Auswärtiges Amt beurlaubt Digital-Diplomaten zu Capgemini – und vergibt später Softwareaufträge

Seit 2022 arbeitet der beurlaubte Diplomat Hinrich Thölken für Capgemini. Zugleich erhält der Konzern weiter Aufträge des Auswärtigen Amts – 2026 bislang im Umfang von 584.664 Euro.

Das Auswärtige Amt hat seinen Sonderbeauftragten für internationale Digitalisierungspolitik für einen Wechsel zu Capgemini beurlaubt und sieht keinen Interessenkonflikt, obwohl der Konzern später ein Software-Los für das Ministerium gewann. Seit 2022 arbeitet Hinrich Thölken für das Beratungs- und IT-Unternehmen. Wie der Kontakt zustande kam und welche besonderen Schutzvorkehrungen das Ministerium traf, beantwortet die Bundesregierung nicht. Allein bis Juli 2026 flossen Aufträge im Umfang von 584.664 Euro an Capgemini.

Die Bundesregierung bestätigte den Namen des bislang nicht öffentlich genannten Beamten in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Damit wird ein Seitenwechsel offiziell, bei dem ein langjähriger Spitzendiplomat aus einem strategischen Digitalressort zu einem Unternehmen ging, das bereits Geschäfte mit seinem Ministerium machte und inzwischen erneut für dessen Softwareentwicklung tätig ist.

Vom Digitalressort zum IT-Konzern

Hinrich Thölken war von 2018 bis 2022 Sonderbeauftragter in der Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts. Dort verantwortete er die internationale Digitalisierungspolitik sowie die internationalen Aspekte von Informations- und Kommunikationstechnologien und digitaler Innovation.

Im Jahr 2022 ließ ihn das Ministerium ohne Bezüge beurlauben. Thölken wechselte zu Capgemini, einem international tätigen Beratungs- und Technologiekonzern mit umfangreichen Geschäften im öffentlichen Sektor.

Auf welchem Weg die Verbindung zwischen dem Diplomaten und dem Unternehmen zustande kam, weiß die Bundesregierung nach eigener Darstellung nicht. Sie könne weder sagen, ob Thölken sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewarb, noch ob Capgemini ihn direkt anwarb.

Damit bleibt bereits die Entstehung des Seitenwechsels ungeklärt.

Ministerium erklärt den Wechsel zum Gewinn für Deutschland

Die Beurlaubung begründet das Auswärtige Amt mit einem „wichtigen Grund“ im Sinne der Sonderurlaubsverordnung. Gemeint sei die Bedeutung des Austauschs mit der Wirtschaft in Digitalisierungsfragen.

Dieser Austausch diene auch aus außenpolitischer Sicht der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, erklärt die Bundesregierung. Der Wechsel eines Beamten zu einem privaten Auftragnehmer wird damit nicht als Risiko, sondern als Wissenstransfer zwischen Staat und Wirtschaft dargestellt.

Offen bleibt, wie dieser Austausch konkret dem Staat zugutekommt. Thölken ist nicht zum Ministerium abgeordnet, sondern arbeitet während seiner weiterhin laufenden Beurlaubung für Capgemini.

Keine Angaben zu Karenzzeit oder besonderen Auflagen

Besonders knapp fällt die Antwort auf die Frage nach möglichen Schutzvorkehrungen aus. Die AfD-Abgeordneten wollten wissen, ob das Auswärtige Amt Karenzzeiten, thematische Beschränkungen, Verpflichtungserklärungen oder andere Compliance-Auflagen festgelegt hatte.

Die Bundesregierung nennt keine solche Maßnahme. Stattdessen verweist sie auf ihre Aussage, Thölken sei nicht in der internen IT des Ministeriums beschäftigt gewesen.

Auch die Frage, ob das Auswärtige Amt vor der Genehmigung der Beurlaubung bestehende oder geplante Capgemini-Aufträge überprüfte, bleibt ohne konkrete Antwort. Erneut verweist die Regierung lediglich darauf, dass Thölken keinen Einblick in interne IT-Strukturen und Beschaffungsvorgänge gehabt habe.

Ob mögliche Kontakte, Kenntnisse über politische Entscheidungswege oder sein Netzwerk innerhalb des Ministeriums geprüft wurden, geht aus der Antwort nicht hervor.

Capgemini gewinnt neues Software-Los

Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auswärtigen Amt und Capgemini bestand bereits vor Thölkens Wechsel. Die älteste aufgeführte Beauftragung stammt aus dem Jahr 2016 und betraf das IT-Service-Management.

Drei Jahre nach Beginn der Beurlaubung kam ein neuer Auftrag hinzu. Capgemini gewann 2025 ein Los eines Rahmenvertrags zur Softwareentwicklung und kann seither in diesem Bereich für das Auswärtige Amt tätig werden.

Die Bundesregierung macht keine Angaben dazu, ob Thölken mit dem Vergabeverfahren, der Geschäftsentwicklung oder Projekten für das Ministerium befasst war. Ebenso wenig belegt die Antwort, dass er an der Vergabe beteiligt gewesen wäre.

Die zeitliche Abfolge bleibt dennoch auffällig: 2022 wechselte der für internationale Digitalpolitik zuständige Diplomat zu Capgemini. 2025 gewann das Unternehmen das Software-Los. 2026 stieg das bisherige Auftragsvolumen mit dem Auswärtigen Amt bis Juli auf 584.664 Euro.

Auftragsvolumen erreicht neuen Höchststand

Im Jahr von Thölkens Wechsel war das Auftragsvolumen zunächst eingebrochen. Für 2022 weist die Bundesregierung 29.702 Euro aus. Ein Jahr später stieg es auf 165.330 Euro.

2024 wurden lediglich 479 Euro abgerufen, 2025 nach Regierungsangaben gar keine Mittel. Bis Juli 2026 erreichte das Volumen dann 584.664 Euro. Das ist der höchste Wert in der von der Bundesregierung veröffentlichten Reihe seit Beginn der Geschäftsbeziehung im Jahr 2016.

Das Ministerium erklärt nicht, welche konkreten Leistungen hinter dem starken Anstieg stehen. Auch ein Zusammenhang mit dem 2025 gewonnenen Software-Los wird in der Antwort weder bestätigt noch ausgeschlossen.

Bundesregierung zieht eine enge Grenze

Den Vorwurf eines möglichen Interessenkonflikts weist die Bundesregierung mit einer formalen Trennung zurück. Thölken sei in der Wirtschaftsabteilung tätig gewesen, nicht in der Zentralabteilung, in der die interne IT angesiedelt ist.

Deshalb habe er die damaligen internen IT-Strukturen, Beschaffungsvorhaben und Entscheidungsprozesse nicht gekannt. Mit dieser Begründung sieht die Bundesregierung auch keinen Anlass für strengere Regeln bei vergleichbaren Wechseln.

Die Frage der Abgeordneten bezog sich jedoch nicht nur auf technische Systemkenntnisse. Sie betraf auch mögliche Wettbewerbsvorteile durch interne Erfahrungen und Kontakte eines hochrangigen Beamten. Dazu enthält die Antwort keine weitergehende Prüfung.

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