Saudi-Arabien richtet fünf Äthiopier hin – 79 weitere Migranten bedroht

Gerichtstermine von wenigen Minuten, kein Anwalt und Dokumente in einer unbekannten Sprache: Saudi-Arabien hat fünf äthiopische Migranten hingerichtet. Mindestens 79 weitere warten wegen ähnlicher Drogendelikte auf ihre mögliche Hinrichtung.

Saudi-Arabien hat fünf äthiopische Migranten wegen Drogendelikten hingerichtet, obwohl sie nach Recherchen von Human Rights Watch kein faires Gerichtsverfahren erhielten. Die Hinrichtungen wurden am 27. Juli 2026 vollstreckt. Die Männer hatten keinen Anwalt, verstanden zentrale Dokumente nicht und konnten sich nur eingeschränkt mit Hilfe eines Übersetzers verständigen. Mindestens 79 weitere Äthiopier sind wegen ähnlicher Vorwürfe unmittelbar von der Todesstrafe bedroht.

Seit Jahresbeginn wurden damit mindestens 17 äthiopische Staatsangehörige in Saudi-Arabien wegen Drogendelikten hingerichtet. Die Europäisch-Saudische Organisation für Menschenrechte zählte bis zum 27. Juli insgesamt mindestens 116 vollstreckte Todesurteile im Königreich.

Gerichtstermine dauerten nur wenige Minuten

Die fünf Männer stammten aus der nordäthiopischen Region Tigray. Sie hatten ihr Heimatland nach dem bewaffneten Konflikt verlassen und waren über den Golf von Aden nach Jemen gelangt. Von dort führte ihre Route in Richtung der saudischen Grenze.

Nach Angaben einer von Human Rights Watch befragten Quelle waren die Migranten nach der gefährlichen Reise, längerer Arbeitslosigkeit und großer Armut körperlich und psychisch geschwächt. Ein Mann habe ihnen eine Arbeit angeboten und sie beauftragt, ein Paket mit unbekanntem Inhalt zu transportieren. Kurz darauf seien sie von saudischen Sicherheitskräften festgenommen worden. Die Männer hätten nach Darstellung der Quelle nicht einmal gewusst, dass sie bereits die Grenze nach Saudi-Arabien überschritten hatten.

Die saudischen Behörden warfen ihnen den Schmuggel von Haschisch vor. Anschließend wurden sie mehr als drei Jahre in einer Hafteinrichtung in Khamis Mushait in der südwestlichen Provinz Asir festgehalten.

Während dieser Zeit mussten sie Dokumente auf Arabisch unterschreiben, obwohl sie die Sprache nicht verstanden. Ihre drei Gerichtstermine dauerten zwischen drei und 20 Minuten. Zwei Anhörungen fanden per Videoschaltung statt. Ein von den Behörden gestellter Übersetzer war lediglich bei zwei Terminen anwesend.

Keiner der Angeklagten erhielt anwaltliche Unterstützung oder eine ausreichende Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Mindestens einer der Männer ließ einen anderen Gefangenen eine Berufung auf Arabisch verfassen. Ob das Schreiben jemals beim Gericht einging, blieb unklar.

Human Rights Watch kritisiert fehlende Verteidigung

„Die saudischen Behörden richten marginalisierte äthiopische Migranten nach Anhörungen hin, die manchmal nur wenige Minuten dauern“, erklärte Joey Shea, Saudi-Arabien-Expertin von Human Rights Watch. Die Verfahren hätten teilweise ohne Anwalt oder ausreichende Übersetzung stattgefunden.

Die Organisation stützt ihre Angaben auf Gespräche mit mehr als einem Dutzend Personen, die Kenntnis von den Fällen äthiopischer Todesgefangener haben. Zwei Quellen verfügten über unmittelbare Informationen zu den fünf zuletzt hingerichteten Männern.

Saudi-Arabien hatte die Hinrichtungen offiziell mit dem Schmuggel von Haschisch begründet. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen über mangelhafte Gerichtsverfahren lag zunächst nicht vor.

Bereits fünf Hinrichtungen im Juni

Am 23. Juni waren bereits fünf weitere äthiopische Staatsangehörige wegen mutmaßlichen Haschischschmuggels hingerichtet worden. In einem der Fälle soll ein Schleuser einen Migranten gezwungen haben, Khat aus dem Jemen nach Saudi-Arabien zu bringen. Der Transport sei die Bedingung dafür gewesen, ihn auf der Migrationsroute weiterzubringen.

Khat ist eine Pflanze mit stimulierender Wirkung, die in Teilen Äthiopiens und im Jemen verbreitet ist. Der darin enthaltene Wirkstoff Cathinon ist in Saudi-Arabien verboten. Der betroffene Mann wusste nach Angaben der von Human Rights Watch befragten Personen nicht, dass der Besitz und Transport dort strafbar war.

Nicht tödlich verlaufene Drogendelikte machten im Jahr 2025 rund 68 Prozent der Hinrichtungen in Saudi-Arabien aus. Das Land gehört neben China und Iran zu den Staaten mit den weltweit höchsten Hinrichtungszahlen. Für China liegen allerdings keine vollständig überprüfbaren offiziellen Zahlen vor.

Todesstrafe für Drogendelikte verstößt gegen UN-Standards

Internationales Menschenrecht lässt die Todesstrafe in Staaten, die sie weiterhin anwenden, nur bei den „schwersten Verbrechen“ zu. Darunter werden vorsätzliche Straftaten mit Todesfolge verstanden. Drogendelikte ohne Todesopfer fallen nicht in diese Kategorie.

Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen erklärte die Verhängung der Todesstrafe wegen Drogendelikten für unvereinbar mit internationalen Menschenrechtsstandards. Sie forderte Saudi-Arabien auf, erneut ein Hinrichtungsmoratorium einzuführen.

Human Rights Watch verlangt die Aufhebung der Todesurteile gegen die äthiopischen Migranten und eine erneute Überprüfung der Verfahren. Die Organisation fordert außerdem sofortige konsularische Unterstützung durch Äthiopiens Außenministerium und seine Vertretungen in Saudi-Arabien.

Kirche und Regierung Äthiopiens intervenieren

Der Patriarch der Äthiopisch-Orthodoxen Tewahedo-Kirche hatte sich bereits am 12. Mai an die Regierungen in Riad und Addis Abeba gewandt. Er forderte beide Seiten auf, weitere Hinrichtungen äthiopischer Staatsangehöriger zu verhindern.

Das äthiopische Außenministerium erklärte am 13. Juli, es stehe wegen rechtlicher Verfahren gegen äthiopische Staatsangehörige in engem Kontakt mit den saudischen Behörden. Ob sich die Gespräche ausdrücklich auf die wegen Drogendelikten zum Tode Verurteilten beziehen, teilte das Ministerium nicht mit.

Hunderttausende Äthiopier leben und arbeiten in Saudi-Arabien. Viele verlassen ihr Land aus wirtschaftlichen Gründen. Andere flohen vor dem Krieg und schweren Menschenrechtsverletzungen im Norden Äthiopiens und gelangten über Dschibuti, den Golf von Aden und Jemen auf die Arabische Halbinsel.

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