Die Bundesregierung will den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Asyl-, Visa- und Aufenthaltsverfahren gesetzlich ermöglichen und dafür auch personenbezogene Echtdaten zum Training automatisierter Systeme freigeben. Am 30. September 2026 wurde das KI-Migrationsverwaltungsgesetz dem Bundestag zugeleitet. Behörden sollen abgeschlossene Verfahren automatisiert auswerten und bei begründeten Zweifeln öffentlich zugängliche Internetdaten mit Angaben von Antragstellern abgleichen können. Entscheidungen über Asyl, Visa oder Aufenthaltstitel sollen weiterhin von Menschen getroffen werden.
Das Vorhaben greift tief in die Arbeitsweise der deutschen Migrationsverwaltung ein. Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können je nach Zuständigkeit unter anderem Ausländerbehörden, das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, das Bundesverwaltungsamt sowie Polizei- und Grenzbehörden betroffen sein.
KI soll bisherige Asylentscheidungen systematisch auswerten
Kern des Gesetzes ist ein automatisiertes Verfahrensmonitoring. Dabei sollen bereits erhobene Daten aus abgeschlossenen Asyl- und Aufenthaltsverfahren analysiert werden können, um Muster in Verfahren und Entscheidungspraxis zu erkennen.
Die Systeme dürfen dafür Beziehungen zwischen Verfahren, Personen, Personengruppen, Institutionen, Organisationen und weiteren Informationen herstellen, Daten klassifizieren, Suchkriterien gewichten und umfangreiche Datenbestände statistisch auswerten.
Im Asylbereich nennt die Bundesregierung unter anderem Herkunftsländer, familiäre Bindungen in Deutschland, Schutzentscheidungen und zeitliche Veränderungen bei Anträgen als mögliche Analysefaktoren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen später auch beeinflussen können, wie intensiv einzelne Anträge geprüft werden.
Ein Profiling einzelner Personen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung soll mit den Ergebnissen des Verfahrensmonitorings jedoch nicht zulässig sein.
Namen können Hinweise auf Herkunft und Religion liefern
Besonders weit reicht die vorgesehene Nutzung personenbezogener Daten beim Training der Systeme. Die Bundesregierung hält ausdrücklich fest, dass eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung nicht in jedem Fall erforderlich sein soll.
Bei automatisierten Anwendungen zur Unterstützung von Asyl- oder Aufenthaltsverfahren könne es notwendig sein, mit Echtdaten zu arbeiten, wenn anonymisierte Daten zentrale Zusammenhänge nicht mehr erkennen ließen.
Als Beispiel nennt die Gesetzesbegründung Namen und Geburtsdaten. Vor- und Nachnamen könnten demnach Informationen über regionale oder soziale Herkunft sowie die Religionszugehörigkeit enthalten. Ein Geburtsdatum könne wiederum helfen, Angaben zum Alter oder Lebenslauf auf Plausibilität zu überprüfen.

Die Bundesregierung argumentiert, dass solche Informationen für das Training realitätsnaher Systeme benötigt werden könnten. Gleichzeitig sollen Behörden technische und organisatorische Maßnahmen treffen, damit diskriminierende Algorithmen weder entstehen noch eingesetzt werden.
Öffentliche Informationen aus sozialen Netzwerken können abgeglichen werden
Eine zweite Neuerung betrifft Daten aus dem Internet. Bestehen konkrete Zweifel an entscheidungserheblichen Angaben eines Antragstellers, sollen Behörden diese automatisiert mit öffentlich zugänglichen personenbezogenen Informationen abgleichen können.
Erfasst werden können beispielsweise öffentlich sichtbare Inhalte sozialer Netzwerke. Auch Informationen, die erst nach einer Registrierung zugänglich sind, können nach der Gesetzesbegründung als öffentlich gelten, sofern der Zugang nicht auf einen kontrollierten Personenkreis beschränkt ist. Private Messenger-Kommunikation fällt nicht darunter.
Ein solcher Abgleich soll nicht flächendeckend erfolgen dürfen. Voraussetzung sind tatsächliche Anhaltspunkte für Zweifel an konkreten Angaben.
Die Bundesregierung nennt dafür mehrere Beispiele: Widersprüche zwischen behaupteter Herkunft und Sprache oder Dialekt, unstimmige Reisewege, wechselnde Angaben zu Aufenthaltsorten oder Familienverhältnissen sowie auffällige Dokumente und Urkunden.
Biometrische Daten sollen grundsätzlich nicht Gegenstand dieses Internetabgleichs sein. Die gewonnenen Ergebnisse müssen anschließend von Beschäftigten der Behörde bewertet, eingeordnet und gegebenenfalls überprüft werden.
