Bundestag weist AfD-Vorstoß zur Abschaffung des Entwicklungsministeriums zurück

Die AfD will das Bundesentwicklungsministerium abschaffen und seinen Etat von zehn auf zwei Milliarden Euro kürzen. Doch im zuständigen Bundestagsausschuss stimmen alle anderen Fraktionen dagegen. Die AfD fordert eine Entwicklungspolitik, die sich stärker an deutschen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen orientiert.

Die AfD ist mit ihrem Vorstoß zur Abschaffung des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) und einer Kürzung des Entwicklungsetats um rund 80 Prozent im zuständigen Bundestagsausschuss gescheitert. Am Mittwoch, dem 4. November 2026, lehnten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Antrag der Oppositionsfraktion ab. Die AfD wollte das Ministerium auflösen, seine Aufgaben auf das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium übertragen und den Jahresetat von rund zehn auf zwei Milliarden Euro reduzieren. Die endgültige Entscheidung des Bundestages über den Antrag steht noch aus.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beriet die Initiative in nichtöffentlicher Sitzung. Für den Antrag stimmten ausschließlich die Vertreter der AfD. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.

Die AfD hatte ihren Antrag mit der Bundestagsdrucksache 21/6906 bereits am 7. Juli eingebracht. Im Mittelpunkt steht eine grundlegende Neuordnung der deutschen Entwicklungspolitik, die künftig stärker deutschen Wirtschafts-, Außen- und Sicherheitsinteressen dienen soll.

AfD wollte Entwicklungsetat um acht Milliarden Euro kürzen

Der Antrag sieht vor, die Haushaltsmittel des BMZ für 2026 um 8,06 Milliarden Euro zu reduzieren. Statt der vorgesehenen 10,06 Milliarden Euro sollten nur noch zwei Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Kürzung um 80,1 Prozent.

Der AfD ging es dabei nicht allein um Einsparungen. Sie wollte auch die institutionelle Grundlage der bisherigen deutschen Entwicklungspolitik verändern.

Das BMZ sollte als eigenständiges Bundesministerium abgeschafft werden. Seine verbliebenen Aufgaben sollten auf zwei andere Ressorts verteilt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hätte künftig vor allem wirtschaftliche Kooperationsprojekte übernehmen sollen. Das Auswärtige Amt sollte sich stärker auf humanitäre Hilfe und außenpolitisch begründete Entwicklungsleistungen konzentrieren.

Die AfD schlug außerdem eine Neuordnung der staatlichen Durchführungsorganisationen vor. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sollte durch eine Ausweitung ihrer Kreditvergabe die führende Rolle in der Entwicklungszusammenarbeit erhalten.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die zahlreiche Projekte der technischen Zusammenarbeit umsetzt, sollte dagegen eine nachgeordnete Funktion übernehmen.

Deutsche Wirtschaftsinteressen sollten Vorrang erhalten

Die AfD begründet ihre Forderungen mit einer grundsätzlichen Kritik an der bisherigen deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Nach Auffassung der Fraktion hat das BMZ seine Zuständigkeiten über ein angemessenes Maß hinaus ausgeweitet. Gleichzeitig würden staatliche Aufgaben im Inland nicht mehr ausreichend erfüllt.

Die Antragsteller werfen der bisherigen Entwicklungspolitik vor, zu stark von gesellschaftspolitischen Zielsetzungen geprägt zu sein und deutsche wirtschaftliche Interessen nicht ausreichend zu berücksichtigen.

Als Beispiel kritisieren sie die feministische Entwicklungspolitik. Diese habe nach ihrer Darstellung Mittel für gesellschaftliche Veränderungen gebunden, statt wirtschaftliche Entwicklung stärker in den Vordergrund zu stellen.

Künftig sollten Projekte vor allem dazu beitragen, deutschen Unternehmen Zugang zu Märkten und Rohstoffen zu verschaffen, den internationalen Handel zu fördern und strategische Partnerschaften aufzubauen.

Die AfD fordert außerdem, finanzielle und technische Unterstützung an konkrete Bedingungen zu knüpfen. Empfängerstaaten sollten sich stärker an der Bekämpfung irregulärer Migration, organisierter Kriminalität und des Terrorismus beteiligen.

Auch die Förderung der deutschen Sprache und kultureller Beziehungen gehört zu den vorgeschlagenen Zielen.

Alle bestehenden Entwicklungsprojekte sollten überprüft und Vorhaben beendet werden, die nach Einschätzung der Antragsteller deutschen Interessen widersprechen, ineffizient sind oder keine nachhaltigen Ergebnisse erzielen.

AfD verweist auf Trumps Kürzungen bei USAID

Zur Begründung ihres Reformmodells verweist die AfD ausdrücklich auf internationale Beispiele.

Besonders hervorgehoben wird die Politik von US-Präsident Donald Trump. Dessen Regierung hatte 2025 die amerikanische Entwicklungsbehörde USAID weitgehend aufgelöst, zahlreiche Programme eingestellt und verbliebene Zuständigkeiten an das Außenministerium übertragen.

