Die Bundesregierung kann kaum sagen, wie häufig Schwarze Geflüchtete in deutschen Behörden oder anderen staatlichen Einrichtungen rassistische Diskriminierung erleben. Am 7. September 2026 wurden dazu neue Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken veröffentlicht. Selbst die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verfügt über keine eigenen Daten speziell zu Schwarzen Geflüchteten. Gleichzeitig zeigen ihre Beratungsfälle, dass staatliches Handeln bei Beschwerden über Anti-Schwarzen Rassismus eine besonders große Rolle spielt.
Von den Fällen, die die Antidiskriminierungsstelle 2025 ausdrücklich Anti-Schwarzem Rassismus zuordnen konnte, entfielen 26 Prozent auf den Bereich staatliches Handeln. Damit war dies der größte einzelne Lebensbereich in dieser Kategorie.
Insgesamt gingen bei der Stelle im vergangenen Jahr 4.571 Beratungsanfragen wegen rassistischer Diskriminierung ein. Die Bundesregierung selbst bezeichnet diesen Wert als „besonders hoch“ und sieht darin Anlass für weitere Forschung und politische Maßnahmen.
Gerade bei Schwarzen Geflüchteten fehlen konkrete Zahlen
Wie sich diese Erfahrungen speziell auf Schwarze Geflüchtete verteilen, bleibt jedoch offen. Auf die Frage nach rassistischer Ungleichbehandlung etwa in Einrichtungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erklärte die Bundesregierung, ihr lägen dazu keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

Auch die Antidiskriminierungsstelle trennt ihre Fälle nicht so auf, dass daraus ein eigenes Lagebild für Schwarze Geflüchtete entsteht. Erfasst wird zwar Anti-Schwarzer Rassismus, nicht aber systematisch, ob die betroffene Person zugleich geflüchtet ist.
Damit bleibt ausgerechnet bei einer Gruppe eine Lücke, deren Alltag häufig durch intensiven Kontakt mit staatlichen Stellen geprägt ist: Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Sozialbehörden oder Polizei.
Auch bei Todesfällen gibt es keine eigene Erfassung
Die Datenlücke reicht über Diskriminierungsbeschwerden hinaus. Die Bundesregierung führt auch keine Statistik darüber, wie viele Schwarze, afrikanische oder afrodiasporische Menschen seit 1990 in Polizeigewahrsam oder bei Einsätzen von Bundesbehörden mit Polizeiaufgaben ums Leben gekommen sind.
Eine belastbare Einschätzung sei deshalb nicht möglich. Eine neue staatliche Erfassung, mit der diese Lücke geschlossen werden könnte, ist derzeit ebenfalls nicht vorgesehen.
Die Linke hatte in ihrer Anfrage unter anderem auf zivilgesellschaftliche Dokumentationen und Menschenrechtsorganisationen verwiesen, die Todesfälle Schwarzer Menschen in staatlicher Obhut erfassen. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie nehme solche Berichte zur Kenntnis, bewerte oder kommentiere sie aber grundsätzlich nicht öffentlich.
Bundesregierung verweist auf bestehende Kontrollen
Beim Umgang mit möglichen rassistischen Vorfällen in Sicherheitsbehörden verweist der Bund auf bereits bestehende Beschwerdewege. Seit März 2024 gibt es beim Deutschen Bundestag einen unabhängigen Polizeibeauftragten. Bürger sowie Beschäftigte der Bundespolizeibehörden können sich mit Hinweisen auf individuelles Fehlverhalten oder strukturelle Probleme an ihn wenden.
Bei verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen betont die Bundesregierung, dass Hautfarbe oder andere durch das Grundgesetz geschützte Merkmale keine Grundlage für Kontrollentscheidungen sein dürfen. Menschen- und Grundrechte sowie Diskriminierungsverbote seien Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Bundespolizei.
Die Bundesregierung nimmt zugleich grundsätzlich keine Stellung zu externen Studien, die Deutschland im europäischen Vergleich eine besonders hohe Belastung Schwarzer Menschen durch rassistische Diskriminierung zuschreiben.
Reform des Antidiskriminierungsrechts läuft
An anderer Stelle kündigt der Bund konkrete Änderungen an. Ein Entwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Unter anderem soll die Frist, innerhalb der Betroffene Ansprüche geltend machen müssen, von zwei auf vier Monate verlängert werden. Weitere Schritte will die Bundesregierung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens prüfen.
Auch ein neuer Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus wird vorbereitet. Dabei sollen Erfahrungen aus der ersten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft einfließen. Die Vereinten Nationen haben für die Jahre 2025 bis 2034 eine zweite Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen.
Für Projekte von Organisationen, die sich schwerpunktmäßig gegen Anti-Schwarzen Rassismus einsetzen, stellte die Antirassismusbeauftragte des Bundes zwischen 2022 und 2026 rund 537.000 Euro bereit. Die Bundeszentrale für politische Bildung vergab zwischen 2020 und 2026 knapp 897.000 Euro an entsprechende Organisationen. Wie groß deren Anteil an der gesamten Antidiskriminierungs- und Demokratieförderung des Bundes ist, kann die Bundesregierung nicht beziffern.
