US-Präsident Donald Trump will Südafrika und Ruanda aus dem amerikanischen Handelsförderprogramm AGOA ausschließen und beiden Ländern damit den zollbegünstigten Zugang zum US-Markt entziehen. Die Entscheidung gab der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer am Montag, dem 2. November 2026, in Washington bekannt. Der Ausschluss soll am 1. Januar 2027 wirksam werden und trifft mit Südafrika den bislang größten Nutznießer des Programms. Washington begründet den Schritt mit Handelshemmnissen und außenpolitischen Sicherheitsinteressen, erhebt gegen beide Regierungen jedoch unterschiedliche Vorwürfe.
Trump hat den US-Kongress sowie die Regierungen in Pretoria und Kigali über seine Absicht informiert. In einem auf den 28. Oktober datierten Schreiben an Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa kündigte er die Beendigung der Handelsprivilegien unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frist von mindestens 60 Tagen an.
„Präsident Trump hat festgestellt, dass die Regierungen Ruandas und Südafrikas Praktiken verfolgen, die nicht mit den Teilnahmebedingungen von AGOA vereinbar sind“, erklärte Greer nach Abschluss der jährlichen Überprüfung.
Washington wirft Südafrika Korruption und Handelshemmnisse vor
Gegenüber Südafrika führt die US-Regierung insbesondere Beschränkungen für amerikanische Unternehmen, Korruption sowie Gefahren für die nationalen Sicherheits- und außenpolitischen Interessen der Vereinigten Staaten an.
In seinem Schreiben an Ramaphosa verweist Trump ausdrücklich auf Hindernisse beim Zugang zum südafrikanischen Agrarmarkt, regulatorische Anforderungen, Investitionsschutz und geistiges Eigentum. Darüber hinaus kritisiert Washington aus seiner Sicht unzureichende Fortschritte bei der Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Konkrete Einzelmaßnahmen, die unmittelbar zum Ausschluss geführt haben, nennt die öffentliche Erklärung der US-Handelsvertretung nicht.
Die Entscheidung fällt in eine Phase angespannter Beziehungen zwischen Washington und Pretoria. Die Trump-Regierung kritisiert seit längerem Südafrikas Land- und Gleichstellungspolitik sowie dessen außenpolitische Positionen, darunter das Verfahren gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof.
Südafrika weist insbesondere die amerikanischen Vorwürfe einer systematischen Verfolgung weißer Südafrikaner zurück. Pretoria betont zudem, dass seine innenpolitischen Entscheidungen und die Landreform den Vorgaben der südafrikanischen Verfassung entsprechen.
Südafrika exportierte Waren im Wert von rund 1,5 Milliarden Euro über AGOA
Im Jahr 2025 führte Südafrika Waren im Wert von umgerechnet rund 1,52 Milliarden Euro im Rahmen von AGOA in die Vereinigten Staaten aus. Dazu gehörten unter anderem Automobilteile, Zitrusfrüchte und Wein.
Das im Jahr 2000 eingeführte African Growth and Opportunity Act ermöglicht berechtigten Ländern südlich der Sahara, zahlreiche Produkte ohne reguläre Einfuhrzölle auf dem amerikanischen Markt anzubieten. Das Programm wurde erst im September 2026 bis Ende 2028 verlängert. Die Teilnahme einzelner Länder wird jedoch weiterhin jährlich überprüft.
Ein Ausschluss aus AGOA bedeutet kein generelles Handelsverbot. Südafrikanische Unternehmen können ihre Waren weiterhin in die USA exportieren, verlieren bei bislang begünstigten Produkten allerdings den entsprechenden Zollvorteil.
Handelsminister Parks Tau erklärte, rund zehn Prozent der südafrikanischen Exporte in die USA hätten 2025 unter AGOA stattgefunden. Bezogen auf sämtliche weltweiten Ausfuhren Südafrikas entspreche dies etwa einem Prozent.
Für einzelne Unternehmen und Beschäftigte, insbesondere in der Landwirtschaft und der verarbeitenden Industrie, kann der Verlust der Vergünstigungen dennoch erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Pretoria setzt auf neue Absatzmärkte in China und Europa
Die südafrikanische Regierung kündigte an, ihre Exportmärkte weiter zu diversifizieren und betroffene Unternehmen zu unterstützen.
