Am 18. Oktober 2024 trat das deutsch-kenianische Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen in Kraft. Ziel dieses Abkommens ist es, irreguläre Migration zu reduzieren, die Zusammenarbeit bei Rückführungen zu stärken und die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte zu fördern.
Förderung regulärer Migration
Das Abkommen baut auf den Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts auf und konkretisiert die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Kenia. Hierbei orientieren sich die Anforderungen – wie Schulabschluss, Sprachkenntnisse und Nachweis eines Arbeitsvertrags – an den nationalen deutschen Vorgaben. Besonders hervorgehoben werden auch Kooperationen im Bereich der Berufsausbildung sowie die Förderung der Zuwanderung von Studierenden.
Die Bundesregierung definiert den Begriff „Fachkraft“ gemäß § 18 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes. Es werden keine spezifischen Berufsgruppen vorgeschrieben, jedoch wurde die kenianische Seite über Engpassberufe in Deutschland informiert, um gezielt die Bedarfe des deutschen Arbeitsmarktes zu decken.
AfD-Anfrage und politischer Kontext
Das Abkommen wurde von der AfD-Fraktion im Bundestag kritisch hinterfragt. In einer Kleinen Anfrage (20/14212) erkundigte sich die Fraktion nach den konkreten Regelungen, Vorteilen und den Anforderungen an kenianische Fachkräfte. Die Bundesregierung betonte in ihrer Antwort (20/14554), dass das Abkommen nicht nur die Zuwanderung von Fachkräften erleichtert, sondern auch langfristig auf eine geordnete und steuerbare Migrationspolitik abzielt.

Die Verhandlungen wurden vom Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, geleitet. Die Regierung unterstrich, dass Partnerschaften wie diese auf eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern setzen. Besonders wichtig sei dabei die Einrichtung gemeinsamer Steuerungsgruppen, die die Umsetzung des Abkommens überwachen und auftretende Probleme lösen sollen.
Praktische Erleichterungen und Rückführung
Das Abkommen sieht administrative Vereinfachungen vor, um reguläre Migration zu fördern und irreguläre Einreisen zu vermeiden. Zudem erleichtert es die Rückführung ausreisepflichtiger kenianischer Staatsangehöriger. Kenia hat als erstes Land in Subsahara-Afrika einem biometrischen Datenabgleich zur Identifikation ausreisepflichtiger Personen zugestimmt.
Die Umsetzung des Abkommens wird durch eine Gemeinsame Steuerungsgruppe überwacht, die konkrete Maßnahmen in den Bereichen Spracherwerb, Anerkennung von Qualifikationen und Integration vorantreibt. Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern, die langfristig wirtschaftliche Vorteile für Deutschland und Kenia bringt
Die Bundesregierung sieht die Migration von Drittstaatsangehörigen, die den Anforderungen des Fachkräfteeinwanderungsrechts entsprechen, als wirtschaftlich sinnvoll an. Insbesondere die Gewinnung von Fachkräften soll dazu beitragen, bestehende Lücken in Schlüsselbranchen zu schließen.