Tschad verlässt Internationalen Strafgerichtshof – Austrittswelle wächst

Nach Mali, Burkina Faso, Niger und Venezuela verlässt auch Tschad den Internationalen Strafgerichtshof. N’Djamena wirft der Institution politische Selektivität und eine einseitige Konzentration auf Afrika vor.

Tschad verlässt den Internationalen Strafgerichtshof und hat den Vereinten Nationen seinen Austritt aus dem Römischen Statut angezeigt. Die Mitteilung ging am 27. Juli 2026 beim UN-Generalsekretär ein. Die Regierung in N’Djamena wirft dem Gericht eine einseitige Konzentration auf Afrika und eine politische Instrumentalisierung der internationalen Strafjustiz vor. Nach Mali, Burkina Faso, Niger und Venezuela ist Tschad das fünfte Land, das innerhalb eines Jahres ein Austrittsverfahren eingeleitet hat.

Das Außenministerium bezeichnete den Schritt als souveräne Entscheidung nach einer umfassenden Prüfung der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs seit dessen Gründung. Die in Den Haag ansässige Institution habe nur begrenzte Ergebnisse erzielt und ihre Ermittlungen über Jahre vor allem auf Länder des Globalen Südens konzentriert.

Tschad hatte das Römische Statut 1999 unterzeichnet und war ihm im November 2006 beigetreten. Das Abkommen bildet die rechtliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs, der Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression verfolgt.

Regierung kritisiert Schwerpunkt auf Afrika

Die tschadische Regierung verweist auf Statistiken des Gerichts, wonach neun von 13 untersuchten Situationen afrikanische Staaten betroffen hätten. Diese Verteilung habe den Eindruck einer selektiven und politisch beeinflussten Strafverfolgung verstärkt.

N’Djamena bezeichnete Afrika und andere Regionen des Globalen Südens als bevorzugte Ziele einer Justiz, deren Anwendung international ungleich verteilt sei. Die Kritik richtet sich dabei nicht allein gegen einzelne Verfahren, sondern gegen die Struktur und Schwerpunktsetzung des Gerichts.

Zugleich erklärte die Regierung, der Austritt bedeute keinen Verzicht auf den Kampf gegen Straflosigkeit. Tschad wolle weiterhin Verantwortliche für schwere internationale Verbrechen verfolgen und seine Verpflichtungen aus anderen internationalen Abkommen erfüllen.

Die nationalen Gerichte und afrikanischen Institutionen verfügten inzwischen über wachsende Fähigkeiten, solche Verfahren selbst zu führen, erklärte das Außenministerium.

Tschad fordert stärkere afrikanische Gerichte

Die Regierung rief die Afrikanische Union und deren Mitgliedstaaten auf, eigene juristische Institutionen schneller auszubauen und arbeitsfähig zu machen. Ziel sei eine afrikanische Strafjustiz, die nach Auffassung N’Djamenas gerechter, glaubwürdiger und wirksamer arbeitet und zugleich die staatliche Souveränität respektiert.

Die Forderung knüpft an eine seit Jahren geführte Debatte innerhalb der Afrikanischen Union an. Mehrere Regierungen werfen dem Internationalen Strafgerichtshof vor, afrikanische Staats- und Regierungschefs überproportional zu verfolgen, während mögliche Verbrechen in mächtigen Staaten oder durch deren Verbündete seltener Gegenstand von Verfahren würden.

Das Gericht verweist demgegenüber regelmäßig darauf, dass mehrere afrikanische Verfahren von den betroffenen Staaten selbst an die Institution überwiesen wurden oder auf Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beruhen.

Sahel-Staaten hatten Austritt gemeinsam beschlossen

Mali, Burkina Faso und Niger kündigten ihren gemeinsamen Rückzug bereits im September 2025 an. Die drei Militärregierungen, die sich in der Allianz der Sahelstaaten zusammengeschlossen haben, übermittelten ihre formellen Austrittserklärungen im Juni 2026.

Auch sie warfen dem Gericht politische Voreingenommenheit und eine Konzentration auf afrikanische Staaten vor. Die drei Länder wollen stärker auf nationale Gerichte und afrikanische Mechanismen setzen.

Venezuela folgte am 24. Juli. Die Regierung in Caracas begründete ihre Entscheidung ebenfalls mit einer aus ihrer Sicht geografisch und politisch selektiven Arbeit der Institution.

Das US-Außenministerium begrüßte Venezuelas Rückzug ausdrücklich. In einer Stellungnahme bezeichnete Washington den Internationalen Strafgerichtshof als unglaubwürdig, politisch beeinflusst und nicht legitim. Die US-Regierung rief sämtliche Mitgliedstaaten dazu auf, das Römische Statut zu verlassen und die Institution aufzulösen.

Die Vereinigten Staaten sind selbst kein Mitglied des Gerichts. Washington kritisiert insbesondere Verfahren, die US-Staatsangehörige oder Bürger verbündeter Staaten betreffen könnten.

Austritt wird erst nach einem Jahr wirksam

Der tschadische Rückzug tritt nach Artikel 127 des Römischen Statuts ein Jahr nach Eingang der offiziellen Mitteilung in Kraft. Bis dahin bleibt das Land an seine bestehenden Verpflichtungen gebunden und muss grundsätzlich weiter mit dem Gericht zusammenarbeiten.

Auch nach dem Wirksamwerden des Austritts bleiben Verfahren möglich, die sich auf mutmaßliche Verbrechen während der Mitgliedschaft eines Staates beziehen. Der Rückzug beendet zudem keine bereits bestehenden Verpflichtungen gegenüber laufenden Ermittlungen.

Burundi war 2017 das erste Land, dessen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof tatsächlich wirksam wurde. Andere Staaten hatten einen Rückzug angekündigt oder eingeleitet, ihre Entscheidungen später jedoch zurückgenommen. Eine öffentliche Reaktion des Gerichts auf die Mitteilung aus Tschad lag zunächst nicht vor.

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