Der CDU-Abgeordnete Stephan Mayer hat während einer Bundestagsdebatte über rechtsextremistischen Terror eine Zwischenfrage des Linken-Politikers Ferat Koçak zurückgewiesen und erklärt, dieser habe im Parlament nichts verloren. Der Wortwechsel ereignete sich am Donnerstag, 5. November 2026, zum 15. Jahrestag der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Mayer betonte, er habe in 24 Jahren als Bundestagsabgeordneter noch nie eine Zwischenfrage abgelehnt. Die Auseinandersetzung überschattete eine Debatte über das Versagen deutscher Sicherheitsbehörden, die Verantwortung des Verfassungsschutzes und den Schutz von Menschen mit Einwanderungsgeschichte vor rechtsextremistischer Gewalt.
Mayer hatte zuvor das staatliche Versagen bei der Aufklärung der NSU-Mordserie eingeräumt. Gleichzeitig verteidigte er die Reformen und den Ausbau der Nachrichtendienste seit 2011. Als Ferat Koçak eine Zwischenfrage stellen wollte, erklärte der CSU-Politiker, dass er erstmals von seiner bisherigen parlamentarischen Praxis abweiche.
Er lehne die Frage nicht ab, weil er sich außerstande sehe, sie zu beantworten, sondern weil so der Wortlaut seiner Erklärung: „Herr Koçak hier in diesem Haus nichts verloren hat.“
Die Äußerung erhielt Beifall aus der Unionsfraktion und der AfD sowie von einzelnen SPD-Abgeordneten.
Ferat Koçak fragt nach institutionellem Rassismus
Bereits zu Beginn der Debatte hatte es eine ähnliche Konfrontation gegeben.
Koçak stellte dem CDU-Innenpolitiker Alexander Throm die Frage, wann die Unionsfraktion anerkennen werde, dass Rassismus nicht nur auf der Straße, sondern auch innerhalb staatlicher Institutionen existiere.
Der Linken-Abgeordnete verwies auf die Ermittlungen gegen die Angehörigen der NSU-Opfer. Statt rassistische Tatmotive zu verfolgen, hätten die Behörden jahrelang die Familien der Ermordeten verdächtigt und kriminalisiert.
„Das war nicht einfach nur individuelles Versagen, sondern Ausdruck von institutionellem Rassismus“, erklärte Koçak. Er wollte wissen, welche strukturellen Konsequenzen die Union daraus ziehe.
Throm reagierte zunächst mit persönlichen Vorwürfen gegen den Fragesteller. Er griff dessen Verhalten im Zusammenhang mit Antisemitismus an und forderte ihn auf, sein Bundestagsmandat niederzulegen.
„Sie gehören nicht in dieses Hohe Haus“, sagte der CDU-Abgeordnete.
Erst anschließend ging Throm auf die ursprüngliche Frage ein. Er verwies auf die Reform des Verfassungsschutzes, eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und eine ausgeweitete parlamentarische Kontrolle.
Die Anerkennung eines institutionellen Rassismus in den damaligen Ermittlungsstrukturen blieb dabei ausdrücklich offen.
Koçak wurde selbst Opfer eines rechtsextremistischen Brandanschlags
Die Auseinandersetzung erhält durch die persönliche Geschichte von Ferat Koçak eine zusätzliche Dimension.
Der Berliner Politiker wurde in der Nacht zum 1. Februar 2018 Ziel eines rechtsextremistischen Brandanschlags in Berlin-Neukölln. Unbekannte setzten sein vor dem Wohnhaus abgestelltes Auto in Brand. Die Flammen griffen auf das Gebäude über, in dem sich Koçak und Angehörige seiner Familie befanden.
Spätere Recherchen des ARD-Magazins Kontraste und des Rundfunks Berlin-Brandenburg ergaben, dass Sicherheitsbehörden bereits vor dem Anschlag Erkenntnisse über die Ausspähung Koçaks durch gewaltbereite Rechtsextremisten besaßen.

Sowohl der Berliner Verfassungsschutz als auch das Landeskriminalamt hatten Verdächtige überwacht. Koçak war dennoch nicht rechtzeitig vor der Gefahr gewarnt worden.
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte Koçak 2019, seit dem Anschlag begleite ihn die Angst vor rechtsextremer Gewalt. Sein Vertrauen in die Sicherheitsbehörden sei dadurch schwer beschädigt worden.
Die Frage nach dem Umgang staatlicher Institutionen mit rechtsextremistischen Bedrohungen betrifft den Bundestagsabgeordneten damit nicht nur als Politiker, sondern auch als unmittelbar Betroffenen.
NSU ermordete neun Menschen wegen ihrer Herkunft
Anlass der Bundestagsdebatte war der 15. Jahrestag der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds am 4. November 2011.
Zwischen 2000 und 2007 ermordete die rechtsextremistische Terrorgruppe zehn Menschen. Neun Opfer waren Männer mit türkischer oder griechischer Einwanderungsgeschichte. Das zehnte Opfer war die Polizistin Michèle Kiesewetter.
