Die Bundesregierung kann keinen Zeitpunkt nennen, bis wann die GIZ ihre Zahlungsprobleme nach der Einführung der SAP-Software S/4HANA vollständig behoben hat. Die entsprechende Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion wurde am 19. Mai 2026 bekannt. Das Bundesentwicklungsministerium wurde bereits am 6. Februar von der GIZ über Verzögerungen bei Buchungen und Zahlungen informiert. Betroffen sind vor allem Abläufe bei Beschaffung, Finanzierungen, Rechnungsprüfung und Buchhaltung.
GIZ arbeitet weiter ausstehende Rechnungen ab
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit arbeitet nach Darstellung der Bundesregierung daran, ausstehende Rechnungen möglichst schnell abzuarbeiten. Ein genauer Zeitraum für den vollständigen Abbau der Verzögerungen lasse sich derzeit nicht benennen.
Die GIZ hatte zum Jahresbeginn die SAP-Software S/4HANA eingeführt. Seitdem kommt es bei Zahlungen und Buchungen zu Verzögerungen. Die Bundesregierung wird nach eigenen Angaben regelmäßig über den Stand der Problemlösung informiert und begleitet den Vorgang in den zuständigen Gremien.
Die GIZ ist eine der zentralen Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Sie arbeitet in Partnerländern mit externen Auftragnehmern, Finanzierungsempfängern und lokalen Strukturen zusammen. Verzögerungen in der Zahlungsabwicklung können daher auch die Arbeit von Dienstleistern und Partnerorganisationen betreffen.
Bundesregierung sieht technische Grundfunktion als gegeben
Die Bundesregierung betont, dass die technische Funktionsfähigkeit der im neuen System abgebildeten Geschäftsprozesse grundsätzlich gegeben sei. Kritische technische Fehler seien beseitigt worden. Das System werde weiter konsolidiert und fortlaufend entwickelt.
Einschränkungen bestehen weiterhin bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit. Genannt werden die Beschaffung von Dienstleistungen und Sachgütern, die Vergabe von Finanzierungen, das Planen und Steuern von Unternehmensressourcen sowie Rechnungsprüfung und Buchhaltung.
Als Ursachen nennt die Bundesregierung zwei Punkte. Zum einen habe die Migration von Daten aus verschiedenen Altsystemen zu Verzögerungen geführt. Zum anderen seien technische und prozessuale Schwierigkeiten erst mit der Inbetriebnahme sichtbar geworden. Diese hängen mit der erstmals vollständigen Integration von Zentrale und Außenstruktur in der Bearbeitung zusammen.
Keine Daten zu besonders betroffenen Gruppen
Die Linksfraktion hatte nach Auswirkungen auf externe Auftragnehmer, Finanzierungsempfänger und lokale Partner gefragt. Die Bundesregierung erklärt, zu besonders betroffenen Gruppen lägen keine Daten vor. Auch zur Frage, ob und in welcher Höhe Partner durch verspätete Zahlungen Mehrkosten tragen mussten, liegen demnach keine Daten vor.
Die GIZ achte darauf, unzumutbare Belastungen durch Zahlungsverzögerungen möglichst zu vermeiden. Einzelfälle würden auf der jeweils sachnächsten Ebene bewertet.
Verzugszinsen und Mahngebühren werden nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen vertraglicher oder rechtlicher Regelungen erstattet. Bislang sei dies in rund 30 Fällen erfolgt.
Keine bekannten Sicherheitsrisiken
Der Bundesregierung sind derzeit keine Sicherheitsrisiken bekannt, die im Zusammenhang mit der Einführung von S/4HANA stehen. Die Frage zielte auf mögliche Risiken für Mitarbeitende sowie lokale Partnerinnen und Partner durch Zahlungsausfälle oder Zahlungsrückstände.

Auch zu möglichen Projektunterbrechungen, Vertragskündigungen oder erheblichen Verzögerungen nennt die Bundesregierung keine konkrete Zahl. Eine Bezifferung von Projekten im Sinne der Anfrage sei nicht möglich.
Zahlungen können nach Regierungsangaben auch aktuell über übliche Wege der Bankenkommunikation vorgenommen werden, etwa über Onlinebanking. Damit verweist die Bundesregierung auf Notfallmöglichkeiten außerhalb der regulären Systemabläufe.
Externe Dienstleister standen bei der Umstellung beratend zur Seite
Die Einführung von S/4HANA liegt nach Darstellung der Bundesregierung in der unternehmerischen Verantwortung der GIZ. Externe Dienstleister hätten die GIZ bei der Umstellung beraten.
Derzeit stehe die Stabilisierung der Prozesse und die schnelle Behebung der Zahlungsstörungen im Vordergrund. Die GIZ habe zugesichert, später zu prüfen, ob mögliche Ansprüche gegen Dritte bestehen. Diese würden gegebenenfalls geltend gemacht.
Die Kosten der Softwareumstellung werden nach Angaben der Bundesregierung nicht bestimmten Projekten oder Partnern zugerechnet. Sie seien Teil der Gesamtkalkulation der Gemeinkosten des Unternehmens.

