Die Bundesregierung überprüft nach bekannt gewordenen Fälschungs- und Täuschungsfällen ihre Kontrollen bei der Einbürgerung von Nachkommen nationalsozialistisch Verfolgter. Das bestätigte das Bundesinnenministerium am 21. Oktober 2026 in einer Antwort an den Bundestag. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel ermitteln deutsche Behörden gegen 32 Beschuldigte, die sich die deutsche Staatsangehörigkeit mit manipulierten Dokumenten erschlichen haben sollen. Die Bundesregierung verweigert unter Verweis auf laufende Ermittlungen nähere Angaben zu den Verdachtsfällen und möglichen Rücknahmen bereits erfolgter Einbürgerungen.
Identitäten von NS-Verfolgten sollen für Einbürgerungen missbraucht worden sein
Im Zentrum der Ermittlungen stehen mutmaßliche Manipulationen bei sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerungen. Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes gewährt Menschen, denen während der nationalsozialistischen Herrschaft aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, sowie ihren Nachkommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
Nach der Berichterstattung des Spiegel vom 7. September sollen Beschuldigte die tatsächlichen Lebensgeschichten von NS-Verfolgten genutzt und mit erfundenen familiären Abstammungsverhältnissen verknüpft haben. Dabei sollen unter anderem manipulierte israelische Personenstands- und Identitätsdokumente verwendet worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln dem Bericht zufolge gegen 32 Personen. Ihnen wird vorgeworfen, durch gefälschte oder manipulierte Nachweise die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt oder dies versucht zu haben. Ob und wie viele der Beschuldigten tatsächlich eingebürgert wurden, bleibt offen.
Für die Bearbeitung entsprechender Anträge von Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Es arbeitet dabei mit deutschen Botschaften und Konsulaten zusammen.
Bundesinnenministerium überprüft Kontrollverfahren
Das Bundesinnenministerium bestätigte in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, dass die zuständigen Behörden ihre bisherigen Prüfverfahren untersuchen.
Die Bundesregierung überprüfe derzeit in enger Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden die Verfahrens- und Prüfprozesse bei Wiedergutmachungseinbürgerungen. Ziel sei es, das Verfahren gegen kriminelle Fälschungs- und Täuschungsaktivitäten besser abzusichern.
Die Ermittlungen und die behördliche Aufarbeitung des mutmaßlichen Missbrauchs seien noch nicht abgeschlossen.
Konkrete Angaben dazu, wann das Bundesinnenministerium, das Bundesverwaltungsamt, das Bundeskriminalamt oder das Auswärtige Amt erstmals Hinweise auf gefälschte Dokumente erhielten, macht die Bundesregierung nicht.
Auch Fragen nach den bislang betroffenen Einbürgerungsverfahren, der Zahl möglicherweise bereits eingebürgerter Verdächtiger und den konkreten Prüfungen vor der Erteilung der Staatsangehörigkeit bleiben unbeantwortet.
Die Bundesregierung begründet ihre Zurückhaltung mit ermittlungstaktischen Erwägungen. Eine Offenlegung könnte es Dritten ermöglichen, gefälschte Unterlagen gezielt an den behördlichen Prüfmaßstäben auszurichten und Kontrollmechanismen zu umgehen.
Unklar bleibt, wie viele Einbürgerungen nachträglich überprüft werden
Die Bundestagsanfrage befasst sich auch mit der Frage, ob das Bundesverwaltungsamt bereits abgeschlossene Einbürgerungsverfahren systematisch erneut untersucht.
Dabei geht es insbesondere um Fälle, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit bereits erworben wurde und zuvor kein konkreter Betrugsverdacht bestand.
Die Bundesregierung nennt weder die Zahl solcher Nachprüfungen noch die Kriterien, nach denen mögliche Verdachtsfälle ausgewählt werden. Ebenso wenig legt sie offen, wie viele nachträgliche Kontrollen erstmals Hinweise auf manipulierte Dokumente oder erfundene Abstammungsverhältnisse ergeben haben.
Offen bleibt auch, welche Kontrollen das Bundesverwaltungsamt bislang eingesetzt hat, um die mehrfache Verwendung derselben angeblichen Vorfahren oder Übereinstimmungen zwischen unterschiedlichen Abstammungsnachweisen zu erkennen.
Auf die Frage nach verbindlichen Änderungen der Prüfverfahren seit dem 7. September verweist das Bundesinnenministerium erneut auf die laufenden Ermittlungen. Konkrete neue Sicherheitsvorgaben werden nicht benannt.
Erschlichene Einbürgerung kann auch Folgen für Kinder haben
Bei nachgewiesenem Betrug kann die deutsche Staatsangehörigkeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen wieder entzogen werden. Grundlage ist Paragraf 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung regelt.
Wie viele entsprechende Rücknahmeverfahren das Bundesverwaltungsamt im Zusammenhang mit den aktuellen Verdachtsfällen bereits eingeleitet hat, beantwortet die Bundesregierung nicht. Auch zu möglichen bestandskräftigen Entscheidungen nennt sie keine Zahlen.
Die rechtlichen Folgen können über die ursprünglich eingebürgerte Person hinausgehen.

Die Bundesregierung bestätigt, dass bei einer unanfechtbaren und rückwirkenden Rücknahme der Einbürgerung eines Elternteils grundsätzlich auch ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend verlieren kann, wenn es nach der Einbürgerung des Elternteils geboren wurde und seine Staatsangehörigkeit von diesem ableitet. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Voraussetzungen und Einschränkungen des Staatsangehörigkeitsrechts.
Ob solche Fälle im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen bereits festgestellt wurden, teilt die Bundesregierung nicht mit.
Auf die Frage, ob einzelne mutmaßlich erschlichene Einbürgerungen wegen des Ablaufs gesetzlicher Rücknahmefristen nicht mehr aufgehoben werden können, erklärt das Bundesinnenministerium, ihm sei gegenwärtig kein entsprechender Sachverhalt bekannt.
Deutsche Auslandsvertretungen an Einbürgerungsverfahren beteiligt
Die Ermittlungen betreffen auch die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverwaltungsamt und den deutschen Auslandsvertretungen.
Nach der Berichterstattung des Spiegel sollen in den untersuchten Fällen lediglich notariell gestempelte Kopien bestimmter Unterlagen beim Bundesverwaltungsamt eingegangen sein. Ob dies den damals geltenden Vorschriften entsprach und welche zusätzlichen Echtheitsprüfungen vorgenommen wurden, ist bislang nicht geklärt.
Die AfD-Fraktion hatte deshalb nach den Aufgaben der Auslandsvertretungen bei der Kontrolle von Originaldokumenten, der Beglaubigung von Kopien und der Weiterleitung möglicher Zweifel gefragt.
Konkrete Angaben zu den damaligen Prüfungen und möglichen Warnhinweisen macht die Bundesregierung nicht. Zu den allgemeinen Anforderungen an einzureichende Dokumente verweist sie auf das Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zur Wiedergutmachungseinbürgerung.
Das Bundesinnenministerium hatte bereits im September erklärt, dass Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamts regelmäßig über erkannte oder vermutete Fälschungen und Manipulationsmöglichkeiten informiert würden. Bekannte Betrugsmuster würden bei der Prüfung von Einbürgerungsanträgen berücksichtigt.