Hinzu kamen mehrere Sprengstoffanschläge, zahlreiche Verletzte und Raubüberfälle.
Über Jahre hinweg ermittelten die Behörden vor allem im persönlichen und geschäftlichen Umfeld der ermordeten Männer. Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund fanden lange keine ausreichende Beachtung.
Die Ermittlungen belasteten die Angehörigen erheblich. Familien wurden unter anderem mit Vorwürfen angeblicher Verbindungen zur organisierten Kriminalität konfrontiert.
Auch Teile der Medien trugen zur Stigmatisierung bei, indem sie die rassistisch motivierte Mordserie als „Dönermorde“ bezeichneten.
Die Staatsministerin und Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik, erinnerte im Bundestag daran, dass Menschen, die staatlichen Schutz erwarten durften, stattdessen selbst unter Verdacht geraten seien.
Sie verwies auf die Bedeutung dieser Erfahrung für Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland. Nach ihren Worten habe etwa jeder vierte Einwohner eine eigene oder familiäre Migrationsgeschichte.
Die Bundesregierung müsse gewährleisten, dass Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Namen oder ihrem Glauben auf den Schutz des Staates vertrauen könnten.
Verfassungsschutz bleibt zentraler Streitpunkt
In der Debatte wurde deutlich, dass die Fraktionen aus dem NSU-Komplex unterschiedliche Schlussfolgerungen für die Arbeit der deutschen Nachrichtendienste ziehen.
CDU und CSU wollen den Verfassungsschutz weiter stärken. Alexander Throm verwies auf die seit 2011 eingeführten Strukturen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Dazu gehören die Rechtsextremismusdatei, das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum und zusätzliche Kontrollmechanismen.
Auch Stephan Mayer verteidigte die institutionellen Reformen. Er verwies auf insgesamt 15 parlamentarische Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene sowie auf neue gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen.
Die Union argumentiert, dass eine leistungsfähige Terrorismusabwehr eine frühzeitige Beobachtung extremistischer Netzwerke erfordere. Dazu sollen Nachrichtendienste zusätzliche technische und rechtliche Möglichkeiten erhalten.
Die CDU-Abgeordnete Tijen Ataoğlu sprach sich unter anderem für mehr Personal, erweiterte Telekommunikationsüberwachung, KI-gestützte Datenanalysen und zusätzliche nachrichtendienstliche Befugnisse aus.
Sie räumte zugleich ein, dass entscheidende Fragen zum NSU bis heute unbeantwortet seien. Dazu gehörten die Rolle von Vertrauenspersonen, die Vernichtung von Akten und die tatsächlichen Unterstützungsstrukturen der Terrorgruppe.
Die Linke zieht aus diesen Vorgängen eine gegenteilige Schlussfolgerung.
Linke fordert Abschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
In einem eigenen Antrag verlangt die Linksfraktion eine grundlegende Neuordnung der deutschen Sicherheitsarchitektur.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll nach ihrem Willen mittelfristig als Nachrichtendienst abgeschafft und durch eine unabhängige wissenschaftliche Beobachtungsstelle ersetzt werden.
Diese Einrichtung soll Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und demokratiefeindliche Entwicklungen untersuchen und regelmäßig öffentlich darüber berichten.
Zudem fordert Die Linke, die bisherige Praxis des Einsatzes von Vertrauenspersonen in extremistischen Organisationen zu beenden.
Die Fraktion begründet diese Forderung mit der Rolle staatlicher Informanten im Umfeld des NSU. Besonders umstritten ist der Fall des Neonazis Tino Brandt, der als führender Kopf des Thüringer Heimatschutzes zugleich für den Verfassungsschutz arbeitete.
Brandt erhielt während seiner Tätigkeit als Informant erhebliche staatliche Zahlungen, die nach seinen eigenen Angaben teilweise in den Aufbau rechtsextremistischer Strukturen flossen.
Die Linksabgeordnete Clara Bünger warf den Sicherheitsbehörden vor, den NSU-Komplex bis heute nicht vollständig aufgeklärt zu haben. Sie kritisierte insbesondere die Vernichtung von Akten und den Umgang mit Informationen aus dem Umfeld rechtsextremistischer Gruppen.
Die Fraktion fordert deshalb, dass Sicherheitsbehörden Informationen über ihre Quellen bei rechtsterroristischen Ermittlungen von sich aus gegenüber der Strafverfolgung offenlegen müssen.
Die AfD griff ebenfalls die Rolle des Verfassungsschutzes an. Beatrix von Storch behauptete in ihrer Rede, staatliche Informanten hätten die rechtsextreme Szene gezielt aufgebaut, um die demokratische Rechte zu diskreditieren. Für diese weitreichende politische Absicht legte sie keine belastbaren Belege vor. Unionspolitiker wiesen pauschale Vorwürfe gegen die Nachrichtendienste zurück.
Grüne verlangen weitere Ermittlungen zum Unterstützernetzwerk
Die Grünen sehen ebenfalls erhebliche Defizite bei der bisherigen Aufklärung, lehnen daraus aber nicht grundsätzlich die Existenz des Verfassungsschutzes ab.
