Deutschland wirbt um einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat und versucht damit wenige Monate nach der gescheiterten Sicherheitsratskandidatur erneut, eine zentrale Position im UN-System zu gewinnen. Außenminister Johann Wadephul stellt die Bewerbung am 15. September 2026 in Genf vor, die Wahl für die Amtszeit 2027 bis 2029 findet im Oktober statt. Die Abstimmung erhält zusätzliche politische Bedeutung, nachdem Deutschland im Juni deutlich Österreich und Portugal unterlegen war. Der Start der neuen UN-Kampagne verlief ebenfalls nicht störungsfrei: Ein fehlerhaftes KI-Video des Auswärtigen Amts wurde nach seiner Veröffentlichung wieder entfernt.
Deutschland kandidiert zum sechsten Mal für den Menschenrechtsrat
Deutschland strebt zum sechsten Mal eine Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat an. Das 47 Staaten umfassende Gremium mit Sitz in Genf beschäftigt sich mit Menschenrechtsverletzungen, setzt Untersuchungskommissionen und Sonderberichterstatter ein und verabschiedet Resolutionen zu einzelnen Ländern und übergreifenden Menschenrechtsfragen.
„In Zeiten, in denen Menschenrechte weltweit zunehmend unter Druck stehen, wollen wir UN-Organisationen und Mechanismen stärken, die den Menschen ins Zentrum stellen. Deshalb kandidiert Deutschland für einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat“, erklärte Wadephul vor seiner Reise.
Die Bundesregierung nennt unter anderem Meinungs- und Pressefreiheit, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie den Kampf gegen transnationale Repression als Schwerpunkte einer möglichen Amtszeit. Auch der Menschenrechtsrat selbst soll nach den Vorstellungen Berlins wirksamer und handlungsfähiger werden.
Sicherheitsratswahl endete mit deutlicher Niederlage
Die Bewerbung fällt in eine für die deutsche UN-Politik schwierige Phase. Am 3. Juni scheiterte Deutschland bei der Wahl um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027 und 2028.
In der Regionalgruppe Westeuropa und andere Staaten standen drei Kandidaten für zwei Plätze zur Wahl. Portugal erhielt in der UN-Generalversammlung 134 Stimmen, Österreich 131 und Deutschland lediglich 104. Damit verfehlte Berlin die erforderliche Zweidrittelmehrheit deutlich. Erstmals scheiterte eine deutsche Bewerbung für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat.
Wadephul bezeichnete das Ergebnis anschließend selbst als „herbe Niederlage“. Als einen Grund nannte er den vergleichsweise späten deutschen Einstieg in die Kandidatur. Österreich und Portugal hätten früher um Unterstützung geworben und sich dadurch bereits Zusagen zahlreicher Staaten gesichert.
Die Wahl in den Menschenrechtsrat ist mit dem Sicherheitsrat institutionell nicht vergleichbar. Der Sicherheitsrat kann verbindliche Entscheidungen zu Frieden und internationaler Sicherheit treffen und Sanktionen beschließen. Der Menschenrechtsrat besitzt diese Macht nicht. Nach der Niederlage vom Juni wird die Abstimmung im Oktober jedoch zugleich zeigen, wie viel Unterstützung Deutschland innerhalb der UN-Mitgliedschaft für eine weitere internationale Kandidatur mobilisieren kann.
Fehlstart mit KI-Video
Auch der öffentliche Auftakt der Menschenrechtsratskampagne sorgte zunächst für Probleme. Das Auswärtige Amt veröffentlichte am 21. August in seiner Reihe „Einfach Außenpolitik“ ein rund dreieinhalb Minuten langes Video, das die Arbeit des Menschenrechtsrats erklären und zugleich Deutschlands Kandidatur begleiten sollte.
FOKUS AFRIKA berichtete bereits am 22. August über auffällige Fehler in den weitgehend KI-generierten Illustrationen. Das Video zeigte unter anderem ein verfremdetes Logo der Vereinten Nationen, fehlerhafte Welt- und Landkarten sowie eine unpräzise Jahresangabe. Wenige Tage später wurde der Vorgang auch von weiteren deutschen Medien aufgegriffen.
Der Clip war ausgerechnet Teil einer Bewerbung für ein Gremium, zu dessen Themen auch die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf Menschenrechte gehören. In der Tonspur des Videos wurde diese Frage selbst ausdrücklich behandelt.
Das Auswärtige Amt hat den ursprünglichen Film inzwischen entfernt. Auf der offiziellen Kandidaturseite stellt das Ministerium weiterhin Deutschlands Ziele und Verpflichtungen für die Amtszeit 2027 bis 2029 vor.
Sudan soll weiter auf der Tagesordnung bleiben
Inhaltlich setzt Wadephul bei seiner Reise nach Genf einen Schwerpunkt auf internationale Krisen. Das Auswärtige Amt verweist besonders auf den Krieg im Sudan und die dortige humanitäre Lage.
Deutschland gehört bereits zu einer Staatengruppe im Menschenrechtsrat, die sich mit der Lage im Sudan beschäftigt. Gemeinsam mit Irland, den Niederlanden, Norwegen und Großbritannien unterstützt Berlin die internationale Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen im Land. Im Februar hatte die Gruppe insbesondere die Ergebnisse der UN-Untersuchungsmission zu Al-Faschir aufgegriffen.
Mit einer erneuten Mitgliedschaft wolle Deutschland sicherstellen, dass schwere humanitäre Krisen auch künftig in Genf behandelt werden, erklärte das Auswärtige Amt.

Wadephul trifft während seines Besuchs UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk, die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Mirjana Spoljaric Egger, sowie WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus.
Humanitäre Hilfe auch als deutsches Sicherheitsinteresse
Der Außenminister verbindet die Menschenrechtspolitik zugleich ausdrücklich mit deutschen Sicherheitsinteressen. Weltweit steige der humanitäre Bedarf, während die verfügbaren Mittel zurückgingen.
„Humanitäre Hilfe ist unverzichtbar, rettet Menschenleben, lindert Not dort, wo sie entsteht und beugt damit Fluchtursachen vor“, erklärte Wadephul. Sie sei deshalb nicht nur eine humanitäre Verpflichtung, sondern diene auch Deutschlands Sicherheitsinteressen.
Vor seinem Aufenthalt in Genf besucht Wadephul München. Dort stellt er eine stärkere wirtschaftspolitische Ausrichtung der Außenpolitik in den Vordergrund und wirbt dafür, die deutschen Auslandsvertretungen sowie die Goethe-Institute stärker zur Unterstützung von Unternehmen und zur Gewinnung internationaler Fachkräfte einzusetzen.

