Der Deutsche Bundestag hat die US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof zurückgewiesen und sich zugleich für eine stärkere Vertretung Afrikas im UN-Sicherheitsrat ausgesprochen. Die Entscheidung fiel am Donnerstag, 5. November 2026. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wurde ein Antrag zur Stärkung des Völkerrechts und internationaler Gerichte angenommen. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen, obwohl Grüne und Linke ebenfalls Maßnahmen zum Schutz des Strafgerichtshofs verlangten.
Die Bundesregierung soll die politische, finanzielle und institutionelle Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) fortsetzen und gemeinsam mit europäischen Partnern dessen Arbeitsfähigkeit sichern. Gleichzeitig bekräftigt die Koalition ihre Forderung nach einer Reform der Vereinten Nationen, bei der afrikanische Staaten stärker an internationalen Sicherheitsentscheidungen beteiligt werden sollen.
Deutschland stellt sich gegen Sanktionen der USA
Hintergrund der Entscheidung ist die Sanktionspolitik der US-Regierung unter Präsident Donald Trump. Washington hatte im Februar 2025 erneut Sanktionen gegen Angehörige des Internationalen Strafgerichtshofs verhängt und diese schrittweise ausgeweitet. Am 9. Oktober 2026 wurden die Maßnahmen erstmals auf den Gerichtshof als gesamte Institution ausgedehnt.
Die Sanktionen können den Zugang des Gerichts zu Finanzdienstleistungen, internationalen Zahlungssystemen und technischen Dienstleistungen einschränken. Vermögenswerte des Strafgerichtshofs, die der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegen, wurden eingefroren. Für bestimmte Bereiche des laufenden Gerichtsbetriebs erteilte Washington befristete Ausnahmegenehmigungen.
Die USA begründen ihr Vorgehen insbesondere mit Ermittlungen gegen amerikanische und israelische Staatsangehörige. Dazu gehören die im November 2024 erlassenen Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen.
CDU/CSU und SPD bezeichnen die amerikanischen Sanktionen als Angriff auf die Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit des Strafgerichtshofs. Sie fordern die Bundesregierung auf, sich für deren Aufhebung einzusetzen und betroffene Richter, Ankläger und weitere Beschäftigte zu unterstützen.
Der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen erklärte in der Bundestagsdebatte, die US-Regierung habe den Strafgerichtshof zum „Feind der amerikanischen Außenpolitik“ gemacht. „Wir stellen uns dieser Politik entgegen“, sagte er. Deutschland werde alles dafür tun, die Arbeitsfähigkeit des Gerichts zu erhalten.
Trotz der Auseinandersetzung setzt die Koalition weiterhin auf diplomatische Gespräche mit Washington. Die Vereinigten Staaten werden im angenommenen Antrag ausdrücklich als unverzichtbarer Partner Deutschlands für internationale Sicherheit und eine regelbasierte Ordnung bezeichnet.
Afrika soll im UN-Sicherheitsrat stärker vertreten sein
Neben dem Schutz internationaler Gerichte fordert der Bundestag eine umfassende Reform des UN-Sicherheitsrats. CDU/CSU und SPD unterstützen eine Erweiterung sowohl der ständigen als auch der nichtständigen Mitgliedschaft und verlangen eine angemessenere Vertretung Afrikas, Asiens und Lateinamerikas.
Deutschland soll sich dafür gemeinsam mit seinen Partnern der sogenannten G4-Gruppe einsetzen. Zu ihr gehören neben der Bundesrepublik Brasilien, Indien und Japan. Die vier Staaten streben seit Jahren eine Reform des Sicherheitsrats an.
Die Koalition sieht in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Gremiums ein strukturelles Problem. Die politischen Verhältnisse des 21. Jahrhunderts würden nur unzureichend abgebildet. Wiederholte Blockaden bei internationalen Konflikten beeinträchtigten zudem die Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen.
Der Antrag verlangt deshalb auch eine größere Zurückhaltung beim Einsatz des Vetorechts, insbesondere bei schwersten Massenverbrechen. Die UN-Generalversammlung soll stärker eingebunden werden, wenn Entscheidungen im Sicherheitsrat blockiert sind.
