Verfassungsschutz warnt: Ausländische Regime verfolgen Kritiker in Deutschland

Geflohen, aber nicht außer Reichweite: Ausländische Regime verfolgen Kritiker bis nach Deutschland. Der Verfassungsschutz nennt China, Iran und Russland als Hauptakteure und erwartet eine Zunahme der Fälle.

Ausländische Regime verfolgen Oppositionelle, Journalisten und Aktivisten zunehmend über ihre Landesgrenzen hinaus bis nach Deutschland. Die Einschätzung findet sich in einer Analyse des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit Stand Juli 2026. Als Hauptakteure dieser sogenannten transnationalen Repression nennt der Inlandsnachrichtendienst China, Iran und Russland. Zugleich rechnet das Bundesamt mit einer Zunahme solcher Fälle.

Unter transnationaler Repression versteht der Verfassungsschutz staatlich betriebene oder in Auftrag gegebene Unterdrückungsmaßnahmen gegen Menschen im Ausland. Betroffen sind häufig Personen, die ihr Herkunftsland wegen politischer Verfolgung verlassen haben und ihre Arbeit im Exil fortsetzen.

Das Ziel sei, Kritiker auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets einzuschüchtern und von politischen Aktivitäten abzuhalten. Damit reicht der Einfluss autoritärer Regierungen nach Einschätzung des Bundesamtes bis in Diasporagruppen und politische Bewegungen in Deutschland hinein.

China, Iran und Russland gelten als Hauptakteure

Der Verfassungsschutz bezeichnet China, Iran und Russland ausdrücklich als die Hauptakteure transnationaler Repression. Daneben setzten auch weitere Staaten solche Methoden ein.

China nutzt dem Bundesamt zufolge Nachrichtendienste sowie von staatlichen Stellen beauftragte oder gesteuerte Akteure, um Kritiker weltweit zu überwachen und einzuschüchtern. In Deutschland betreffe dies unter anderem chinesische Aktivisten und Kritiker des Einparteienstaates. Auch Uiguren, Tibeter, Anhänger von Falun Gong sowie Unterstützer der Demokratiebewegung in Hongkong und einer Unabhängigkeit Taiwans gehörten zu den möglichen Zielgruppen.

Russland verfolgt nach Darstellung des Verfassungsschutzes neben Dissidenten und Journalisten auch Gegner des Krieges gegen die Ukraine, Teile der Zivilgesellschaft und weitere als „Systemfeinde“ eingestufte Personen. Das russische Vorgehen sei häufig besonders direkt und könne weitreichende sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen umfassen.

Der Iran richtet seine Maßnahmen demnach vor allem gegen oppositionelle Gruppen, einzelne Regimegegner, Exiljournalisten, Aktivisten und Frauenrechtler. Das Bundesamt beschreibt dabei den Einsatz verschiedener aggressiver Methoden.

Von Überwachung bis zu Entführungen und Mordanschlägen

Die Bandbreite der Maßnahmen reicht weit über klassische Spionage hinaus. Der Verfassungsschutz nennt Überwachung, Kontrolle, Drohungen, Zwang, Nötigung und körperliche Gewalt. Hinzu kommen Zensur, Online-Überwachung, gezielte Informationsmanipulation und Cyberangriffe.

In besonders schweren Fällen können Entführungen oder Mordanschläge Teil der Repression sein. Auch die Einschüchterung von Familienangehörigen im Herkunftsland wird genutzt, um Druck auf Menschen in Deutschland auszuüben.

Internationale Instrumente können ebenfalls missbraucht werden. Der Verfassungsschutz verweist auf politisch motivierte Personenabfragen und internationale Fahndungsmeldungen. Regimekritische Journalisten würden dabei teilweise als Terroristen bei Interpol gemeldet.

Viele Methoden bewegten sich knapp unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit oder ließen sich nur schwer eindeutig einem ausländischen Staat zurechnen.

Kulturvereine und Privatpersonen können als Helfer eingesetzt werden

Neben staatlichen Nachrichtendiensten greifen Regime verstärkt auf sogenannte Proxys zurück. Damit bezeichnet der Verfassungsschutz Personen oder Organisationen, die im Interesse ausländischer Nachrichtendienste oder anderer staatlicher Stellen handeln, ohne ihnen offiziell anzugehören.

