AfD verlangt verschärfte Herkunftsangaben bei Kriminalstatistik

Die AfD verlangt schärfere Kriminalitätsdaten nach Staatsangehörigkeit. Die Bundesregierung liefert Zahlen, aber keine neuen Mehrjahresanalysen.

Die Bundesregierung plant keine weitergehenden Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik nach Staatsangehörigkeit, obwohl die AfD-Fraktion genau solche Daten verlangt. Am 11. Mai wurde dazu eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage veröffentlicht. Die AfD hatte nach Tatverdächtigen, Opfern und Deliktstrukturen ausgewählter Staatsangehörigkeiten von 2015 bis 2024 gefragt. Das Bundeskriminalamt und das Bundesinnenministerium verfügen nach Regierungsangaben nicht über Verfahren für kumulative Mehrjahresanalysen ohne Mehrfachzählungen. 

AfD will tiefere Daten zu Herkunft und Delikten

Die AfD-Fraktion wollte die Kriminalstatistik stärker nach Staatsangehörigkeiten, Delikten und Opfergruppen auswerten lassen. Erfragt wurden unter anderem Zahlen zu Tatverdächtigen aus Bulgarien, Georgien, Indien, Kosovo, Polen, Rumänien, Serbien, der Türkei, der Ukraine sowie aus Afghanistan, Algerien, Eritrea, Irak, Iran, Marokko, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

Die Anfrage bezog sich auf Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße. Zusätzlich fragte die Fraktion nach Gewaltkriminalität, Tötungsdelikten, schweren Sexualdelikten, Raub, gefährlicher und schwerer Körperverletzung, Diebstahl, Rauschgiftdelikten, Wohnungseinbruch und Wirtschaftskriminalität.

Die Bundesregierung lieferte dazu umfangreiche Tabellen. Kumulierte Gesamtsummen über den gesamten Zeitraum weist sie bei den Fallzahlen jedoch nicht aus.

Keine Verfahren für Mehrjahresanalysen

Der politisch heikle Punkt liegt in der Methodik. Die AfD wollte wissen, ob Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium technische Möglichkeiten haben, um Tatverdächtige über mehrere Jahre hinweg ohne Mehrfachzählungen zu erfassen. Genannt wurden pseudonymisierte Längsschnittanalysen, Fuzzy-Matching-Verfahren und andere Verknüpfungen.

Die Antwort fällt knapp aus: BKA und BMI verfügen über keine solchen statistischen Verfahren. Auch eine Weiterentwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik in Richtung kumulativer und bevölkerungsbezogener Auswertungen stellt die Bundesregierung nicht in Aussicht. Aus ihrer Sicht seien mit den bestehenden PKS-Daten bereits „umfangreiche und detaillierte Auswertungen“ möglich.

Syrische Staatsangehörige 2024 mit höchstem Wert

Für 2024 nennt die Statistik bei Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße 64.780 tatverdächtige Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit. Dahinter folgen rumänische Staatsangehörige mit 64.431 und türkische Staatsangehörige mit 63.781. Für polnische Staatsangehörige weist die Tabelle 47.408 Tatverdächtige aus, für ukrainische 44.668 und für afghanische 31.443.

Bei afrikanischen Staatsangehörigkeiten nennt die Tabelle für 2024 unter anderem 10.472 Tatverdächtige mit marokkanischer Staatsangehörigkeit, 9.115 mit algerischer, 7.352 mit nigerianischer, 5.331 mit somalischer und 4.416 mit eritreischer Staatsangehörigkeit.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Tatverdächtige und Fälle. Sie ersetzt keine gerichtlichen Feststellungen und bildet keine Verurteilungen ab.

Opferdaten bleiben begrenzt

Auch bei Opferzahlen setzt die Statistik Grenzen. Opferangaben werden in der PKS nur bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter erfasst, etwa Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre und sexuelle Selbstbestimmung.

Für Diebstahlsdelikte, Rauschgiftdelikte und Wirtschaftskriminalität liegen deshalb keine Opferdaten in der von der AfD gewünschten Form vor. Die Frage, wie viele Fälle Opfer und Tatverdächtige mit derselben Staatsangehörigkeit betreffen, kann die Bundesregierung ebenfalls nicht eindeutig beantworten. In einem Fall können mehrere Tatverdächtige und mehrere Opfer mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten erfasst sein.

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