Mehr als vier Millionen Somalier leben als Vertriebene im eigenen Land oder haben in Nachbarstaaten Schutz gesucht. Am 8. September 2026 veröffentlichte der Bundestag neue Angaben der Bundesregierung zur Flucht- und Menschenrechtslage in Somalia. Nach Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR sind 3,35 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben, weitere rund 788.000 leben als Flüchtlinge im Ausland. Wie stark die sehr kleine christliche Minderheit von Gewalt und Vertreibung betroffen ist, kann die Bundesregierung dagegen nicht beziffern.
Die Fluchtbewegungen spiegeln die seit Jahrzehnten anhaltende Unsicherheit in Somalia wider. Bewaffnete Konflikte, die dschihadistische Al-Shabaab-Miliz und fragile staatliche Strukturen prägen große Teile des Landes.
Deutschland unterstützt Flüchtlinge in den Nachbarstaaten Somalias mit humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Diese Unterstützung wird nach Bedürftigkeit vergeben und nicht nach Religionszugehörigkeit.
Bundesregierung hat keine eigenen Daten zur Lage der Christen
Ausgangspunkt der parlamentarischen Anfrage war die Situation der christlichen Minderheit in Somalia. Die AfD-Fraktion verwies unter anderem auf Berichte von Open Doors, der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit und der EU-Asylagentur über Verfolgung, Gewalt und starke Einschränkungen der Religionsfreiheit.
Die Bundesregierung kennt diese Berichte, verfügt nach eigener Aussage aber über keine darüber hinausgehenden eigenen Erkenntnisse. Sie kann daher weder sagen, wie viele Christen durch Al-Shabaab, Familien oder Clanstrukturen verfolgt wurden, noch wie viele Opfer von Entführungen oder Tötungen wurden.
Auch zu Angriffen auf geheime christliche Versammlungsorte oder zur konkreten Lage christlicher Konvertiten in Somaliland und Puntland liegen Berlin keine eigenen Angaben vor.
Den Weltverfolgungsindex der Organisation Open Doors, der Somalia 2026 auf Rang zwei hinter Nordkorea führt, kommentiert die Bundesregierung nicht.
Religionszugehörigkeit von Flüchtlingen wird nicht erfasst
Auch die internationalen Fluchtzahlen lassen sich nicht nach Religion aufschlüsseln. Das UNHCR erfasst bei den 3,35 Millionen Binnenvertriebenen und rund 788.000 Flüchtlingen im Ausland nicht, wie viele von ihnen Christen sind.

Für die großen Flüchtlingslager in den Nachbarländern, darunter Dadaab in Kenia, verfügt die Bundesregierung ebenfalls über keine gesonderten Erkenntnisse zur Sicherheitslage christlicher Minderheiten.
Die deutschen Hilfsprogramme behandeln Geflüchtete deshalb grundsätzlich unabhängig von ihrer Konfession. Auch Mittel der Entwicklungszusammenarbeit wurden wegen Verletzungen der Religionsfreiheit in Somalia bislang nicht gekürzt oder zurückgehalten.
Bundesregierung spricht Religionsfreiheit in Mogadischu an
Menschenrechte und Religionsfreiheit seien regelmäßig Gegenstand des politischen Dialogs mit der somalischen Bundesregierung, erklärt Berlin.
Deutschland setzt sich außerdem innerhalb der Europäischen Union und der Vereinten Nationen für den Schutz religiöser Minderheiten ein. Dazu gehören die Arbeit der EU-Sonderbeauftragten und der UN-Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Auch die EU-Missionen EUCAP Somalia und EUTM Somalia sollen internationale Menschenrechtsstandards berücksichtigen. Die eine Mission unterstützt somalische Sicherheitsstrukturen, die andere bildet Sicherheitskräfte aus und berät sie.
Knapp 2.500 Asylanträge aus Somalia im ersten Halbjahr 2026
Die Bundesregierung veröffentlichte zugleich neue Zahlen zu somalischen Asylbewerbern in Deutschland. Von Januar bis Ende Juni 2026 wurden 2.479 Asylanträge von Menschen mit somalischer Staatsangehörigkeit registriert. 2025 waren es im gesamten Jahr 4.713, 2024 noch 7.354.
Die Religionszugehörigkeit beruht auf freiwilligen Angaben. Im ersten Halbjahr 2026 gaben fünf Antragsteller an, Christen zu sein, 2.272 bezeichneten sich als Muslime. Bei 197 Personen blieb die Religionszugehörigkeit unbekannt.
Diese Zahlen sagen nichts darüber aus, weshalb die Betroffenen Somalia verlassen haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst statistisch nicht, wie viele somalische Antragsteller religiöse Verfolgung als Fluchtgrund nennen.
Al-Shabaab bleibt Teil der Bedrohungslage
Die parlamentarische Anfrage verweist auf Al-Shabaab als eine der größten Gefahren für religiöse Minderheiten. Die islamistische Organisation kontrolliert weiterhin Gebiete in Zentral- und Südsomalia und verübt regelmäßig Anschläge.
Berichte internationaler Organisationen beschreiben daneben gesellschaftlichen und familiären Druck auf Menschen, die den Islam verlassen oder einer anderen Religion angehören. Die Bundesregierung macht sich diese einzelnen Bewertungen jedoch nicht ausdrücklich zu eigen und verweist darauf, über keine weitergehenden eigenen Erkenntnisse zu verfügen.
Deutschland unterstützt nach Regierungsangaben zugleich die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen über den UN-Menschenrechtsrat und die Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte.