Dazu können private Detekteien, Studierende oder Arbeitskollegen gehören. Auch Kulturvereine mit Verbindungen zum Herkunftsland und Strukturen der organisierten Kriminalität können nach Einschätzung des Bundesamtes für solche Zwecke eingesetzt werden.

Russische Nachrichtendienste nutzen zudem sogenannte Low-Level-Agenten. Dabei handelt es sich um Personen, die für vergleichsweise einfache Operationen angeworben werden und für den steuernden Nachrichtendienst leicht ersetzbar sind.

Diese Strukturen erschweren die Zuordnung zu den eigentlichen Auftraggebern. Gleichzeitig beobachtet der Verfassungsschutz Kooperationen zwischen autoritären Staaten, wenn sich deren Interessen überschneiden. Solche Zusammenarbeit könne die verfügbaren Ressourcen vergrößern und Ermittlungen erschweren.

KI macht Überwachung von Diasporagruppen leichter

Ein wachsender Teil der Repression findet digital statt. Cyberangriffe können direkt aus dem Ausland gegen Personen und Organisationen in Deutschland ausgeführt werden, ohne dass ein Agent physisch vor Ort sein muss.

Besonders die Überwachung von Diasporagruppen verursacht nach Einschätzung des Bundesamtes mit vergleichsweise geringem Aufwand eine große Wirkung. Einige Staaten greifen inzwischen auf leistungsfähigere und KI-basierte Überwachungs- und Spionagesoftware zurück.

Digitale Methoden ermöglichen unter anderem die Überwachung von Kommunikation, das Sammeln persönlicher Informationen, die Manipulation von Daten und die Einschränkung digitaler Zugänge. Auch die Veröffentlichung privater Daten und Dokumente kann zur Einschüchterung eingesetzt werden.

Verfassungsschutz erwartet mehr Fälle in Deutschland

Das Bundesamt geht davon aus, dass transnationale Repression weiter zunehmen dürfte. Die weltweite Ausbreitung autoritärer Regime führe „mit großer Wahrscheinlichkeit“ zu einer steigenden Zahl entsprechender Fälle.

Auch politische Umbrüche und geopolitische Konflikte können Aktivitäten zusätzlicher Akteure nach Deutschland verlagern. Gleichzeitig können Regierungen ihre Aktivitäten abhängig von politischen Prioritäten kurzfristig verstärken oder reduzieren.

Der Verfassungsschutz betrachtet die Fälle nicht allein als Angriffe auf einzelne Betroffene. Aus seiner Sicht berühren staatlich gesteuerte Repressionsmaßnahmen zugleich die deutsche Souveränität, wenn ausländische Regierungen auf deutschem Staatsgebiet gegen ihre politischen Gegner vorgehen.

Neue Strafnorm gilt seit April

Deutschland hat seine strafrechtlichen Möglichkeiten gegen solche Aktivitäten inzwischen erweitert. Seit dem 2. April 2026 gilt mit Paragraf 87a des Strafgesetzbuches eine neue Vorschrift im Zusammenhang mit Straftaten im Auftrag fremder Mächte.

Die Regelung sieht nach Angaben des Verfassungsschutzes ein erhöhtes Strafmaß von bis zu fünf Jahren Haft vor. Erfasst werden Personen, die im Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht vorsätzlich rechtswidrige Taten begehen, sowie die staatlichen Auftraggeber.

Bei geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen Regimegegner spielt außerdem Paragraf 99 des Strafgesetzbuches eine zentrale Rolle. Bei körperlichen Angriffen können weitere Straftatbestände wie Körperverletzung greifen.

Erhärtet sich ein Verdacht, übernehmen die Staatsschutzabteilungen der Polizei die Ermittlungen. Je nach Fall können auch der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt einbezogen werden. Besitzt ein Verdächtiger diplomatische Immunität, ist eine strafrechtliche Verfolgung ausgeschlossen. In solchen Fällen können deutsche Behörden auf eine Ausweisung hinwirken.

Verwandte Beiträge
Total
0
Share