Die Grünen im Bundestag fordern eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und wollen den Schutz vor Diskriminierung deutlich ausbauen. Der Antrag wurde am 9. Juni in den Bundestag eingebracht. Die Fraktion zielt auf neue Regeln für staatliches Handeln, künstliche Intelligenz, den Wohnungsmarkt, sexuelle Belästigung, Barrierefreiheit und die Rechte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist seit 2006 der zentrale rechtliche Rahmen gegen Diskriminierung im Arbeitsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften. Die Grünen sehen zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten erhebliche Schutzlücken. Sie argumentieren, Deutschland verfüge im europäischen Vergleich über ein schwach ausgestaltetes Antidiskriminierungsrecht.
AGG soll Schutz auch für staatliches Handeln bieten
Ein Kernpunkt des Antrags betrifft den Staat selbst. Die Grünen wollen den Anwendungsbereich des AGG auf öffentlich-rechtliche Leistungen und Maßnahmen der Verwaltung ausweiten. Der Diskriminierungsschutz soll damit auch bei Bildung, Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und staatlich gesteuerten Zugangsentscheidungen greifen.
Bislang ist staatliches Handeln nicht umfassend in das AGG einbezogen. Die Fraktion verweist darauf, dass Betroffene sich häufig auf verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbote oder Amtshaftungsansprüche stützen müssen. Diese Wege seien für viele Betroffene schwerer durchsetzbar, weil sie regelmäßig die Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen.
Die Grünen formulieren den Anspruch, dass die Maßstäbe, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, auch für sein eigenes Handeln gelten sollen. Damit würde das AGG stärker in Bereiche hineinreichen, die für den Alltag vieler Menschen zentral sind.
Künstliche Intelligenz rückt ins Antidiskriminierungsrecht
Der Antrag greift auch den Einsatz automatisierter und KI-gestützter Entscheidungssysteme auf. Die Grünen wollen ausdrücklich klarstellen, dass das Benachteiligungsverbot des AGG auch für automatisierte und teilautomatisierte Entscheidungen sowie künstliche Intelligenz gilt.
Solche Systeme beeinflussen zunehmend Entscheidungen über Arbeit, Wohnraum, Kredite, Versicherungen, Gesundheitsleistungen und andere Zugänge. Die Fraktion sieht darin neue Risiken für mittelbare Diskriminierung, weil Betroffene oft nicht erkennen können, welche Daten und Kriterien in eine Entscheidung eingeflossen sind.
Deshalb sollen Prüf-, Dokumentations- und Transparenzpflichten im Gesetz verankert werden. Betroffene sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und qualifizierte Verbände sollen verständliche Auskunft über den Einsatz solcher Systeme, die wesentlichen Datengrundlagen, die entscheidenden Faktoren und mögliche Diskriminierungsrisiken erhalten können.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll zudem als zuständige Behörde im Sinne der europäischen KI-Verordnung benannt werden. Damit würde sie eine größere Rolle beim Schutz vor diskriminierenden Auswirkungen algorithmischer Systeme erhalten.
Verbände sollen klagen können
Zur besseren Rechtsdurchsetzung fordern die Grünen ein Verbandsklagerecht im Antidiskriminierungsrecht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Antidiskriminierungsverbände sollen unabhängig von eigenen Rechten gerichtlich feststellen lassen können, ob gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen wurde.
Das soll vor allem Fälle von allgemeiner Bedeutung und viele gleichgelagerte Fälle erfassen. Auch Betriebsräte und Gewerkschaften sollen zu den qualifizierten Stellen zählen. Die Fraktion begründet dies damit, dass Diskriminierung häufig nicht nur einzelne Personen betrifft, sondern strukturell wirkt.
Zugleich sollen die Fristen für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen verlängert werden. Statt kurzer Ausschlussfristen fordert die Fraktion eine Frist von zwölf Monaten. Während innerbetrieblicher Beschwerden, Beratungs- oder Schlichtungsverfahren soll diese Frist gehemmt werden.
Wohnungsmarkt und Barrierefreiheit im Fokus
Auf dem Wohnungsmarkt wollen die Grünen die bestehenden Ausnahmen im AGG einschränken. Diskriminierung soll bereits bei der Auswahl von Mietinteressentinnen und Mietinteressenten sowie in der Phase der Vertragsanbahnung ausdrücklich untersagt werden. Auch Vermittler und andere an der Wohnungsvergabe beteiligte Dritte sollen erfasst werden.

Die Fraktion fordert außerdem ein gesetzliches Verbot diskriminierender Wohnungsanzeigen. Dafür soll ein neuer Paragraf im AGG geschaffen werden. Die bisherigen Ausnahmeregelungen im Wohnbereich sollen enger gefasst werden.
Auch die Barrierefreiheit privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen soll verbindlicher geregelt werden. Die Grünen wollen, dass angemessene Vorkehrungen einklagbar werden. Damit richtet sich der Antrag auch auf alltägliche Zugänge zu Dienstleistungen, bei denen Menschen mit Behinderungen bislang auf Hürden stoßen können.
Antidiskriminierungsstelle soll mehr Befugnisse erhalten
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll nach dem Willen der Grünen unabhängiger und stärker ausgestattet werden. Die Fraktion fordert Weisungsfreiheit in organisatorischen, personellen und haushaltsrechtlichen Fragen sowie eine schrittweise Annäherung der Ausstattung an den europäischen Durchschnitt.
Zudem soll die Stelle umfassende Untersuchungs- und Auskunftsrechte erhalten. Sie soll Sach- und Rechtslagen in Diskriminierungsfällen feststellen, qualifizierte Stellungnahmen abgeben, sich in Gerichtsverfahren einbringen und im öffentlichen Interesse klagen können.
Bei der Antidiskriminierungsstelle soll außerdem eine Schlichtungsstelle gesetzlich verankert werden. Wenn ein zulässiger Antrag und konkrete Anhaltspunkte für Diskriminierung vorliegen, soll die Gegenseite an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen müssen.
Reform berührt Arbeit, Plattformen und Selbstständige
Der Antrag geht über klassische Beschäftigungsverhältnisse hinaus. Auch selbstständige Tätigkeiten und plattformbasierte Arbeit sollen in den Schutzbereich des AGG aufgenommen werden. Digitale Plattformen und Dienstleistende sollen Verantwortung für diskriminierungsfreie Systeme tragen.
Beim Schutz vor sexueller Belästigung fordert die Fraktion eine Ausweitung auf Güter und Dienstleistungen sowie auf Selbstständige, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführende und andere Organmitglieder. Diskriminierende Kündigungen sollen ebenfalls in den Schutzbereich des AGG einbezogen werden.
Die Grünen wollen zudem klarstellen, dass das Merkmal Geschlecht auch nicht binäre, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen umfasst. Der Katalog der Diskriminierungsmerkmale soll geprüft und möglicherweise offener gestaltet werden, um neue Formen der Benachteiligung besser erfassen zu können.
Der Antrag verbindet rechtliche Fragen mit wirtschaftlichen Folgen. Die Fraktion bezeichnet wirksamen Diskriminierungsschutz als Standortfaktor im Wettbewerb um internationale Fachkräfte. Damit berührt die Reformdebatte auch die Frage, wie Deutschland Menschen mit internationaler Biografie Zugang zu Arbeit, Wohnung, Bildung und Teilhabe ermöglicht.

