UN und Bundesregierung warnen vor zunehmender religiöser Gewalt 

Angriffe auf Gläubige, geschändete Gotteshäuser, Hass im Netz: UN-Generalsekretär António Guterres fordert Strafverfolgung und nimmt auch Internetkonzerne in die Pflicht. Die Bundesregierung warnt zugleich vor Terrorgruppen, autoritären Regimen und Desinformation.

UN-Generalsekretär António Guterres und die Bundesregierung warnen vor anhaltender Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung und fordern ein entschiedeneres Vorgehen gegen Täter, Hassrede und Diskriminierung. Anlass ist der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung am 22. August. Guterres richtet seinen Appell zugleich an Regierungen, religiöse Führungspersönlichkeiten und Betreiber digitaler Plattformen. Der Religionsfreiheitsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Rachel, sieht neben Terrororganisationen auch autoritäre Regime, populistische Hetze und Desinformation als Ursachen solcher Gewalt.

„Überall auf der Welt greift Blutvergießen aufgrund religiöser Zugehörigkeit um sich“, erklärte Guterres. Religiöse Feste würden angegriffen, Gotteshäuser geschändet und Gläubige insbesondere aus religiösen Minderheiten seien sowohl online als auch außerhalb des Internets Anfeindungen ausgesetzt.

Solche Taten seien Angriffe auf Menschenrechte und Menschenwürde und müssten beendet werden.

Guterres nimmt auch Internetkonzerne in die Pflicht

Der UN-Generalsekretär forderte Regierungen auf, die Verantwortlichen religiös motivierter Gewalttaten vor Gericht zu bringen und gegen Diskriminierung und Hassrede vorzugehen.

Religiöse Führungspersönlichkeiten müssten sich öffentlich gegen Gewalt stellen. Zugleich richtete Guterres einen ausdrücklichen Appell an Technologieunternehmen. Sie sollten ihre Plattformen so gestalten und moderieren, dass Nutzer vor Stigmatisierung und der gezielten Suche nach gesellschaftlichen Sündenböcken geschützt werden.

„Wenn eine Gruppe verfolgt wird, ist keine Gruppe sicher“, warnte Guterres.

Der Internationale Gedenktag richtet sich an die Opfer von Gewalt, die wegen ihrer Religion oder Weltanschauung angegriffen wurden.

Bundesregierung sieht Verbindung zu wachsenden Konflikten

Auch Thomas Rachel, Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, beschrieb Gewalt aufgrund religiöser oder weltanschaulicher Zugehörigkeit als weltweites Problem.

„Alle Menschen auf der ganzen Welt haben ein unteilbares Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit“, erklärte Rachel. Dieses Recht sei völkerrechtlich garantiert und in Deutschland zusätzlich im Grundgesetz verankert.

Die Zahl entsprechender Gewalttaten stehe auch mit der wachsenden Zahl gewaltsamer Konflikte und zunehmender politischer Instabilität in Verbindung.

Rachel verwies besonders auf nichtstaatliche Akteure und Terrororganisationen, die religiöse oder weltanschauliche Minderheiten angreifen, um eigene Interessen durchzusetzen.

Autoritäre Regime, Hetze und Desinformation

Der Beauftragte der Bundesregierung beschränkt die Ursachen jedoch nicht auf terroristische Gruppen.

Auch „Machenschaften autoritärer Regime sowie populistische Hetze und Desinformation“ führten weltweit immer wieder zu Gewalt gegen Andersgläubige oder Menschen, die keiner Religion angehören wollten, erklärte Rachel.

Damit nennt die Bundesregierung neben unmittelbar religiös motivierter Gewalt auch politische Repression und öffentliche Hetze als Faktoren, die Übergriffe auf religiöse und weltanschauliche Minderheiten begünstigen.

Rachel berichtete, bei Gesprächen in Deutschland und auf internationalen Reisen unmittelbar mit Betroffenen von Gewalt sowie Angehörigen gesprochen zu haben. Er bekräftigte, sich weiter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzusetzen.

Schutz auch für Menschen, die ihren Glauben verlassen

Besonderes Augenmerk richtet die Bundesregierung auf Menschen, die ihre Religion verlassen, wechseln oder Glaubensvorschriften infrage stellen.

Rachel forderte dazu auf, auch diejenigen aktiv zu schützen, die aufgrund solcher Entscheidungen zur Zielscheibe von Diskriminierung, Hassrede oder körperlicher Gewalt werden.

Damit umfasst Religions- und Weltanschauungsfreiheit nach dem Verständnis der Bundesregierung nicht nur das Recht, eine Religion auszuüben. Geschützt werden soll ebenso die Entscheidung, die eigene Religion zu wechseln, sie zu verlassen oder keiner Religion anzugehören.

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