Burkina Faso ordnet Religionsfreiheit neu ein

„Eine rechtliche Lücke wurde geschlossen“: Burkina Faso gibt sich ein neues Religionsgesetz mit 112 Artikeln und verschärft die Regeln für Kultstätten, Predigten und religiöse Aktivitäten im öffentlichen Raum.

Burkina Fasos Übergangsparlament hat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das religiöse Organisationen, Kultstätten, Prediger und deren Finanzierung umfassend regelt. Der Beschluss fiel in einer Sitzung der Übergangsgesetzgebenden Versammlung (ALP) in Ouagadougou. Das 112 Artikel umfassende Regelwerk bestätigt die Freiheit des Gewissens, des Glaubens und der Religionsausübung, verbindet sie jedoch mit Vorgaben zum Schutz der öffentlichen Ordnung und zur Bekämpfung religiös begründeter Radikalisierung. Verstöße können künftig mit gesetzlich festgelegten Sanktionen geahndet werden.

Die Regierung bezeichnet das Gesetz als Antwort auf eine bislang unzureichende rechtliche Regelung religiöser Aktivitäten. Es soll zugleich die unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften schützen und staatlichen Stellen mehr Möglichkeiten geben, gegen Missbrauch, extremistische Einflussnahme und die ungeordnete Nutzung öffentlicher Flächen vorzugehen.

Freiheit des Glaubens erhält einen gesetzlichen Rahmen

Das Gesetz legt erstmals in einem umfassenden Regelwerk fest, unter welchen Bedingungen religiöse Freiheiten im gesamten Staatsgebiet ausgeübt werden können. Es bestätigt das Recht auf Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit und stellt diese Grundsätze in den Zusammenhang von Frieden, Toleranz und gesellschaftlichem Zusammenleben.

Religiöse Gemeinschaften können ihre Aktivitäten weiterhin eigenständig organisieren. Sie müssen dabei jedoch die staatlichen Vorschriften, die öffentliche Sicherheit und die Rechte anderer Menschen beachten.

Der für Religionsangelegenheiten zuständige Minister Émile Zerbo begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich. Nach seinen Worten habe Burkina Faso damit eine rechtliche Lücke geschlossen und sich einen modernen Rechtsrahmen gegeben. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Religionsfreiheiten hat sich unser Land einen modernen Text gegeben, der unsere aktuellen Realitäten berücksichtigt und es ermöglicht, eine friedliche Zukunft zu gestalten“, erklärte Zerbo.

Der Minister widersprach zugleich Befürchtungen, das Gesetz richte sich gegen religiöse Gemeinschaften. Es solle vielmehr allen Gläubigen ermöglichen, ihren Glauben in Ruhe auszuüben, während gleichzeitig die öffentliche Ordnung und die geltenden Gesetze respektiert würden. „Dieses Gesetz kommt den Gläubigen zugute. Wer seinen Glauben ausüben möchte, ist in Burkina Faso willkommen. Freiheiten ohne Regulierung bergen Gefahren“, sagte er.

Neue Vorgaben für Moscheen, Kirchen und Gebetsstätten

Ein eigener Teil des Gesetzes betrifft religiöse Gebäude und andere Kultstätten. Er regelt ihre Gründung, ihren Standort und ihren Betrieb.

Die Vorschriften sollen verhindern, dass öffentliche Flächen ohne Genehmigung dauerhaft für religiöse Zwecke genutzt werden. Zugleich sollen Religionsgemeinschaften geeignete und rechtlich abgesicherte Orte für Gebete, Gottesdienste und weitere religiöse Aktivitäten erhalten.

Die staatlichen Stellen können damit stärker kontrollieren, wo neue Kultstätten entstehen und ob die geltenden Sicherheits-, Bau- und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Welche konkreten Genehmigungsverfahren und Fristen gelten, soll sich aus den einzelnen Ausführungsbestimmungen ergeben.

Auch religiöse Veranstaltungen außerhalb bestehender Gebetsstätten fallen unter den neuen Rechtsrahmen. Die Behörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Aktivitäten einzuschränken, wenn sie die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder das friedliche Zusammenleben gefährden.

Zerbo verwies darauf, dass zahlreiche öffentliche Flächen im Laufe der Jahre durch religiöse Einrichtungen oder Bauwerke in Anspruch genommen worden seien. „Viele unserer öffentlichen Räume wurden von religiösen Einrichtungen oder Gebäuden besetzt. Es war notwendig, Ordnung zu schaffen und gleichzeitig die Religionsfreiheit zu garantieren“, erklärte er.

Nach Angaben des Ministers bleibt das Gebet im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt. Verboten werde jedoch die dauerhafte Abgrenzung öffentlicher Flächen und deren Umwandlung in sakrale Gebetsorte. „Beten ist nicht verboten. Verboten ist es, einen Bereich im öffentlichen Raum abzugrenzen und ihm einen heiligen Charakter zu verleihen, obwohl der öffentliche Dienst nicht dafür vorgesehen ist“, sagte Zerbo.

