Bundesregierung bestätigt Ende der Förderung ziviler Seenotrettung im Mittelmeer

Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die finanzielle Förderung ziviler Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer Ende März 2025 eingestellt wurde. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/2381), die den Besuch des Menschenrechtsbeauftragten Dr. Lars Castellucci (SPD) bei Sea Watch und anderen Hilfsorganisationen thematisierte.

Beendete Fördermittel und Empfänger

Nach Angaben des Auswärtigen Amts erhielten bis zum 31. März 2025 mehrere Organisationen noch Mittel aus dem Titel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland. Zu den geförderten Projekten gehörten unter anderem SOS HumanitySOS MéditerranéeSea-Eye und RESQSHIP.

OrganisationFördersumme (Euro)
SOS Humanity215.000
SOS Méditerranée201.694,50
RESQSHIP34.994,40
Sea-Eye169.156
Sant’Egidio279.000

Mit Ablauf des ersten Quartals 2025 wurden die Zuwendungen eingestellt. Neue Förderungen oder Folgeanträge liegen laut Bundesregierung derzeit nicht vor.

Dienstreise nach Italien und Gespräche vor Ort

Dr. Castellucci hatte vom 28. bis 30. Juli 2025 Italien besucht, darunter Palermo und Lampedusa. Im Mittelpunkt der Gespräche standen humanitäre Fragen der Migration, die Lage in den Ankunftszentren und die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure.

Zu den Gesprächspartnern gehörten Vertreter der katholischen Gemeinschaft Sant’Egidio, von Ärzte ohne Grenzen und der Seenotrettungsorganisation Sea Watch. Laut Bundesregierung fand der Austausch „im Rahmen des Mandats des Menschenrechtsbeauftragten“ statt und diente der Information über die Lage vor Ort.

Europäische Verantwortung und Zuständigkeit der Küstenstaaten

Die Bundesregierung betonte, dass die Hauptverantwortung für Such- und Rettungsmaßnahmen auf See nach internationalem Recht bei den Anrainerstaaten liegt. Deutschland stehe zwar in regelmäßigem Austausch mit der Europäischen Kommission und den betroffenen Mitgliedstaaten, plane aber derzeit keine gemeinsame europäische Seenotrettungsmission.

Zudem verwies die Bundesregierung darauf, dass keine eigenen Erkenntnisse zu den von der AfD-Fraktion angesprochenen Vorwürfen vorlägen, etwa zu angeblich ignorierten Notrufen oder Angriffen auf Rettungsschiffe durch libysche Milizen.

Keine politische Aufwertung der Seenotrettung

Die Bundesregierung stellte klar, dass der Menschenrechtsbeauftragte in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt eigenständig über seine Arbeitsschwerpunkte entscheide. Eine politische Aufwertung der Seenotrettung sei mit seiner Reise nicht verbunden gewesen.

Dr. Castelluccis Dienstreisen in diesem Jahr umfassten unter anderem Wien, Warschau, Brüssel und Genf. Thematisch standen dort Menschenrechtsfragen, OSZE- und EU-Konsultationen sowie UN-Verhandlungen im Vordergrund.

Differenzierte Haltung zwischen humanitärem Engagement und staatlicher Zuständigkeit

Mit der Antwort auf die parlamentarische Anfrage zieht die Bundesregierung eine klare Linie zwischen staatlicher Verantwortung und zivilgesellschaftlichem Engagement. Während humanitäre Aspekte betont werden, bleibt die politische Zuständigkeit bei den betroffenen Mittelmeeranrainern und europäischen Institutionen.

Zugleich weist die Bundesregierung die von der AfD-Fraktion erhobenen Vorwürfe und Wortwahl als nicht sachgerecht zurück und bekräftigt ihre Position, dass Menschenrechte und humanitäre Standards unabhängig von migrationspolitischen Debatten zu wahren seien.

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