Deutschland hat der Afrikanischen Entwicklungsbank seit 2019 zusätzliches Haftungskapital von insgesamt rund 8,1 Milliarden Euro zugesagt und weitere Milliardenbeträge für Entwicklungsfonds bereitgestellt. Die Bundesregierung veröffentlichte die Einzelheiten in ihrer Antwort vom 16. Oktober 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Bei den milliardenschweren Haftungszusagen handelt es sich nicht um unmittelbar ausgezahltes Geld, sondern um Kapital, das die Bank unter bestimmten Voraussetzungen abrufen könnte. Die Angaben zeigen zugleich, wie Deutschland über Entwicklungsbanken und internationale Fonds Projekte in Afrika finanziert und welche Kontrollmöglichkeiten gegenüber diesen Institutionen bestehen.
Für den Bundeshaushalt 2027 sind allein im Entwicklungsetat rund 1,36 Milliarden Euro für Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken vorgesehen. Allerdings verteilen sich weitere Zahlungen an dieselben Institutionen auf unterschiedliche Haushaltstitel und Ministerien.
Mehr als acht Milliarden Euro Haftungskapital für die Afrikanische Entwicklungsbank
Den größten Betrag machen Deutschlands Kapitalzusagen an die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) aus.
Im Rahmen der siebten allgemeinen Kapitalerhöhung verpflichtete sich Deutschland im Oktober 2019 zur Bereitstellung von rund 3,9 Milliarden Euro Haftungskapital. Hinzu kamen rund 249 Millionen Euro tatsächlich einzuzahlendes Kapital, dessen Zahlung über acht Jahresraten von 2020 bis 2027 verteilt wurde.
Im Mai 2024 folgte eine weitere Haftungskapitalerhöhung im Umfang von rund 4,19 Milliarden Euro. Bereits 2022 hatte Deutschland zusätzliche Kapitalanteile gezeichnet, darunter rund 19 Millionen Euro Haftungskapital und rund 1,2 Millionen Euro Einzahlungskapital.
Zusammengenommen ergeben diese Beschlüsse seit 2019 zusätzliche Haftungszusagen von rund 8,1 Milliarden Euro.
Anders als das Einzahlungskapital fließen diese Beträge zunächst nicht aus dem Bundeshaushalt ab. Das abrufbare Kapital dient der finanziellen Absicherung der Entwicklungsbank und stärkt ihre Möglichkeiten, Kredite zu vergeben und sich selbst am Kapitalmarkt zu refinanzieren.

Die Bundesregierung erklärt, dass es bei keiner der untersuchten multilateralen Entwicklungsbanken seit Gründung der Weltbank vor rund 80 Jahren zu einem unvorhergesehenen Abruf solchen Haftungskapitals gekommen sei.
Deshalb seien derzeit auch keine Haushaltsmittel für einen möglichen Abruf vorgesehen. Sollte eine Entwicklungsbank tatsächlich Kapital anfordern, müssten entsprechende Mittel gegebenenfalls über die dafür vorgesehenen haushaltsrechtlichen Verfahren bereitgestellt werden.
Weitere 1,23 Milliarden Euro für den Afrikanischen Entwicklungsfonds
Neben der Bank selbst finanziert Deutschland den Afrikanischen Entwicklungsfonds. Dieser unterstützt vor allem wirtschaftlich schwächere afrikanische Staaten mit besonders günstigen Krediten und Zuschüssen.
Für die 15. Wiederauffüllung des Fonds sagte die Bundesregierung im Mai 2020 rund 559,7 Millionen Euro zu. Die vereinbarten Zahlungen erstrecken sich teilweise bis 2039.
Bei der 16. Wiederauffüllung im April 2023 erhöhte Deutschland sein Engagement um weitere 675,1 Millionen Euro. Die Zahlungen dafür sind bis 2032 vorgesehen.
Beide Zusagen belaufen sich zusammen auf rund 1,23 Milliarden Euro.
Die Beiträge zum Entwicklungsfonds unterscheiden sich vom Haftungskapital der Entwicklungsbank. Es handelt sich um Finanzierungszusagen, die in vereinbarten Raten tatsächlich geleistet werden.
Deutschland ist seit 1981 Mitglied der Afrikanischen Entwicklungsbank und beteiligt sich seit 1973 am Afrikanischen Entwicklungsfonds.
Erneuerbare Energien und Infrastruktur erhalten zusätzliche Mittel
Über seine Mitgliedschaft bei der Afrikanischen Entwicklungsbank hinaus finanziert Deutschland weitere Programme, die von internationalen Entwicklungsinstitutionen verwaltet werden.
Ein Schwerpunkt ist der Sustainable Energy Fund for Africa (SEFA). Dieser Fonds unterstützt die Entwicklung nachhaltiger Energieprojekte und soll Investitionen in erneuerbare Energien erleichtern.