Die AfD betrachtet diesen Kurs als Beispiel für eine stärkere Ausrichtung internationaler Entwicklungsleistungen an nationalen Interessen.

Auch Großbritannien und Australien werden in dem Antrag genannt. Beide Länder hatten ihre zuvor eigenständigen Entwicklungsbehörden in die jeweiligen Außenministerien integriert.

Die AfD leitet daraus die Forderung ab, Entwicklungspolitik auch in Deutschland institutionell enger mit Außen- und Wirtschaftspolitik zu verbinden.

Die genannten internationalen Reformen unterscheiden sich allerdings in Umfang und Ausgestaltung. Die Eingliederung einer Entwicklungsbehörde in ein Außenministerium bedeutet nicht zwangsläufig eine gleichzeitige Kürzung der Entwicklungsausgaben um 80 Prozent.

Deutschland zählt zu den größten Gebern der Entwicklungshilfe

Die AfD verweist außerdem auf die Höhe der deutschen Entwicklungsausgaben.

Nach ihren Angaben erreichten die öffentlichen deutschen Entwicklungsleistungen im Jahr 2025 rund 26 Milliarden Euro. Damit habe Deutschland die Vereinigten Staaten als größten Geber überholt, nachdem Washington seine Auslandshilfen erheblich reduziert hatte.

Diese international als Official Development Assistance (ODA) erfassten Leistungen sind jedoch nicht mit dem Haushalt des Bundesentwicklungsministeriums gleichzusetzen.

Sie umfassen auch Ausgaben anderer Bundesministerien sowie bestimmte Leistungen von Ländern und Kommunen.

So nennt die AfD in ihrem Antrag 4,3 Milliarden Euro für die Versorgung und Unterbringung Geflüchteter in Deutschland sowie weitere 2,2 Milliarden Euro für die Ausbildung Studierender aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen.

Solche Ausgaben können nach den Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unter bestimmten Voraussetzungen als öffentliche Entwicklungsleistungen angerechnet werden.

Eine Kürzung des BMZ-Etats würde deshalb nicht automatisch sämtliche deutschen ODA-Ausgaben im gleichen Verhältnis reduzieren.

Das BMZ verfügt 2026 über rund 10,06 Milliarden Euro und damit über etwa 1,9 Prozent des gesamten Bundeshaushalts.

Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika wäre betroffen

Eine Umsetzung der AfD-Forderungen hätte auch die deutschen Beziehungen zu zahlreichen afrikanischen Staaten verändert.

Das BMZ finanziert und koordiniert gemeinsam mit Partnerregierungen Projekte in Bereichen wie Energieversorgung, Bildung, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Wasserversorgung und wirtschaftliche Entwicklung.

Hinzu kommen Beiträge zu multilateralen Organisationen und internationalen Entwicklungsbanken.

Die AfD wollte die verbleibenden Mittel stärker auf wirtschaftliche Kooperationen mit unmittelbarem Nutzen für Deutschland konzentrieren.

Für die Partnerländer hätte dies eine Veränderung der Förderbedingungen bedeutet. Projekte ohne erkennbaren Beitrag zu deutschen wirtschaftlichen, außenpolitischen oder sicherheitspolitischen Interessen wären nach den Kriterien des Antrags auf den Prüfstand gestellt worden.

Die AfD fordert dabei keinen vollständigen Rückzug Deutschlands aus der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Sie will jedoch deren Umfang deutlich verringern und die Zielsetzung verändern.

Konkrete Angaben dazu, welche laufenden Länderprogramme in Afrika eingestellt oder fortgeführt werden sollten, enthält der Antrag nicht.

Alle anderen Bundestagsfraktionen lehnen Antrag ab

Die Ablehnung im Entwicklungsausschuss zeigt, dass der weitreichende Reformvorschlag der AfD im Bundestag derzeit keine Unterstützung außerhalb der eigenen Fraktion findet.

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten ebenso dagegen wie die oppositionellen Grünen und die Linke.

Eine ausführliche Begründung der einzelnen Fraktionen für ihr Abstimmungsverhalten wurde aus der nichtöffentlichen Ausschusssitzung zunächst nicht veröffentlicht.

Mit dem Ausschussvotum ist die parlamentarische Behandlung des Antrags noch nicht abgeschlossen. Die endgültige Entscheidung muss der Bundestag treffen.

Ein Termin für die abschließende Abstimmung stand am Mittwoch noch nicht fest.

Verwandte Beiträge
Mehr lesen

Bundeswehr soll im Mittelmeer gegen Russlands Schattenflotte vorgehen – Streit über Libyen-Mission IRINI

Die Bundeswehr soll im Mittelmeer künftig auch gegen die russische Schattenflotte vorgehen. Weil die EU-Mission IRINI keine Schiffe mehr zur Durchsetzung des Libyen-Embargos durchsuchen darf, wird ihr Auftrag erweitert. Im Bundestag stößt die Neuausrichtung auf erheblichen Widerstand – allerdings aus sehr unterschiedlichen Gründen.
Total
0
Share