UN-Generalsekretär António Guterres fordert einen grundlegenden Kurswechsel bei Friedenseinsätzen: Blauhelme sollen künftig nur noch entsandt werden, wenn bereits ein Friedensabkommen oder zumindest eine belastbare Waffenruhe besteht. Er stellte diese Linie am 18. September 2026 bei einer Debatte des UN-Sicherheitsrats in New York vor. Wo aktive Kämpfe gestoppt werden müssen, rückt Guterres stattdessen Friedenserzwingung durch regionale Kräfte oder Koalitionen in den Vordergrund – mit einer besonderen Rolle für die Afrikanische Union. Die Neuordnung trifft einen Kontinent, auf dem derzeit fünf der elf laufenden UN-Friedensmissionen eingesetzt sind.
Frieden schaffen, bevor Blauhelme kommen
„Wir können keinen Frieden erhalten, wo es keinen Frieden zu erhalten gibt“, sagte Guterres vor dem Sicherheitsrat. Friedensmissionen seien politische Instrumente und könnten politische Lösungen unterstützen, aber nicht ersetzen. Die UN müssten deshalb wieder stärker auf Vermittlung, Prävention und Waffenstillstände setzen, bevor militärische Friedensmissionen beginnen.
Damit reagiert Guterres auf eine Entwicklung, die das klassische Peacekeeping zunehmend unter Druck gesetzt hat. Viele Missionen operieren inzwischen nicht nach einem umfassenden Friedensschluss, sondern mitten in Konflikten, in denen Kriegsparteien wenig Bereitschaft zu einer politischen Lösung zeigen. Gleichzeitig verändern Drohnen, autonome Waffensysteme und KI-gestützte Desinformation die Einsatzbedingungen, während Budgets und Personal reduziert wurden.
Der Sicherheitsrat selbst beschreibt die anstehende Reform inzwischen als Abkehr von einem Modell, bei dem Blauhelme auf unbestimmte Zeit Konflikte eindämmen sollen, die politisch ungelöst bleiben. Guterres will Friedensmissionen wieder stärker auf die Sicherung bereits erzielter politischer Vereinbarungen konzentrieren.
Afrikanische Union soll Aufgaben übernehmen, die Blauhelme nicht leisten können
Für Afrika enthält der Vorschlag eine klare Arbeitsteilung. Klassische UN-Missionen sollen dort eingesetzt werden, wo ein politischer Prozess bereits eine Grundlage geschaffen hat. Wo dagegen Friedenserzwingung notwendig ist, können nach Guterres’ Vorstellung regionale Kräfte oder Koalitionen übernehmen.
Die Afrikanische Union steht dabei ausdrücklich im Zentrum. Guterres verwies auf die Sicherheitsratsresolution 2719 aus dem Jahr 2023, die erstmals einen Rahmen dafür geschaffen hat, AU-geführte Friedensoperationen mit regulären UN-Pflichtbeiträgen zu finanzieren. Der Sicherheitsrat kann solche Missionen fallweise genehmigen. Die UN-Finanzierung darf dabei bis zu 75 Prozent des jeweiligen Jahresbudgets erreichen.
Guterres fordert nun, diesen Mechanismus tatsächlich einzusetzen. Friedenserzwingung könne erforderlich sein, wenn die Voraussetzungen für klassisches Peacekeeping fehlten. Gewalt müsse dabei einer politischen Strategie dienen, dem Völkerrecht entsprechen und unter der Autorität des Sicherheitsrats stehen.
Der Ansatz entspricht einer Position, die Guterres bereits im Verhältnis zur Afrikanischen Union vertreten hat. Für Konflikte mit Terrorismus und gewaltsamen extremistischen Gruppen hatte er schon zuvor argumentiert, dass klassische Blauhelmmissionen dafür nicht geschaffen seien und AU-geführte Friedenserzwingungsoperationen mit einem Mandat des Sicherheitsrats geeigneter sein könnten.
Somalia zeigt, wie schwierig das neue Modell bleibt
Zwischen dem politischen Beschluss und seiner Umsetzung bestehen allerdings weiterhin erhebliche Hürden. Besonders deutlich wurde das in Somalia.