Zwischen 2020 und 2025 zahlte Deutschland insgesamt rund 209,5 Millionen Euro in den Fonds ein. Allein 2024 waren es 45 Millionen Euro, im Jahr 2025 weitere 34,5 Millionen Euro.
Hinzu kamen 2025 erstmals 18,4 Millionen Euro für die Infrastructure Project Preparation Facility der Neuen Partnerschaft für Afrikas Entwicklung (NEPAD). Das Programm unterstützt die Vorbereitung grenzüberschreitender Infrastrukturvorhaben.
Weitere zwei Millionen Euro stellte die Bundesregierung 2025 für die African Legal Support Facility bereit. Die Einrichtung unterstützt afrikanische Staaten bei komplexen rechtlichen Fragen, insbesondere bei Verhandlungen über wirtschaftliche und finanzielle Verträge.
Auch über die Weltbankgruppe werden Afrika-bezogene Programme finanziert. Für einen Treuhandfonds zur Unterstützung sozialer Sicherungssysteme in der Sahelregion zahlte der Bund 2025 weitere 40 Millionen Euro.
Bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung finanzierte Deutschland 2024 außerdem ein Programm zur Beschleunigung der Energiewende in Ägypten mit 15 Millionen Euro.
Bundesrechnungshof kritisiert fehlende Gesamtübersicht
Die deutsche Beteiligung an Entwicklungsbanken wird aus mehreren Bereichen des Bundeshaushalts finanziert. Neben dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind weitere Ressorts und der allgemeine Bundeshaushalt beteiligt.
Der Bundesrechnungshof hatte im September 2025 bemängelt, dass sich die gesamten Zahlungen an einzelne Entwicklungsbanken nicht unmittelbar aus dem Entwicklungsetat nachvollziehen lassen.
In ihrer Antwort nennt die Bundesregierung zahlreiche zusätzliche Haushaltstitel, aus denen zwischen 2020 und 2025 Beiträge geleistet wurden. Für detaillierte Zahlungen verweist sie teilweise auf die öffentlich zugänglichen Bundeshaushalte.
Auch bei Kapitalerhöhungen und Wiederauffüllungen der Fonds bestehen besondere Verfahren.
Nach Angaben der Bundesregierung werden entsprechende Zusagen durch die Hinterlegung von Beitrags- oder Kapitalzeichnungsurkunden rechtsverbindlich. Eine gesonderte parlamentarische Befassung mit jedem einzelnen Vorgang erfolgt nicht.
Allerdings müssen internationale Finanzierungszusagen nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses aus dem Jahr 2019 vor ihrer verbindlichen Abgabe den zuständigen Berichterstattern des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden.
Kontrolle der Entwicklungsbanken erfolgt über internationale Gremien
Die Bundesregierung stellt zudem klar, dass die Kontrolle multilateraler Entwicklungsbanken grundsätzlich gemeinschaftlich durch ihre Mitgliedstaaten erfolgt.
Dafür bestehen Gouverneursräte, Exekutivdirektorien und unabhängige Evaluierungs- und Rechenschaftsmechanismen der jeweiligen Institutionen.
Deutschland ist in diesen Gremien vertreten. Bei der Afrikanischen Entwicklungsbank wurde zwischen 2020 und 2025 durchgehend eine Position als Exekutivdirektor beziehungsweise Senior Advisor besetzt. Die Kosten wurden über bankeigene Verträge getragen.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Banken ihren Anteilseignern gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind. Eigene unmittelbare Prüfungsrechte einzelner Mitgliedstaaten stehen jedoch nicht anstelle der gemeinsamen Kontrollstrukturen.
Für die vom Bund finanzierten Treuhandfonds nennt die Antwort Verwaltungsgebühren, die überwiegend zwischen fünf und zwölf Prozent liegen.
Eine vollständige Aufstellung der jeweiligen Gebührenbeträge für jeden einzelnen Fonds enthält die Antwort nicht.
Bundesregierung bestätigt ausbleibende finanzielle Rückflüsse
Zwischen 2020 und 2024 erhielt Deutschland von den untersuchten Entwicklungsbanken grundsätzlich keine Gewinnausschüttungen oder Kapitalrückzahlungen. Eine Ausnahme bilden Tilgungszahlungen aus einer älteren internationalen Finanzierungsvereinbarung von 1977.
Die Bundesregierung betont allerdings, dass die Mitgliedschaft in Entwicklungsbanken nicht der finanziellen Gewinnerzielung diene.
Ziel sei vielmehr, Entwicklungsprojekte zu finanzieren, Armut zu bekämpfen und internationale öffentliche Güter wie Klimaschutz, Frieden und Pandemievorsorge bereitzustellen.
Mit den Entwicklungsbanken sollen deutsche Haushaltsmittel weitere Finanzierungen mobilisieren und langfristige Projekte ermöglichen, die einzelne Staaten oder öffentliche Haushalte allein nicht tragen könnten.