Bundesregierung betont menschliche Entscheidungshoheit
Die Bundesregierung grenzt die geplanten Systeme ausdrücklich von einer automatisierten Entscheidung über einzelne Anträge ab. KI soll weder selbst über einen Asylantrag noch über ein Visum oder einen Aufenthaltstitel entscheiden.
Automatisierte Anwendungen sollen Sachbearbeiter unterstützen und Auffälligkeiten erkennen. Die rechtliche Bewertung und die abschließende Entscheidung sollen bei den zuständigen Mitarbeitern verbleiben.
Auch Daten aus dem höchstpersönlichen Bereich sollen geschützt werden. Erkenntnisse, die ausschließlich den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwertet werden und müssen gelöscht werden.
Externe Unternehmen können bei Entwicklung und Betrieb der Systeme einbezogen werden. Sie müssen ihren Sitz in der Europäischen Union oder einem mit dem Schengen-Raum assoziierten Staat haben und dürfen die überlassenen personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke verwenden.
PRO ASYL warnt vor algorithmischer Vorentscheidung
Schon während der Verbändeanhörung im Juli stieß das Vorhaben auf deutliche Kritik. PRO ASYL forderte damals, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Die Organisation sieht insbesondere Risiken bei Transparenz, Datenschutz und Diskriminierung.
Ein Problem sei der sogenannte Automation Bias: Mitarbeiter könnten Ergebnissen eines technischen Systems einen höheren Grad an Objektivität zuschreiben und dessen Einschätzungen faktisch übernehmen, obwohl die formale Entscheidung weiterhin von einem Menschen getroffen werde.
PRO ASYL kritisierte außerdem, dass sensible Informationen in Asylverfahren regelmäßig zum Kern des Sachverhalts gehören. Dazu zählen etwa politische oder religiöse Überzeugungen, familiäre Beziehungen, Gesundheitsinformationen oder andere persönliche Angaben.
Die Organisation verlangte für konkrete KI-Anwendungen unabhängige Prüfungen möglicher Grundrechtsverletzungen, bevor entsprechende Systeme eingesetzt werden.
AWO fordert unabhängige Kontrolle
Auch der AWO Bundesverband sieht erhebliche Risiken. Die Organisation begrüßt zwar das Ziel, Verfahren zu modernisieren und Bearbeitungszeiten zu verkürzen, verlangt aber klarere Grenzen für automatisierte Systeme.
Die AWO warnte insbesondere davor, dass statistische Auffälligkeiten und Wahrscheinlichkeiten Einfluss auf die Intensität späterer Prüfungen nehmen könnten. Dadurch könnten bestehende Muster aus früheren Entscheidungen in zukünftige Verfahren übertragen werden.
Gefordert werden unter anderem unabhängige Prüfungen, verbindliche Vorgaben zur Vermeidung von Diskriminierung sowie klare Dokumentations- und Kontrollpflichten.
Auch beim Internetabgleich sieht die AWO offene Fragen. Öffentlich verfügbare Daten könnten falsch, manipuliert oder durch KI erzeugt worden sein. Der Gesetzentwurf müsse deshalb stärker regeln, wie Behörden die Qualität und Zuverlässigkeit solcher Informationen überprüfen.
Datenschützer sehen Konflikt mit EU-Recht
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hatte den Referentenentwurf ebenfalls scharf kritisiert und Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung und der europäischen KI-Verordnung erhoben.
Die Vereinigung bemängelte unter anderem die Verarbeitung sensibler Daten, mögliche Zweckänderungen großer Datenbestände und fehlende unabhängige Kontrollmechanismen. Zugleich unterstützt sie grundsätzlich das Ziel, migrationsrechtliche Verfahren durch Digitalisierung schneller und effizienter zu gestalten.
Die Bundesregierung hält den Gesetzentwurf dagegen für mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands vereinbar. Sie verweist auf die Datenschutz-Grundverordnung und die europäische KI-Verordnung, deren Vorgaben auch für die neuen Anwendungen gelten sollen.
Bundesrat will Internetabgleich noch ausweiten
Der Bundesrat befasste sich am 25. September mit dem Gesetz und brachte zusätzliche Forderungen ein. Unter anderem soll geprüft werden, ob automatisierte Internetrecherchen künftig auch zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit sowie zur Ermittlung von Rückführungsmöglichkeiten eingesetzt werden können.
Das Bundesinnenministerium beschäftigt sich nach Angaben der Bundesregierung bereits mit einer entsprechenden Erweiterung des Aufenthaltsgesetzes.
Der Bundesrat möchte zudem prüfen lassen, ob Informationen, die beim automatisierten Internetabgleich gewonnen werden, anschließend auch für weitere aufenthaltsrechtliche Maßnahmen verwendet werden dürfen. Im jetzigen Gesetzentwurf ist eine solche Zweckänderung ausdrücklich ausgeschlossen. Die Bundesregierung hat angekündigt, auch diesen Vorschlag zu prüfen.
