Die Grünen im Bundestag fordern von der Bundesregierung und der Europäischen Union konkrete Gegenmaßnahmen gegen die neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Am Freitag, dem 16. Oktober 2026, bekräftigte die Bundestagsfraktion ihre Forderungen nach einem umfassenden Schutz der internationalen Strafjustiz. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte erstmals den Gerichtshof als gesamte Institution mit Sanktionen belegt und damit den Druck auf dessen Richter, Ermittler und internationale Partner erheblich erhöht. Betroffen sind auch Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Verfahren zu Konflikten in afrikanischen Staaten.
Washington verschärft Sanktionen gegen den Strafgerichtshof
Die Vereinigten Staaten haben am 9. Oktober erstmals umfassende Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof als Institution verhängt. Zuvor richteten sich amerikanische Maßnahmen vor allem gegen einzelne Richter, Staatsanwälte und Organisationen, die mit dem Gericht zusammenarbeiten.
Mit der neuen Entscheidung werden Vermögenswerte des Gerichtshofs eingefroren, soweit sie sich in den USA oder unter der Kontrolle amerikanischer Personen befinden. Zudem sind Transaktionen untersagt, die unter die amerikanischen Sanktionsbestimmungen fallen.
Die Maßnahmen können weit über das amerikanische Staatsgebiet hinausreichen. Internationale Banken und Dienstleistungsunternehmen könnten ihre Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof einschränken, um mögliche Verstöße gegen US-Vorschriften zu vermeiden.
Dadurch geraten nicht nur die Finanzierung und Gehaltszahlungen unter Druck. Auch der Zugang zu IT-Dienstleistungen, die Sicherung vertraulicher Ermittlungsdaten und die Unterstützung laufender Strafverfahren können betroffen sein.
Die US-Regierung hat für bestimmte Tätigkeiten des Gerichtshofs Ausnahmen zugelassen. Diese gelten zunächst für 180 Tage und betreffen unter anderem Teile des laufenden Gerichtsbetriebs, IT-Leistungen, Pensionszahlungen sowie die Versorgung von Inhaftierten.
Die befristeten Genehmigungen nutzt Washington ausdrücklich, um seine Forderungen gegenüber dem Gerichtshof und dessen Mitgliedstaaten durchzusetzen.
Streit um Ermittlungen gegen Israel und die USA
Hinter der Auseinandersetzung steht ein grundsätzlicher Konflikt über die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs.
Die Vereinigten Staaten sind dem Römischen Statut, der völkerrechtlichen Grundlage des Gerichtshofs, nicht beigetreten. Washington lehnt insbesondere eine Strafverfolgung amerikanischer Staatsangehöriger und von Angehörigen verbündeter Nichtvertragsstaaten ab, wenn dafür keine Zustimmung der jeweiligen Regierung vorliegt.
Die Trump-Regierung wirft dem Gerichtshof eine politisierte Rechtsprechung und die Verletzung amerikanischer Souveränitätsrechte vor.
Ein wesentlicher Auslöser der amerikanischen Maßnahmen sind die Ermittlungen zu mutmaßlichen Völkerrechtsverbrechen durch Angehörige der USA und Israels.
Im November 2024 hatte der Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu und den damaligen früheren Verteidigungsminister Joav Gallant erlassen.

Die Richter sahen hinreichende Gründe für den Verdacht, dass beide Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg tragen könnten. Israel weist die Vorwürfe zurück und erkennt die Zuständigkeit des Gerichtshofs in diesem Fall nicht an.
Auch die USA lehnen die Haftbefehle ab.
Bereits während seiner ersten Amtszeit hatte Trump Sanktionen gegen Angehörige des Gerichtshofs verhängt. Sein Nachfolger Joe Biden hob diese im April 2021 wieder auf.
Nach Trumps Rückkehr ins Weiße Haus wurden im Februar 2025 erneut Wirtschafts- und Einreisesanktionen eingeführt und anschließend schrittweise ausgeweitet.
Bis August 2026 waren neun der insgesamt 18 Richter des Internationalen Strafgerichtshofs von amerikanischen Sanktionen betroffen. Hinzu kamen Angehörige der Anklagebehörde und mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen.
Grüne verlangen europäische Schutzmaßnahmen gegen US-Sanktionen
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung nun auf, sich gegenüber Washington für die unverzügliche Aufhebung der Sanktionen einzusetzen.
„Die Unabhängigkeit der Justiz darf nicht dem politischen Druck unterliegen“, erklärte die Fraktion.
Die Abgeordneten verlangen zugleich eine gemeinsame europäische Reaktion, die über diplomatische Kritik hinausgeht.
Eine zentrale Forderung ist die Erweiterung der sogenannten EU-Blocking-Verordnung. Diese soll europäische Unternehmen und Personen vor bestimmten extraterritorialen Sanktionen ausländischer Staaten schützen.
Die Grünen wollen erreichen, dass auch die amerikanischen Maßnahmen gegen den Internationalen Strafgerichtshof in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen werden.