Guterres bezeichnete Resolution 2719 beim Gipfel der Afrikanischen Union Anfang 2026 erneut als zentralen Fortschritt. Gleichzeitig kritisierte er, dass im Sicherheitsrat kein Konsens zustande gekommen war, die AU Support and Stabilization Mission in Somalia über den neuen Mechanismus vollständig in die vorgesehene Finanzierungssystematik zu überführen.
Damit bleibt genau jene Frage offen, auf die Guterres nun stärker setzt: ob die UN bereit sind, afrikanischen Organisationen nicht nur politische Verantwortung für robustere Einsätze zu übertragen, sondern dafür auch dauerhaft berechenbare Mittel bereitzustellen.
Resolution 2719 war Ende 2023 einstimmig verabschiedet worden. Sie erlaubt ausdrücklich auch AU-geführte Operationen zur Friedenserzwingung, verlangt aber eine Entscheidung des Sicherheitsrats für jeden einzelnen Fall sowie politische Strategien, Menschenrechtsschutz und klare Ausstiegspläne.
Fünf laufende UN-Missionen liegen in Afrika
Die Reform berührt mehrere bestehende Einsätze unmittelbar. In Afrika unterhalten die Vereinten Nationen derzeit die Mission MINURSO in der Westsahara, MINUSCA in der Zentralafrikanischen Republik, MONUSCO in der Demokratischen Republik Kongo, UNISFA in Abyei sowie UNMISS im Südsudan. Insgesamt führt die UN derzeit elf Peacekeeping-Operationen weltweit.

Gerade die Demokratische Republik Kongo zeigt die Spannung zwischen dem klassischen Modell und der neuen Linie. Dort sind UN-Blauhelme weiterhin mit dem Schutz von Zivilisten beauftragt, während bewaffnete Auseinandersetzungen andauern. Auch die Zentralafrikanische Republik gehört zu den Staaten, in denen Friedenssoldaten gleichzeitig Sicherheitsaufgaben übernehmen und staatliche Stabilisierung unterstützen.
Guterres will künftig bereits bei der Einrichtung einer Mission stärker festlegen, was sie konkret erreichen soll und unter welchen Bedingungen sie wieder beendet wird. Mandate sollen sich auf Politik, Sicherheit und gegebenenfalls den Schutz von Zivilisten konzentrieren. Veränderungen der Lage sollen schneller zu Anpassungen, Umstrukturierungen oder einem Abzug führen.
Sicherheitsrat streitet über Geld und Aufgaben
Die Debatte zeigte zugleich, dass sich die Mitglieder des Sicherheitsrats über die Richtung der Reform nicht vollständig einig sind.
Die USA erklärten, das Vertrauen darin verloren zu haben, dass Peacekeeping in seiner gegenwärtigen Form Ergebnisse liefere, die Kosten und Umfang der Missionen rechtfertigten. Washington verlangte realistische Ziele, stärkere Erfolgskontrolle und eine Konzentration auf Sicherheitsaufgaben, die eine politische Strategie unterstützen.
Pakistan warnte dagegen davor, Sparzwänge zum Ausgangspunkt der Reform zu machen. Engere Mandate dürften „besseres Peacekeeping, nicht weniger Peacekeeping“ bedeuten. Missionen sollten nicht auf ein vorgegebenes Budget zusammengestrichen werden.
Auch die Demokratische Republik Kongo wandte sich dagegen, kleinere Budgets automatisch mit schwächeren Missionen gleichzusetzen. Übergänge müssten geordnet und bei einer Verschlechterung der Sicherheitslage notfalls umkehrbar sein. Zugleich müsse die Zustimmung des Gaststaates während des gesamten Einsatzes eine zentrale Rolle spielen.
Guterres verbindet die geplante Neuordnung deshalb mit einer zweiten Forderung: Missionen sollen mit den politischen Zielen der Gastländer enger abgestimmt werden, zugleich aber über Personal, Ausrüstung und moderne Technik verfügen, die ihrem Mandat entsprechen. Für Afrika würde sich damit die Grenze zwischen UN-Blauhelmen und AU-geführten robusteren Friedensoperationen deutlicher verschieben.