Darüber hinaus verbietet das Gesetz jede Diskriminierung aufgrund der Religion und soll den säkularen Charakter des burkinischen Staates bewahren.

Staat will Prediger stärker kontrollieren

Das Gesetz schafft außerdem Regeln für Prediger und andere Personen, die öffentlich religiöse Lehren verbreiten. Die Regierung will damit gegen Aufrufe zu Gewalt, extremistische Botschaften und Praktiken vorgehen, die gesellschaftliche Spannungen verschärfen können.

Zerbo erklärte, der Staat könne religiöse Predigten nun besser begleiten und problematische Aktivitäten früher erkennen. Das Gesetz richte sich insbesondere gegen die Instrumentalisierung des Glaubens zur Rechtfertigung von Gewalt.

Nach Angaben des Ministers erhalten sowohl staatliche Stellen als auch die Dachverbände der Religionsgemeinschaften neue Instrumente, um religiöse Aktivitäten besser zu begleiten. Dies betreffe insbesondere Predigten in Kultstätten sowie religiöse Veranstaltungen im öffentlichen Raum.

Burkina Faso ist seit Jahren von einer anhaltenden terroristischen Bedrohung betroffen. Bewaffnete Gruppen nutzen teilweise religiöse Begründungen, um Kämpfer zu mobilisieren, staatliche Einrichtungen anzugreifen und ihren Einfluss in einzelnen Regionen auszubauen.

Die neuen Vorschriften sollen religiöse Überzeugungen nicht beschränken, sondern die Grenze zwischen geschützter Religionsausübung und strafbaren oder sicherheitsgefährdenden Handlungen genauer bestimmen.

Finanzströme religiöser Organisationen werden transparenter

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Finanzierung religiöser Organisationen. Diese sollen künftig transparenter darlegen, wie sie finanzielle Mittel beschaffen, verwalten und einsetzen.

Die Regelungen zielen auch auf Geldflüsse aus dem Ausland. Der Staat will mögliche externe Einflussnahme und die Finanzierung extremistischer oder sektenähnlicher Strukturen früher erkennen, ohne die finanzielle und organisatorische Eigenständigkeit anerkannter Religionsgemeinschaften grundsätzlich aufzuheben.

Die Organisationen müssen ihre Ressourcen nach den im Gesetz festgelegten Vorgaben verwalten. Bei Verstößen gegen Transparenz- oder Registrierungspflichten können Sanktionen verhängt werden.

Das Regelwerk enthält dazu straf- und verwaltungsrechtliche Bestimmungen. Sie sollen Handlungen erfassen, die gegen die Religionsfreiheit anderer Menschen, die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit verstoßen.

Schutz von Kindern vor religiös begründeter Ausbeutung

Die Regierung verbindet die Reform auch mit einem stärkeren Schutz verletzlicher Menschen. Zerbo verwies insbesondere auf Kinder, die unter Berufung auf religiöse Traditionen zum Betteln gezwungen werden.

„Keine religiöse Erwägung kann solche Praktiken rechtfertigen“, erklärte der Minister. Die Behörden sollen künftig auf einer klareren Rechtsgrundlage gegen erzwungene Bettelei und andere Formen religiös begründeter Ausbeutung vorgehen können.

Das Gesetz erfasst daneben sektiererische Praktiken und Handlungen, bei denen Menschen unter religiösem Vorwand finanziell, körperlich oder psychisch ausgebeutet werden. Religiöse Verantwortungsträger können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie solche Praktiken organisieren, unterstützen oder dulden.

Nach Einschätzung Zerbos erhöht die Ausbeutung von Kindern durch erzwungene Bettelei deren gesellschaftliche Verwundbarkeit. Langfristig könne dies dazu beitragen, dass Jugendliche leichter von terroristischen Gruppen angeworben werden.

Regierung plant Übersetzungen in nationale Sprachen

Übergangs- und Schlussbestimmungen regeln das Inkrafttreten und die schrittweise Anwendung des Gesetzes. Staatliche Stellen wollen Religionsgemeinschaften und Bevölkerung über die neuen Vorschriften informieren.

Dazu sind Übersetzungen in nationale Sprachen sowie Gesprächs- und Informationsveranstaltungen mit religiösen Organisationen vorgesehen. Die Regierung will dabei insbesondere die Regeln für Kultstätten, Prediger, Finanzierung und den Schutz Minderjähriger vermitteln.

„Wir werden mit den Religionsgemeinschaften und der Bevölkerung sprechen. Der Text wird auch in den nationalen Sprachen verfügbar sein, damit jeder seinen Inhalt verstehen kann“, kündigte Zerbo an.

Das Gesetz war bereits im März 2026 von der Regierung verabschiedet worden. Nach der Zustimmung des Übergangsparlaments steht nun noch die Verkündung durch den Präsidenten von Burkina Faso aus. Nach Angaben des Ministers sollen jene Bestimmungen, für die keine Übergangsfrist vorgesehen ist, unmittelbar nach Inkrafttreten angewendet werden.

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