Nach Suizidversuch im Gefängnis: Honorine Porsche nach Deutschland überstellt

Honorine Porsche ist nach Deutschland überstellt worden. Die deutsche Staatsbürgerin war in Kinshasa wegen eines Rawbank-Überfalls zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die in der Demokratischen Republik Kongo verurteilte deutsche Staatsbürgerin Honorine Porsche ist nach Deutschland überstellt worden. Die Überstellung erfolgte am 4. Juni 2026 im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Deutschland. Eine von der kongolesischen Nachrichtenagentur ACP zitierte diplomatische Quelle verwies zudem auf mehrere Suizidversuche der Verurteilten im Gefängnis Makala. Porsche war im Zusammenhang mit einem Banküberfall in Kinshasa zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Überstellung unter deutscher Polizeibegleitung

Honorine Porsche wurde unter Begleitung deutscher Polizeikräfte nach Deutschland gebracht. Die Überstellung steht nach Darstellung der diplomatischen Quelle im Rahmen der justiziellen und diplomatischen Kooperation zwischen Kinshasa und Berlin.

Porsche besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist kongolesischer Herkunft. Sie war in der Demokratischen Republik Kongo wegen ihrer Beteiligung an einem Überfall auf eine Filiale der Rawbank in Kinshasa verurteilt worden.

Der Fall hatte in Kinshasa erhebliches öffentliches Interesse ausgelöst. Neben dem Banküberfall selbst rückte auch der Umgang staatlicher Kräfte mit der Festgenommenen in den Fokus.

Banküberfall am Rond-Point Victoire

Der Überfall ereignete sich am 16. Oktober 2025 in einer Rawbank-Filiale am Rond-Point Victoire in Kinshasa. Porsche wurde während des Einsatzes von Einheiten der Armee festgenommen.

Im Anschluss kam es zu zwei Verfahren. Das erste betraf den Banküberfall und führte zur Verurteilung Porsches zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Das zweite Verfahren richtete sich gegen Polizeikräfte, denen Übergriffe auf die Frau während des Einsatzes vorgeworfen wurden.

Die Überstellung nach Deutschland ändert nichts an der Tatsache, dass die Verurteilung in der Demokratischen Republik Kongo ergangen ist. Welche weiteren rechtlichen Schritte nach der Überführung in Deutschland folgen, ist nicht bekannt.

Fall berührt Beziehungen zwischen Kinshasa und Berlin

Die Überstellung fällt in den Bereich bilateraler Zusammenarbeit zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Deutschland. Solche Verfahren betreffen rechtliche, konsularische und diplomatische Fragen zugleich, insbesondere wenn eine verurteilte Person die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt.

Der Fall verbindet mehrere Ebenen: eine strafrechtliche Verurteilung in Kinshasa, Vorwürfe gegen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit der Festnahme, den Gesundheitszustand der Verurteilten und die Kooperation zwischen beiden Staaten.

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