Folter, Mord, sexualisierte Gewalt: Nach Festnahme in Deutschland prüft IStGH Anklage gegen El Hishri

Der Libyen-Fall El Hishri erreicht in Den Haag eine neue Verfahrensphase: Der IStGH entscheidet binnen 60 Tagen, ob der frühere Verantwortliche des Mitiga-Gefängnisses vor Gericht gestellt wird.

Der Internationale Strafgerichtshof prüft, ob der Libyer Khaled Mohamed Ali El Hishri wegen mutmaßlicher Verbrechen im Mitiga-Gefängnis in Tripolis vor Gericht gestellt wird. Am 21. Mai 2026 endete in Den Haag die dreitägige Anhörung zur Bestätigung der Anklagepunkte. El Hishri wird vorgeworfen, zwischen Mai 2014 und Juni 2020 an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt gewesen zu sein. Die Verteidigung bestreitet die Zuständigkeit des Gerichtshofs.

Richter hören Anklage, Opfervertreter und Verteidigung

Vor der Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs trugen die Anklage, die rechtlichen Vertreter der Opfer und die Verteidigung ihre Positionen vor. Der Kammer gehören die vorsitzende Richterin Iulia Antoanella Motoc sowie die Richterinnen Reine Adélaïde Sophie Alapini-Gansou und María del Socorro Flores Liera an.

Die Richter entscheiden in dieser Phase nicht über Schuld oder Unschuld. Sie prüfen, ob ausreichende Beweise vorliegen, um El Hishri wegen einzelner Anklagepunkte vor eine Hauptverfahrenskammer zu stellen. Wird die Anklage ganz oder teilweise bestätigt, beginnt die nächste Prozessphase.

17 Anklagepunkte wegen mutmaßlicher Verbrechen in Tripolis

El Hishri soll einer der ranghöchsten Verantwortlichen im Mitiga-Gefängnis gewesen sein. Dort wurden nach Darstellung der Anklage Tausende Menschen über lange Zeit festgehalten.

Die Anklage wirft ihm 17 Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor. Genannt werden Freiheitsentzug, entwürdigende Behandlung, grausame Behandlung, Folter und andere unmenschliche Handlungen gegen Gefangene. Zudem geht es um Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt, Mord, versuchten Mord, Versklavung und Verfolgung bestimmter Personen.

Der mutmaßliche Tatzeitraum reicht vom 1. Mai 2014 bis zum 30. Juni 2020. Die Vorwürfe beziehen sich vor allem auf das Mitiga-Gefängnis in der libyschen Hauptstadt Tripolis.

Festnahme in Deutschland im Juli 2025

El Hishri wurde am 16. Juli 2025 von deutschen Behörden festgenommen. Grundlage war ein zunächst unter Verschluss gehaltener Haftbefehl, den die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs am 10. Juli 2025 erlassen hatte.

Deutschland überstellte ihn am 1. Dezember 2025 an den Gerichtshof. Zwei Tage später erschien El Hishri erstmals vor den Richtern in Den Haag.

Die Verteidigung reichte am 30. April 2026 einen Antrag ein, mit dem sie die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs nach Artikel 19 des Römischen Statuts anficht. Die Kammer wird darüber gesondert entscheiden, nachdem die Beteiligten ihre Eingaben gemacht haben.

Kammer entscheidet binnen 60 Tagen

Die Vorverfahrenskammer muss ihre schriftliche Entscheidung innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Anhörung vorlegen. Sie kann die Anklagepunkte bestätigen und El Hishri vor eine Hauptverfahrenskammer überweisen. Sie kann einzelne oder alle Anklagepunkte auch ablehnen, wenn sie die Beweislage für nicht ausreichend hält. In diesem Fall würden die Verfahren zu diesen Punkten nicht fortgesetzt. Möglich ist außerdem, dass die Kammer die Anhörung vertagt und die Anklage auffordert, weitere Beweise vorzulegen, zusätzliche Ermittlungen zu führen oder Anklagepunkte zu ändern.

Anklage und Verteidigung können die Entscheidung nicht direkt anfechten. Beide Seiten können jedoch beantragen, dass die Vorverfahrenskammer eine Beschwerde zulässt.

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