Die Bundesregierung hat nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Tansania ihre Erwartungen an die Regierung in Daressalam deutlich verschärft. Am 25. März erklärte sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen an den Bundestag, sie unterstütze das kritische EU-Statement zu den Wahlen „vollumfänglich“, verlange eine unabhängige Aufarbeitung des Wahlprozesses und der Gewalt sowie die Freilassung willkürlich Festgenommener. Zugleich haben sich die EU-Geber, darunter Deutschland, darauf verständigt, vorerst keine neuen Zusagen in der Entwicklungszusammenarbeit zu machen.
Damit verbindet Berlin politische Kritik erstmals offen mit entwicklungspolitischen Konsequenzen. Die Höhe der für 2026 geplanten Neuzusagen wird nach Angaben der Bundesregierung derzeit überprüft. Das Bundesentwicklungsministerium will in den kommenden Monaten den „kritischen Dialog“ mit der tansanischen Regierung suchen und dabei weiter auf transparente Aufklärung drängen.
Bundesregierung fordert Aufarbeitung der Gewalt
Die Bundesregierung erklärt, sie stehe mit der tansanischen Regierung im Austausch und formuliere dabei klar ihre Erwartungen. Dazu zählen die Untersuchung der Gewalt rund um den Wahltag, die Aufklärung von Verschleppungsfällen und die Freilassung willkürlich Festgenommener. Berlin verweist zugleich darauf, dass Tansania inzwischen eine Untersuchungskommission zur Gewalt um den Wahltag eingesetzt habe. Deren Abschlussbericht liege aber noch nicht vor. Außerdem habe die Regierung in Daressalam die Einrichtung einer nationalen Versöhnungskommission angekündigt.
🇹🇿 Tanzania’s presidential election ended in chaos with troops deployed, brutal crackdowns, and reports of extrajudicial killings.
— Visegrád 24 (@visegrad24) October 29, 2025
Mass protests erupted in Dar es Salaam over government interference and the persecution of opposition figures.
Local media reported buses set on… pic.twitter.com/6o6euo2Cde
Bei der Zahl der Todesopfer bleibt die Bundesregierung vorsichtig. Sie verweist auf den UN-Hochkommissar für Menschenrechte, der von Hunderten Getöteten spricht. Eigene weitergehende Erkenntnisse lägen Berlin nicht vor. Auch Berichte über einen möglichen Tötungsbefehl an Sicherheitskräfte seien der Bundesregierung zwar bekannt, sie könne diese aber nicht aus eigener Kenntnis bestätigen.
Tansania bemüht sich in Schadensbegrenzung
Während Berlin auf Aufklärung und politische Konsequenzen drängt, versucht Präsidentin Samia Suluhu Hassan nun sichtbar, den innenpolitischen Dialog wieder zu öffnen. Nach Angaben des Präsidialamts traf sie am 31. März in der State House in Daressalam Präsidentschaftskandidaten aus 16 Parteien, die an der Wahl 2025 teilgenommen hatten. Nach der Erklärung des Präsidialamts kamen die Teilnehmer auf eigenen Wunsch zu Beratungen mit der Präsidentin zusammen. Im Mittelpunkt standen Versöhnung nach der Wahl, die Stärkung des Mehrparteiensystems, nationale Geschlossenheit und die Bedeutung eines respektvollen politischen Umgangs.
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— ikulu_Tanzania (@ikulumawasliano) April 1, 2026

Die Erklärung betont außerdem Führungsverantwortung, Rechenschaftspflicht und politische Toleranz als Voraussetzungen für Stabilität und langfristige Entwicklung. Hervorgehoben wird auch, dass ein geeintes politisches Umfeld wichtig sei, um wirtschaftliches Wachstum zu sichern und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Das Präsidialamt stellt das Treffen damit als Teil eines fortgesetzten Kurses für offenen politischen Dialog dar.
EU-Kritik und afrikanische Zweifel
Berlin widerspricht zugleich dem Eindruck, es habe sich von der frühen europäischen Kritik distanziert. In der Antwort heißt es ausdrücklich, die Bundesregierung habe das EU-Statement vom 2. November 2025 vollständig unterstützt. Darin hatte die Europäische Union ihre Sorge über Gewalt, die Abschaltung des Internets und Berichte über Unregelmäßigkeiten im Wahlprozess deutlich gemacht.
Auch die Kritik der Afrikanischen Union an der Wahl greift die Bundesregierung auf. Ihr sei der vorläufige Bericht der AU-Wahlbeobachtungsmission bekannt, in dem die Wahlen als nicht im Einklang mit den demokratischen Grundsätzen und Standards der Union beschrieben wurden. Berlin hebt hervor, dass die AU-Mission im Unterschied zu 2020 diesmal überhaupt einen Bericht veröffentlicht habe. Der Abschlussbericht stehe noch aus.
Entwicklungszusammenarbeit wird überprüft
Besonders deutlich wird die Bundesregierung bei der Entwicklungszusammenarbeit. Mitte November hätten sich die EU-Geber darauf verständigt, zunächst keine Neuzusagen zu machen. Deutschland trägt diesen Kurs mit. Welche Mittel 2026 noch zugesagt werden, werde aktuell überprüft. In die weitere Ausgestaltung der Zusammenarbeit sollen nach Angaben der Bundesregierung mehrere Faktoren einfließen: die Armutsbekämpfung, der Biodiversitätsschutz, der Schutz der Menschenrechte und der Zugang zu Recht, aber auch geostrategische und wirtschaftliche Interessen Deutschlands.
Gleichzeitig macht Berlin deutlich, dass die Zusammenarbeit nicht vollständig auf Eis liegt. Maßnahmen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Rechenschaftspflicht und Zivilgesellschaft laufen weiter. Die Bundesregierung fördert in Tansania nach eigenen Angaben Programme zum besseren Zugang zum Recht, zur Stärkung der Rechenschaftspflicht im staatlichen Finanzwesen und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie arbeitet dabei mit staatlichen Stellen und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen.
Auch Gerichte erhöhen den Druck
Zusätzlichen Druck auf das politische System in Tansania bringt inzwischen die Justiz. Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker am 6. März 2026 entschieden hat, Tansania müsse seine Verfassung ändern, damit Gerichte Ergebnisse von Präsidentschaftswahlen überprüfen und Wahlklagen zulassen können. Damit rückt ein zentraler Streitpunkt der Opposition in den Mittelpunkt: Bislang gibt es in Tansania keine Möglichkeit, das offizielle Ergebnis einer Präsidentschaftswahl gerichtlich anzufechten.
Historische Nähe, politischer Abstand
Für Deutschland ist der Konflikt politisch besonders sensibel. Die Bundesregierung nennt die koloniale Vergangenheit ausdrücklich einen wichtigen Bezugspunkt der bilateralen Beziehungen zu Tansania. Gerade deshalb ist die jetzige Linie bemerkenswert: Berlin hält am Dialog fest, verbindet ihn aber mit klaren Forderungen, europäischer Abstimmung und einer Überprüfung der weiteren Entwicklungszusammenarbeit.