Damit sollen europäische Banken, Unternehmen und Dienstleister rechtlich besser abgesichert werden, wenn sie weiterhin mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten.
Zusätzlich fordert die Fraktion finanzielle und technische Schutzmechanismen. Gehaltszahlungen, internationale Überweisungen, IT-Systeme und wichtige Dienstleistungen müssten dauerhaft gewährleistet werden, unabhängig davon, ob Washington zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen erteile.
Auch betroffene Richter und Beschäftigte sowie ihre Familien sollen Unterstützung erhalten, wenn Sanktionen ihren Zugang zu Bankkonten, Finanzdienstleistungen oder ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen.
Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afrika ebenfalls betroffen
Die möglichen Auswirkungen der Sanktionen reichen weit über die Verfahren zu Israel und den USA hinaus.
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrechen der Aggression.
Zahlreiche Ermittlungen betreffen afrikanische Staaten. Der Gerichtshof war unter anderem mit Verfahren zu mutmaßlichen Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik, Uganda, Kenia, Mali, Libyen und Sudan befasst.
Gerade bei solchen Verfahren ist der Gerichtshof auf internationale Zusammenarbeit angewiesen. Ermittler müssen Zeugenaussagen sichern, mögliche Tatorte untersuchen, Beweismittel auswerten und Opfer unterstützen.
Die Grünen warnen, dass finanzielle Einschränkungen und der Verlust technischer Dienstleistungen diese Arbeit beeinträchtigen könnten.
Auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die Opfer betreuen, Informationen über mögliche Verbrechen zusammentragen oder die Strafjustiz unterstützen, können von den amerikanischen Sanktionen betroffen sein.
Eine besondere Rolle spielt der beim Gerichtshof angesiedelte Opferfonds. Er unterstützt gerichtlich angeordnete Wiedergutmachungsmaßnahmen und leistet medizinische, psychosoziale sowie materielle Hilfe für Betroffene schwerster Völkerrechtsverbrechen.
Die Grünen fordern deshalb, die Finanzierung des Fonds gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten abzusichern.
Deutschland überstellte libyschen Tatverdächtigen an Den Haag
Deutschland arbeitet bei der Verfolgung mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen bereits eng mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammen.
Die Zusammenarbeit umfasst neben der Festnahme und Überstellung gesuchter Personen auch die Sicherung von Beweisen und die Unterstützung internationaler Ermittlungen.
Deutschland gehört zu den Staaten, die die Gründung des Gerichtshofs maßgeblich unterstützt haben. Mit dem 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch schuf die Bundesrepublik zudem eine eigene Rechtsgrundlage zur Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen.
Deutsche Gerichte haben auf dieser Grundlage unter anderem Verfahren wegen systematischer Staatsfolter in Syrien und wegen des Völkermords an den Jesiden geführt.
Das Römische Statut verpflichtet seine Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Dazu gehören insbesondere die Vollstreckung von Haftbefehlen und die Unterstützung bei Ermittlungen.
Die Grünen verlangen, dass Deutschland diese Zusammenarbeit trotz des amerikanischen Drucks fortsetzt und ausbaut.
Gerichtshof benötigt internationale Finanzierung und Schutz sensibler Daten
Neben dem Schutz laufender Zahlungen und Dienstleistungen fordern die Grünen eine langfristige Sicherung der Ermittlungsakten und Beweismittel.
Der Strafgerichtshof verwaltet umfangreiche Bestände vertraulicher Informationen. Dazu gehören Zeugenaussagen, Dokumentationen mutmaßlicher Kriegsverbrechen, medizinische Gutachten und Angaben über Opfer und Verdächtige.
Ein eingeschränkter Zugang zu technischen Dienstleistungen könnte die Verwaltung solcher Informationen erschweren.
Die Bundesregierung soll deshalb gemeinsam mit europäischen Partnern Maßnahmen entwickeln, die die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Unversehrtheit dieser Daten gewährleisten.
Die Fraktion verlangt außerdem zusätzliche finanzielle und personelle Unterstützung des Gerichtshofs, soweit die Sanktionen Mehrkosten verursachen oder laufende Ermittlungen gefährden.
Die Forderungen sind Bestandteil eines Bundestagsantrags mit dem Titel „Völkerstrafrecht verteidigen – Internationalen Strafgerichtshof vor Sanktionen schützen“, den die Grünen am 13. Oktober eingebracht haben.
Der Antrag sieht zwölf konkrete Maßnahmen vor, darunter diplomatische Schritte gegenüber Washington, europäische Schutzvorschriften, Unterstützung sanktionierter Beschäftigter und die Sicherung des Opferfonds.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 gegründet. Ihm gehören nach Angaben der Grünen derzeit 125 Vertragsstaaten an. Sein Sitz befindet sich in Den Haag in den Niederlanden. Die Vereinigten Staaten zählen ebenso wie Israel nicht zu seinen Mitgliedstaaten.

