Internationale Strafgerichtshof verzichtet auf Ermittlungen in Nigeria

Der Internationale Strafgerichtshof setzt im Umgang mit mutmaßlichen Völkerrechtsverbrechen in Nigeria vorerst nicht auf ein eigenes Ermittlungsverfahren, sondern auf engere Zusammenarbeit mit den Behörden in Abuja. Das Büro des Chefanklägers und die nigerianische Regierung haben dafür ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, das nationale Verfahren stärken und die Kooperation mit dem Gerichtshof ausbauen soll.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung am 26. März während des Nigeria-Besuchs von IStGH-Vizeankläger Mame Mandiaye Niang. Mit dem Schritt bekräftigt das Gericht, dass Nigeria aus seiner Sicht zunächst selbst die Hauptverantwortung trägt, mögliche Verbrechen unter IStGH-Zuständigkeit strafrechtlich aufzuarbeiten.

Für Nigeria ist das politisch und juristisch relevant, weil der IStGH damit vorerst keine Eröffnung formeller Ermittlungen beantragen will. Stattdessen setzt das Gericht auf das Prinzip der Komplementarität. Gemeint ist damit, dass nationale Gerichte und Behörden zuerst selbst tätig werden sollen, solange sie glaubhaft und wirksam ermitteln und verfolgen.

Vereinbarung nach jahrelangem Austausch

Die neue Vereinbarung ist das Ergebnis eines längeren Austauschs zwischen dem Büro des Chefanklägers und den nigerianischen Behörden auf politischer und technischer Ebene. Unterzeichnet wurde sie von Vizeankläger Niang sowie Nigerias Generalstaatsanwalt und Justizminister Lateef Olasunkanmi Fagbemi.

Der IStGH hatte bereits 2020 erklärt, dass in Nigeria schwere Verbrechen begangen worden seien, die in seine Zuständigkeit fallen könnten. Weitere Schritte machte das Gericht damals von Gesprächen mit den nigerianischen Behörden abhängig.

Seitdem erhielt das Büro des Chefanklägers nach eigenen Angaben zusätzliche Informationen zu innerstaatlichen Verfahren. Dabei geht es um mutmaßliche Verbrechen der Boko Haram, der Gruppe Islamischer Staat in der Provinz Westafrika sowie um Vorwürfe gegen Angehörige der nigerianischen Streitkräfte.

Fortschritte bei Verfahren gegen Terroristen

Das Büro des Chefanklägers erkennt nach eigenen Angaben greifbare Fortschritte bei der Aufarbeitung mutmaßlicher Verbrechen durch Boko Haram und den Islamischen Staat in der Provinz Westafrika an. Bei Vorwürfen gegen Mitglieder der nigerianischen Streitkräfte verweist das Gericht auf Militärgerichtsverfahren, erwartet aber weitere Fortschritte.

Niang erklärte bei der Unterzeichnung, das Büro begrüße den konstruktiven Dialog mit den nationalen Behörden und erkenne Fortschritte bei der Aufarbeitung mutmaßlicher Verbrechen an. Zugleich seien weitere Anstrengungen nötig, um eine umfassende Rechenschaft sicherzustellen.

Er betonte zudem, Komplementarität sei „nicht nur eine rechtliche Schwelle, sondern ein Weg, über den wirksame Gerechtigkeit in der Praxis erreicht werden kann“. Sie gehöre zu den Grundprinzipien des Römischen Statuts und solle sicherstellen, dass Staaten IStGH-Verbrechen tatsächlich selbst untersuchen und verfolgen.

IStGH setzt auf Kontrolle und gemeinsame Umsetzung

Nach Angaben des Gerichtshofs soll die Vereinbarung durch gegenseitige Besuche, technische Treffen und einen Aktionsplan umgesetzt werden. Der IStGH kündigt zugleich an, die Umsetzung aufmerksam zu begleiten. Aus Sicht des Büros des Chefanklägers ist das ein zentraler Punkt, weil nationale Verfahren für die Opfer glaubwürdig und wirksam sein müssten.

Niang sagte, das Memorandum schaffe die Grundlage für einen belastbaren Rahmen, um die mutmaßlichen Verbrechen in Nigeria gemeinsam konkreter anzugehen und die Straflosigkeitslücke zu verkleinern.

Während seines Besuchs traf der Vizeankläger auch Nigerias Vizepräsidenten Kashim Shettima, Vertreter der Zivilgesellschaft und Mitglieder der diplomatischen Gemeinschaft. Dabei warb er für eine breite Beteiligung aller relevanten Akteure, ohne die Unabhängigkeit gerichtlicher Verfahren anzutasten.

Warum der Schritt für Nigeria wichtig ist

Mit der Entscheidung knüpft der IStGH an seine bereits 2024 formulierte Linie an. Das Büro des Chefanklägers will keine Genehmigung zur Eröffnung einer formellen Untersuchung beantragen, sondern die Zusammenarbeit mit Nigeria vertiefen.

Für die nigerianische Regierung bedeutet das zusätzlichen internationalen Druck, die angekündigte strafrechtliche Aufarbeitung tatsächlich voranzutreiben. Für den Gerichtshof ist es zugleich ein Testfall dafür, ob das Prinzip der Komplementarität auch in einem politisch und sicherheitspolitisch belasteten Umfeld tragen kann.

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