Die frühere Polizeibeamtin und Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic verwies auf noch immer nicht ausgewertete Datenträger aus dem Umfeld des NSU.
Als Beispiel nannte sie eine Festplatte des verurteilten NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben, die beim Bundeskriminalamt liege und bislang nicht entschlüsselt worden sei.
Mihalic forderte, die inzwischen verbesserten technischen Möglichkeiten zu nutzen, um mögliche Hinweise auf weitere Unterstützer, Tatvorbereitungen und rechtsextremistische Netzwerke auszuwerten.
Sie kritisierte außerdem die Antwort der Bundesregierung auf ihre parlamentarische Anfrage. Die Regierung hatte auf die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts verwiesen und keinen Anlass für ein eigenes Eingreifen gesehen.
Für Mihalic reicht diese Haltung nicht aus, um dem früheren Versprechen einer vollständigen Aufklärung gerecht zu werden.
Auch die SPD betonte, dass die Rolle staatlicher Institutionen weiter untersucht werden müsse. Ihre Abgeordnete Sonja Eichwede erklärte, der NSU-Komplex habe gezeigt, wie gefährlich rassistische Vorurteile innerhalb der Ermittlungsbehörden sein könnten.
Was die Debatte für die Diaspora in Deutschland bedeutet
Die politischen Konsequenzen der NSU-Aufarbeitung betreffen unmittelbar die Sicherheit und das Vertrauen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland.
Die Mordserie richtete sich gezielt gegen Menschen, die wegen ihrer Herkunft zum Feindbild rechtsextremistischer Täter geworden waren. Die jahrelangen Fehlermittlungen zeigten zugleich, dass Angehörige dieser Bevölkerungsgruppen bei der Suche nach den Verantwortlichen selbst unter Verdacht geraten konnten.
Bei der Frage nach dem Schutz vor rassistischer Gewalt geht es nicht allein um die Verfolgung rechtsextremistischer Täter. Ebenso betroffen sind der Umgang mit Warnhinweisen, die Einstufung möglicher Tatmotive, die Information gefährdeter Personen und der Zugang zu unabhängigen Beschwerdemöglichkeiten.
Die Linksfraktion fordert dazu eine gesetzliche Regelung, die Opfern rechter Gewalt ohne deutsche Staatsangehörigkeit einen sicheren Aufenthaltsstatus gewährleistet.
Außerdem sollen unabhängige Beschwerde- und Kontrollstellen geschaffen oder ausgebaut werden, die rassistische Diskriminierung und mögliches Fehlverhalten der Polizei untersuchen können.
Vorgesehen ist auch eine dauerhafte Finanzierung spezialisierter Opferberatungsstellen, mobiler Beratungsteams und unabhängiger Dokumentationsstellen.
Der Schutz vor Rechtsextremismus bleibt angesichts der aktuellen Kriminalitätszahlen eine Frage der öffentlichen Sicherheit. Für das Jahr 2025 wurden in Deutschland 42.544 politisch rechts motivierte Straftaten registriert, darunter 1.598 Gewaltdelikte.
Bundestag streitet über Verantwortung und staatliche Konsequenzen
In der Bundestagsdebatte bekannten sich die Fraktionen von Union, SPD, Grünen und Linken zur weiteren Aufarbeitung der NSU-Morde. Unterschiedlich bewertet wurde jedoch, welche politischen und institutionellen Konsequenzen daraus folgen sollen.
Die SPD-Abgeordnete Sonja Eichwede bezeichnete die damaligen Ermittlungen als ein schweres Versagen der Sicherheitsbehörden. Angehörige seien verdächtigt und stigmatisiert worden, während rassistische Tatmotive zu lange ausgeschlossen geblieben seien.
Die CDU-Abgeordnete Tijen Ataoğlu räumte ebenfalls ein, dass noch immer nicht geklärt sei, welche Rolle einzelne Vertrauenspersonen gespielt hätten und weshalb relevante Akten vernichtet worden seien.
Zugleich verteidigte sie den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verfolgten Ausbau der Sicherheitsbehörden. Neben zusätzlichen Befugnissen sollen Präventionsprogramme und politische Bildung fortgesetzt werden.
Auch über ein bundesweites NSU-Dokumentationszentrum besteht grundsätzlich Einigkeit zwischen mehreren Fraktionen. Die Koalition plant eine Einrichtung in Nürnberg, die das Gedenken an die Opfer mit Forschung und politischer Bildungsarbeit verbinden soll.
Die Grünen fordern, Angehörige und Überlebende verbindlich an der Ausgestaltung zu beteiligen und ihnen langfristig finanzielle, rechtliche und psychosoziale Unterstützung zu gewährleisten.
Der Antrag der Linksfraktion wurde am Abend des 5. November erstmals beraten und anschließend an den Innenausschuss überwiesen. Eine Entscheidung über die geforderte Abschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Reform des Einsatzes von Vertrauenspersonen oder die zusätzlichen Schutzrechte für Betroffene rechter Gewalt fiel damit noch nicht.