Darüber hinaus will der Bundestag die außenpolitische Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten beim Völkerrecht ausbauen. Vorgesehen sind gemeinsame Initiativen zur Entwicklung internationaler Rechtsnormen, die Stärkung regionaler Gerichte und eine intensivere Unterstützung rechtsstaatlicher Institutionen.
Strafgerichtshof verfolgt auch schwere Verbrechen in Afrika
Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag verfolgt Einzelpersonen, denen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden. Grundlage ist das Römische Statut, dem Deutschland und zahlreiche afrikanische Staaten angehören.

Für afrikanische Konfliktregionen spielt die internationale Strafgerichtsbarkeit seit ihrer Gründung eine besondere Rolle. Verfahren des IStGH betreffen unter anderem Verbrechen in Libyen und anderen afrikanischen Staaten. Auch die strafrechtliche Aufarbeitung des Völkermords in Ruanda durch ein vom UN-Sicherheitsrat eingesetztes Tribunal gehört zur Entwicklung der internationalen Strafjustiz.
Deutschland arbeitet bei Ermittlungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vollstreckung von Haftbefehlen mit dem Gerichtshof zusammen. Im Dezember 2025 überstellten deutsche Behörden den libyschen Tatverdächtigen Khaled Mohamed Ali El Hishri an den IStGH.
Der Koalitionsantrag fordert neben der Fortsetzung dieser Zusammenarbeit auch eine stärkere Unterstützung afrikanischer und anderer Entwicklungsländer beim Aufbau eigener juristischer Kapazitäten. Dadurch sollen Staaten schwere Völkerrechtsverbrechen wirksamer selbst verfolgen können.
Opposition fordert härtere Maßnahmen gegen Washington
Obwohl sich mehrere Fraktionen grundsätzlich für den Schutz des Internationalen Strafgerichtshofs aussprachen, fand der Koalitionsantrag ausschließlich die Zustimmung von CDU/CSU und SPD. AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen.
Die Grünen verlangten insbesondere eine europäisch abgestimmte Reaktion auf die amerikanischen Sanktionen. Der Abgeordnete Boris Mijatović forderte, die Europäische Union müsse ihren bestehenden Schutzmechanismus gegen bestimmte extraterritoriale Sanktionen ausweiten.
Die sogenannte EU-Blocking-Verordnung soll europäische Unternehmen und Institutionen vor bestimmten Auswirkungen ausländischer Sanktionen schützen. Die Grünen wollen diesen Mechanismus auf die Maßnahmen gegen den Strafgerichtshof ausdehnen und damit unter anderem dessen Zahlungsverkehr und technische Infrastruktur absichern.
Auch Die Linke verlangte weitergehende Maßnahmen. Sie forderte die Bundesregierung auf, die amerikanische Sanktionspolitik ausdrücklich zu verurteilen und sich innerhalb der Europäischen Union für verbindliche Schutzmaßnahmen einzusetzen.
Die Abgeordnete Lea Reisner kritisierte, dass die Koalition einerseits die Sanktionen zurückweise, andererseits die Vereinigten Staaten weiterhin als unverzichtbaren Partner bezeichne. Zudem warf sie der Bundesregierung Widersprüche im Umgang mit den Haftbefehlen gegen israelische Regierungsvertreter vor.
Dabei verwies Reisner auf frühere Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz, der dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu trotz des bestehenden Haftbefehls einen Besuch in Deutschland ermöglichen wollte.
Die AfD stellte dagegen die grundsätzliche Durchsetzungsfähigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs infrage. Die Abgeordnete Anna Rathert verwies darauf, dass das Gericht über keine eigene Vollstreckungsgewalt verfüge und Staaten wie die USA, Russland und China dem Römischen Statut nicht angehörten.
Die gesonderten Anträge der Grünen und der Linken wurden abgelehnt. Gegen die Initiative der Grünen stimmten CDU/CSU, SPD und AfD, während Die Linke sie unterstützte. Der Antrag der Linken scheiterte ebenfalls an den Stimmen der Koalition und der AfD. Die Grünen enthielten sich.
Ein weiterer Antrag der Grünen zum Aufbau internationaler Demokratiepartnerschaften und eines parlamentarischen Schutznetzwerks wurde zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

