mohammed Mahmoud Mohammed forderte den IStGH auf, Anklagen und Haftbefehle gegen Verantwortliche der Rapid Support Forces zu beschleunigen.

Die RSF begehe ethnisch motivierte Tötungen und großflächige Angriffe auf unbewaffnete Zivilisten, erklärte er. Die Vorwürfe fallen nach sudanesischer Auffassung in die sachliche und territoriale Zuständigkeit des Strafgerichtshofs.

Der sudanesische Diplomat beschuldigte zudem die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate, die RSF militärisch, finanziell, logistisch, politisch und medial zu unterstützen. Ermittlungen müssten deshalb auch Personen und Institutionen erfassen, die Verbrechen finanzierten, erleichterten oder zu ihnen anstifteten.

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