Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die finanzielle Förderung ziviler Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer Ende März 2025 eingestellt wurde. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/2381), die den Besuch des Menschenrechtsbeauftragten Dr. Lars Castellucci (SPD) bei Sea Watch und anderen Hilfsorganisationen thematisierte.
Beendete Fördermittel und Empfänger
Nach Angaben des Auswärtigen Amts erhielten bis zum 31. März 2025 mehrere Organisationen noch Mittel aus dem Titel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland. Zu den geförderten Projekten gehörten unter anderem SOS Humanity, SOS Méditerranée, Sea-Eye und RESQSHIP.
| Organisation | Fördersumme (Euro) |
|---|---|
| SOS Humanity | 215.000 |
| SOS Méditerranée | 201.694,50 |
| RESQSHIP | 34.994,40 |
| Sea-Eye | 169.156 |
| Sant’Egidio | 279.000 |
Mit Ablauf des ersten Quartals 2025 wurden die Zuwendungen eingestellt. Neue Förderungen oder Folgeanträge liegen laut Bundesregierung derzeit nicht vor.
Dienstreise nach Italien und Gespräche vor Ort

Dr. Castellucci hatte vom 28. bis 30. Juli 2025 Italien besucht, darunter Palermo und Lampedusa. Im Mittelpunkt der Gespräche standen humanitäre Fragen der Migration, die Lage in den Ankunftszentren und die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure.
Zu den Gesprächspartnern gehörten Vertreter der katholischen Gemeinschaft Sant’Egidio, von Ärzte ohne Grenzen und der Seenotrettungsorganisation Sea Watch. Laut Bundesregierung fand der Austausch „im Rahmen des Mandats des Menschenrechtsbeauftragten“ statt und diente der Information über die Lage vor Ort.
Europäische Verantwortung und Zuständigkeit der Küstenstaaten
Die Bundesregierung betonte, dass die Hauptverantwortung für Such- und Rettungsmaßnahmen auf See nach internationalem Recht bei den Anrainerstaaten liegt. Deutschland stehe zwar in regelmäßigem Austausch mit der Europäischen Kommission und den betroffenen Mitgliedstaaten, plane aber derzeit keine gemeinsame europäische Seenotrettungsmission.
Zudem verwies die Bundesregierung darauf, dass keine eigenen Erkenntnisse zu den von der AfD-Fraktion angesprochenen Vorwürfen vorlägen, etwa zu angeblich ignorierten Notrufen oder Angriffen auf Rettungsschiffe durch libysche Milizen.
Keine politische Aufwertung der Seenotrettung
Die Bundesregierung stellte klar, dass der Menschenrechtsbeauftragte in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt eigenständig über seine Arbeitsschwerpunkte entscheide. Eine politische Aufwertung der Seenotrettung sei mit seiner Reise nicht verbunden gewesen.
In einer Welt zunehmender humanitärer Krisen geraten viele Themen schnell wieder aus dem Blick. Das Sterben im Mittelmeer ist eines davon. Als Menschenrechtsbeauftragter ist der Schutz von Leben meine oberste Prämisse. Deshalb bin ich heute Morgen nach Italien aufgebrochen. 1/2
— Menschenrechtsbeauftragter Lars Castellucci (@DEonHumanRights) July 28, 2025
Dr. Castelluccis Dienstreisen in diesem Jahr umfassten unter anderem Wien, Warschau, Brüssel und Genf. Thematisch standen dort Menschenrechtsfragen, OSZE- und EU-Konsultationen sowie UN-Verhandlungen im Vordergrund.
Differenzierte Haltung zwischen humanitärem Engagement und staatlicher Zuständigkeit
Mit der Antwort auf die parlamentarische Anfrage zieht die Bundesregierung eine klare Linie zwischen staatlicher Verantwortung und zivilgesellschaftlichem Engagement. Während humanitäre Aspekte betont werden, bleibt die politische Zuständigkeit bei den betroffenen Mittelmeeranrainern und europäischen Institutionen.
Zugleich weist die Bundesregierung die von der AfD-Fraktion erhobenen Vorwürfe und Wortwahl als nicht sachgerecht zurück und bekräftigt ihre Position, dass Menschenrechte und humanitäre Standards unabhängig von migrationspolitischen Debatten zu wahren seien.