Die Präsidentschaft der ICC-Vertragsstaaten hat Burkina Faso, Mali und Niger aufgefordert, ihren Rückzug aus dem Römischen Statut zu überdenken. Die Erklärung wurde am 1. Juli 2026 veröffentlicht. Niger hatte bereits ein formelles Austrittsdokument eingereicht, während Mali und Burkina Faso ihren Rückzug bislang angekündigt haben. Frühere Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof bleiben auch nach einem Austritt bestehen.
Die Präsidentschaft der Versammlung der Vertragsstaaten äußerte sich besorgt über die Schritte der drei militärisch geführten Sahelstaaten. Ein Rückzug schwäche die internationale Strafjustiz und erschwere die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
„Entscheidungen von Vertragsstaaten, sich vom Römischen Statut abzuwenden, drohen das gemeinsame Streben nach Gerechtigkeit zu untergraben und die weltweiten Bemühungen zur Beendigung der Straflosigkeit zu schwächen“, erklärte das Präsidium.
Niger hat Austritt formell eingeleitet
Niger reichte sein Austrittsdokument am 18. Juni 2026 ein. Das Land hatte den Schritt bereits im September 2025 gemeinsam mit Mali und Burkina Faso angekündigt.
Nach Artikel 127 des Römischen Statuts wird der Austritt ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Mitteilung wirksam. Für Niger wäre dies voraussichtlich der 18. Juni 2027. Bis dahin bleibt das Land uneingeschränkt an seine Verpflichtungen gegenüber dem Gerichtshof gebunden.
Auch nach diesem Zeitpunkt kann der Internationale Strafgerichtshof Sachverhalte verfolgen, die sich während der Mitgliedschaft Nigers ereignet haben. Bereits bestehende Verpflichtungen zur Zusammenarbeit und laufende Verfahren werden durch den Austritt nicht automatisch beendet.
Mali und Burkina Faso haben ihren Rückzug angekündigt, aber bislang keine formellen Austrittsdokumente hinterlegt. Das Präsidium sprach dennoch von Schritten aller drei Regierungen in Richtung eines gemeinsamen Austritts.
Präsidium ruft zu Gesprächen auf
Die Versammlung der Vertragsstaaten forderte die drei Länder auf, Mitglieder des Römischen Statuts zu bleiben und ihre Kritik innerhalb der bestehenden Institutionen vorzubringen.
Alle Vertragsstaaten hätten das Recht, Bedenken und Reformvorschläge in der Versammlung zur Diskussion zu stellen. Burkina Faso, Mali und Niger sollten sich deshalb an einem „substanziellen Austausch“ beteiligen, erklärte das Präsidium.

Die Versammlung der Vertragsstaaten ist das Aufsichts- und gesetzgebende Organ des Internationalen Strafgerichtshofs. In ihr sind die Staaten vertreten, die das Römische Statut ratifiziert haben oder ihm später beigetreten sind.
Das Präsidium besteht derzeit aus der finnischen Präsidentin Päivi Kaukoranta sowie den Vizepräsidenten Michael Imran Kanu aus Sierra Leone und Margareta Kassangana aus Polen.
Sahelstaaten sprechen von neokolonialer Justiz
Burkina Faso, Mali und Niger begründeten ihre Austrittspläne im September 2025 mit grundsätzlicher Kritik am Internationalen Strafgerichtshof. In ihrer gemeinsamen Erklärung bezeichneten sie den Gerichtshof als „Instrument neokolonialistischer Unterdrückung“.
Die drei Regierungen kündigten an, eigene Mechanismen zur Friedenssicherung und Strafverfolgung aufbauen zu wollen. Konkrete Angaben zur Struktur, Zuständigkeit oder Unabhängigkeit solcher Einrichtungen machten sie zunächst nicht.
Die Länder gehören der Konföderation der Sahelstaaten an. Das Bündnis ging aus der Allianz der Sahelstaaten hervor und umfasst ausschließlich militärisch geführte Regierungen. Burkina Faso, Mali und Niger haben zugleich ihre Beziehungen zu westlichen Staaten eingeschränkt und ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit untereinander ausgebaut.
Die drei Staaten verließen zuvor gemeinsam die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS. Als Gründe nannten sie unter anderem den politischen Druck des Regionalblocks nach den Militärputschen und die aus ihrer Sicht unzureichende Unterstützung im Kampf gegen bewaffnete Gruppen.
Austritt beendet frühere Zuständigkeit nicht
Der Internationale Strafgerichtshof wurde durch das Römische Statut geschaffen und nahm 2002 seine Arbeit auf. Er verfolgt Einzelpersonen wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und des Verbrechens der Aggression.
Der Gerichtshof ersetzt nationale Gerichte nicht. Er kann eingreifen, wenn ein Staat schwere internationale Verbrechen nicht ernsthaft untersucht oder strafrechtlich verfolgt. Dieses Prinzip wird als Komplementarität bezeichnet.
Ein Austritt wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft. Verbrechen, die während der Mitgliedschaft eines Landes begangen wurden, können weiterhin unter die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen. Auch laufende Ermittlungen und Verfahren bleiben möglich.
Burundi trat 2017 aus dem Gerichtshof aus. Die Philippinen folgten 2019. In beiden Fällen behielt der ICC seine Zuständigkeit für mutmaßliche Verbrechen, die während der jeweiligen Mitgliedschaft begangen worden waren.
Niger wäre das dritte Land, dessen Austritt vollständig wirksam wird. Voraussetzung ist, dass die Regierung ihre Mitteilung während der einjährigen Frist nicht zurücknimmt.
Mali hatte den ICC selbst eingeschaltet
Die Beziehungen zwischen afrikanischen Staaten und dem Gerichtshof sind seit Jahren von Zusammenarbeit und Kritik geprägt. Mehrere afrikanische Regierungen hatten den ICC selbst um Ermittlungen gebeten.
Mali verwies die Lage im eigenen Land 2012 an den Gerichtshof. Hintergrund waren schwere Verbrechen während der Besetzung nördlicher Landesteile durch bewaffnete und jihadistische Gruppen.
Aus diesen Ermittlungen ging unter anderem das Verfahren gegen Ahmad Al Faqi Al Mahdi hervor. Der Gerichtshof verurteilte ihn wegen der Zerstörung religiöser und historischer Gebäude in Timbuktu.
Auch Uganda, die Demokratische Republik Kongo und die Zentralafrikanische Republik hatten Situationen auf ihrem Staatsgebiet selbst an den ICC verwiesen. Andere Ermittlungen in Afrika, darunter in Darfur und Libyen, wurden durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingeleitet.
Die Präsidentschaft der Vertragsstaaten erinnerte Burkina Faso, Mali und Niger daran, dass sie sich in der Vergangenheit an der gemeinsamen Arbeit der Versammlung beteiligt hätten. Der Gerichtshof sei als unabhängige und unparteiische Justizinstitution auf die fortdauernde Unterstützung seiner Mitgliedstaaten angewiesen.

