Der Bundestag hat einen AfD-Antrag gegen die internationale Förderung von LGBTIQ-, Gender- und reproduktiven Gesundheitsprojekten deutlich zurückgewiesen. Am Donnerstag, 26. März 2026, stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke gegen den Vorstoß, mit dem die AfD Deutschland außenpolitisch enger an den Kurs der USA binden und sogenannte „woke Positionen“ international zurückdrängen wollte. Parallel überwies das Parlament einen weiteren AfD-Antrag zur Beendigung der deutschen Finanzierung des UN-Bevölkerungsfonds UNFPA an die Ausschüsse.
Damit bekam eine kulturpolitisch aufgeladene Debatte im Bundestag einen klaren parlamentarischen Ausgang. Die AfD stellte die deutsche Unterstützung für LGBTIQ-Projekte, Genderpolitik und reproduktive Gesundheit im Ausland grundsätzlich infrage. Union, SPD, Grüne und Linke hielten dagegen und verteidigten die internationale Zusammenarbeit bei Menschenrechten, Gesundheitsversorgung und Schutz besonders gefährdeter Gruppen.
AfD zielt auf Kurswechsel in der Außenpolitik
Im Zentrum der Debatte stand ein AfD-Antrag, der deutsche Auslandsvertretungen und Einrichtungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik anweisen wollte, keine Regenbogenflaggen mehr zu hissen und keine offiziellen Teilnahmen an Pride-Paraden mehr zuzulassen. Zudem sollte die Bundesregierung in internationalen Organisationen gemeinsam mit den USA dafür eintreten, dass keine Rechte auf „sexuelle Identität“, Abtreibung oder besondere LGBTIQ-Rechte anerkannt werden. Der Auswärtige Ausschuss hatte diesen Antrag bereits im Januar zur Ablehnung empfohlen.

Ein zweiter AfD-Antrag richtete sich gegen den UN-Bevölkerungsfonds. Die Fraktion forderte, nach dem Vorbild der Trump-Administration alle Zahlungen an UNFPA einzustellen. In der Begründung bezeichnete sie den Fonds als Förderer von Abtreibung, Bevölkerungsreduktion und Genderpolitik und verlangte einen sofortigen Finanzierungsstopp.
Bundesregierung widerspricht zentralen Vorwürfen
Die Bundesregierung hatte der AfD bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage in mehreren zentralen Punkten widersprochen. Sie erklärte, dass es im Völkerrecht weder ein ausdrücklich kodifiziertes Recht auf Schwangerschaftsabbruch noch ein ausdrücklich kodifiziertes Recht auf die Wahl der sexuellen Identität gebe. Zugleich stellte sie klar, dass sie keine Maßnahmen im Ausland fördere, die sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen. Auch unterstützte internationale Organisationen setzten sich nach Angaben der Regierung nicht für ein solches Recht ein.
Zugleich verteidigte die Bundesregierung ihre Politik zum Schutz queerer Menschen und zur Förderung reproduktiver Gesundheit. Sie verwies darauf, dass reproduktive Gesundheit ein breites Feld von Verhütung über Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung bis zur Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten umfasst. Schwangerschaftsabbrüche seien darin nur ein einzelner medizinischer Eingriff und nicht mit dem Gesamtbegriff gleichzusetzen.
Streit um Projekte, Zahlen und Geheimhaltung
Politisch besonders brisant war in der Debatte die Frage, welche Projekte Deutschland im Ausland konkret unterstützt. Die Bundesregierung verwies darauf, dass zahlreiche Angaben zu einzelnen LGBTIQ- und Genderprojekten nicht öffentlich gemacht werden, weil zivilgesellschaftliche Partner in vielen Ländern bedroht würden und ihre Nennung ein Sicherheitsrisiko darstellen könne. Betroffen sind nach der Regierungsantwort mehrere Antworten und Anlagen, die nur als Verschlusssache für den Dienstgebrauch im Parlament hinterlegt wurden.
Zur Finanzierung einzelner Organisationen nannte die Regierung dennoch Zahlen. So erhielt die International Planned Parenthood Federation seit 2022 nach Regierungsangaben insgesamt 63 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Zugleich erklärte die Bundesregierung, sie lehne Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen ausdrücklich als Menschenrechtsverletzungen ab.
Regierungslager verteidigt Menschenrechts- und Gesundheitsansatz
In der Aussprache stellten Abgeordnete von Union, SPD und Grünen die Förderung internationaler Gesundheits- und Schutzprogramme gegen den AfD-Vorwurf einer ideologischen Außenpolitik. Aus der Union kam der Hinweis, UNFPA finanziere keine Abtreibungen und sei unter anderem bei der Senkung der Müttersterblichkeit, beim Schutz vor Kinderehen und bei der Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung aktiv. SPD und Grüne verteidigten reproduktive Gesundheit und Gleichstellungspolitik als Bestandteil internationaler Menschenrechtsarbeit.

Der Konflikt verlief damit entlang einer klaren Trennlinie. Die AfD machte aus den Auslandsprojekten eine Grundsatzfrage über nationale Souveränität, Werteordnung und den Einsatz deutscher Steuergelder. Die übrigen Fraktionen behandelten dieselben Programme vor allem als Teil deutscher Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik.
Klare Mehrheiten im Parlament
Am Ende fiel die Entscheidung eindeutig aus. Der Bundestag lehnte den AfD-Antrag gegen internationale LGBTIQ-, Gender- und Abtreibungspositionen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken ab. Nur die AfD stimmte dafür. Der Antrag zur Beendigung der UNFPA-Finanzierung wurde nicht sofort abgestimmt, sondern zur weiteren Beratung an mehrere Ausschüsse überwiesen, darunter den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Auswärtigen Ausschuss, den Finanzausschuss sowie die Ausschüsse für Familie und Gesundheit.
Damit bleibt der Streit über Deutschlands internationale Förderpolitik zwar auf der politischen Tagesordnung. Im Parlament gibt es dafür derzeit aber keine Mehrheit für einen Kurswechsel.