Handelsminister Tau erklärte nach Bekanntgabe der US-Entscheidung, Südafrika werde seine Bemühungen um zusätzliche Absatzmärkte beschleunigen, um Arbeitsplätze zu schützen. Dabei setzt Pretoria unter anderem auf die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone, die Europäische Union, Indien und China.
Bereits vor der Entscheidung hatte Tau betont, dass Südafrika an einer Fortsetzung der Handelsgespräche mit Washington interessiert sei. Im September war er mit dem US-Handelsbeauftragten Greer in Washington zusammengetroffen. Die Gespräche betrafen unter anderem den Marktzugang für amerikanische Agrarprodukte.
Tau erklärte, seine Regierung habe konkrete Vorschläge unterbreitet, die mit den Regeln der Welthandelsorganisation und der südafrikanischen Verfassung vereinbar seien.
Die USA bleiben für Südafrika ein bedeutender Handelspartner. Nach Angaben des Handelsministeriums erreichte der bilaterale Warenhandel 2025 einen Wert von umgerechnet rund 25,7 Milliarden Euro. Mehr als 600 amerikanische Unternehmen sind in Südafrika tätig.
Ruanda gerät wegen M23-Konflikt zusätzlich unter US-Druck
Für Ruanda begründet Washington den geplanten AGOA-Ausschluss mit einer breiteren Liste politischer und wirtschaftlicher Vorwürfe. Die amerikanische Regierung nennt Handels- und Investitionshemmnisse, rechtsstaatliche Defizite, mangelnden politischen Pluralismus sowie Bedenken hinsichtlich der Arbeitnehmer- und Menschenrechte.
Hinzu kommen amerikanische Sicherheitsinteressen in der Region. Die Entscheidung erfolgt wenige Tage nach neuen US-Sanktionen gegen das ruandische Verteidigungsministerium und die Finanzinstitution Zigama Credit and Savings Society.
Das US-Finanzministerium hatte die Strafmaßnahmen am 28. Oktober verhängt. Washington wirft der ruandischen Armee vor, die Rebellenbewegung M23 im Osten der Demokratischen Republik Kongo mit Soldaten, Waffen, Ausbildung und logistischer Unterstützung zu stärken.

Ruanda bestreitet die Unterstützung der Rebellen und verweist auf eigene Sicherheitsbedenken an der Grenze zur DR Kongo. Die Regierung in Kigali sieht insbesondere die Präsenz der bewaffneten FDLR-Miliz im Nachbarland als Bedrohung an.
Der AGOA-Ausschluss ist rechtlich von den Sanktionen des US-Finanzministeriums getrennt. Die Handelsvertretung nennt den M23-Konflikt in ihrer Erklärung nicht ausdrücklich als eigenständigen Ausschlussgrund.
Ruanda war bereits 2018 teilweise von den AGOA-Vergünstigungen ausgeschlossen worden. Damals entzog Washington dem Land die Zollprivilegien für Bekleidungsexporte, nachdem Kigali den Import gebrauchter Kleidung eingeschränkt hatte.
Eine unmittelbare offizielle Stellungnahme der ruandischen Regierung zur neuen AGOA-Entscheidung lag zunächst nicht vor.
Handelsprivilegien können bei Reformen wiederhergestellt werden
Die US-Regierung hält eine spätere Wiederaufnahme beider Länder in das Handelsprogramm grundsätzlich für möglich. Voraussetzung ist, dass Washington die Teilnahmebedingungen wieder als erfüllt betrachtet.
Trump erklärte in seinem Schreiben an Ramaphosa, seine Regierung werde die Fortschritte Südafrikas bei der Beseitigung der beanstandeten Handelshemmnisse und der Erfüllung der AGOA-Kriterien weiter beobachten.
Der US-Handelsbeauftragte Greer bekräftigte, Washington arbeite daran, afrikanische Partner zur Einhaltung dieser Bedingungen zu bewegen.
Die angekündigten Änderungen sollen nach Ablauf der Mitteilungsfrist zum Jahresbeginn 2027 wirksam werden. Andere berechtigte afrikanische Staaten bleiben von der Entscheidung über Südafrika und Ruanda unberührt.

