Bundesregierung sieht Schleuserkriminalität als internationales Geschäftsmodell

Schleuserkriminalität ist nach Einschätzung der Bundesregierung mehr als illegale Grenzüberquerung. Netzwerke werben über Social Media an, organisieren Routen über mehrere Staaten und nutzen informelle Geldtransfers.

Die Bundesregierung beschreibt Schleuserkriminalität als transnationales Geschäftsmodell der organisierten Kriminalität mit Verbindungen zu Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt. Am 6. Mai wurde die Regierungsposition im Bundestag öffentlich. In 58 von 647 erfassten Verfahren zur Organisierten Kriminalität im Jahr 2024 spielte Schleusungskriminalität eine Rolle. Damit lag der Bereich in der Statistik an vierter Stelle.

Schleusernetzwerke arbeiten arbeitsteilig über Grenzen hinweg

Schleuserkriminalität ist nach Einschätzung der Bundesregierung nicht immer hierarchisch organisiert. Häufig arbeiten die Gruppen mit einer funktionalen Aufgabenverteilung. Dazu gehören Organisation, Transport, Dokumentenbeschaffung, finanzielle Abwicklung und Koordination.

Die Netzwerke operieren grenzüberschreitend. Organisatoren verfügen in der Regel über Personen in Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten. Die Bundesregierung spricht von Residenten, die entlang der Migrationsrouten Aufgaben übernehmen.

Auch staatliche Maßnahmen verändern die Arbeitsweise der Gruppen. Schleusernetzwerke passen Routen, Kommunikation und Arbeitsteilung an. Tatbeiträge werden an spezialisierte Beteiligte ausgelagert. Die Bundesregierung sieht darin Parallelen zu sogenannten Crime-as-a-Service-Modellen, bei denen kriminelle Dienstleistungen wie Urkundenfälschung oder Geldwäsche gegen Gebühr angeboten werden.

Menschenhandel und Ausbeutung überschneiden sich mit Schleusungen

Schleuserkriminalität kann sich mit Menschenhandel überschneiden. Die Bundesregierung verweist auf Fälle, in denen Menschen nach einer Schleusung in ausbeuterische Verhältnisse geraten, etwa um den gezahlten Schleuserlohn abzuarbeiten.

Im Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2024 wurden in 33 von 364 abgeschlossenen Verfahren wegen Verdachts der sexuellen Ausbeutung Schleusungsdelikte als Begleitdelikte festgestellt. Zur Durchsetzung von Tathandlungen und zur Gewinnsteigerung setzen Schleusergruppierungen nach Darstellung der Bundesregierung anlassbezogen Gewalt und Einschüchterung ein.

Die Opferdimension spielt dabei auch in der Strafverfolgung eine Rolle. Die Bundespolizei stimmt sich bei Verdachtsfällen von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Gewalt gegen Migranten im Einzelfall mit spezialisierten Fachberatungsstellen ab. Opfer sollen ihre Rechte kennen, Hilfsangebote erreichen und in Strafverfahren Unterstützung erhalten.

Social Media und informelle Geldtransfers erleichtern die Organisation

Digitale Kommunikationsmittel sind ein zentrales Werkzeug schleuserkrimineller Netzwerke. Social-Media-Plattformen dienen der Anwerbung von Menschen, der Koordination von Routen und der Kommunikation mit Fahrern und Mittätern.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt nach Einschätzung der Bundesregierung fast ausschließlich über informelle Anbieter von Finanztransfergeschäften. Diese nutzen spezielle Handy-Apps und sind zu weltweiten Netzwerken verbunden.

Die finanzielle Seite gilt der Bundesregierung als Kern des Geschäftsmodells. Gewinnorientierung sei die Hauptmotivation der Täter und sichere die Stabilität der Netzwerke. Deshalb setzt die Bundesregierung bei der Bekämpfung auch auf den Ansatz „Follow the money“. Vermögensabschöpfung soll kriminellen Gruppen Gewinne und Mittel für weitere Straftaten entziehen.

Herkunfts- und Transitstaaten bleiben Teil der Sicherheitsfrage

Die Bundesregierung verweist auch auf die Rolle von Herkunfts- und Transitstaaten. Deren Bedeutung unterscheidet sich je nach Lage, politischem System und staatlicher Leistungsfähigkeit. Soziale, politische, demografische und wirtschaftliche Verhältnisse können Migration aus Herkunftsstaaten begünstigen.

In manchen Ländern kann es nach Darstellung der Bundesregierung ein Interesse geben, irreguläre Migration nicht zu regulieren oder aktiv zu verhindern. Rücküberweisungen migrierter Staatsangehöriger können wirtschaftlich eine erhebliche Rolle spielen.

Restriktive Maßnahmen in Transitländern können irreguläre Migration und Schleusungskriminalität bremsen. Zugleich können sie andere Formen begünstigen, etwa den Missbrauch legaler Migrationsmöglichkeiten oder Schleusungen in Behältnissen. Grenzpolizeien in Transitstaaten verfügen trotz internationaler Unterstützung oft nur über begrenzte personelle und finanzielle Mittel.

Internationale Zusammenarbeit gegen mobile Netzwerke

Die Bundesregierung nennt internationale Polizeikooperation, Europol, Abkommen mit Drittstaaten und Sensibilisierungskampagnen als Instrumente gegen Schleuserstrukturen. Deutschland ist zudem Mitglied des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und hat das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten unterzeichnet.

Auf europäischer Ebene beteiligt sich Deutschland an der Plattform EMPACT zur Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität. Die Bundesregierung unterstützt außerdem die „Global Alliance to Counter Migrant Smuggling“ der EU-Kommission.

Mit einzelnen Partnerländern laufen entwicklungspolitische Maßnahmen zum besseren Schutz vulnerabler Migrantinnen und Migranten sowie von Opfern von Menschenhandel. Eine pauschale Bewertung der Wirkung einzelner Maßnahmen hält die Bundesregierung nicht für möglich, weil die Entwicklung der Schleuserkriminalität von unterschiedlichen Faktoren abhängt.

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