Sambias Regierung hat die scharfe UN-Kritik an den Festnahmen nach der Präsidentschaftswahl zurückgewiesen und eine öffentliche Korrektur verlangt. Die Stellungnahme wurde am 3. September veröffentlicht, einen Tag nach der Erklärung von UN-Sonderberichterstatterin Gina Romero. Im Zentrum steht ein sachlicher Fehler: Hochverrat ist in Sambia entgegen der UN-Erklärung nicht mehr mit dem Tod bedroht. Zugleich weist die Regierung die Bezeichnungen „politische Gefangene“ und „Repression nach der Wahl“ als vorverurteilend zurück.
Das Außenministerium in Lusaka reagierte damit auf Romeros Forderung, alle politischen Gefangenen freizulassen und die Kriminalisierung politischer Opposition zu beenden. Die unabhängige UN-Expertin hatte von einem sich verschlechternden demokratischen und menschenrechtlichen Umfeld gesprochen und auf Berichte über Hunderte festgenommene Oppositionsanhänger verwiesen.
Regierung korrigiert UN-Angabe zur Todesstrafe
Besonders entschieden widerspricht Sambia der Darstellung, dass Hochverrat ein Verbrechen sei, auf das die Todesstrafe stehe. Romero hatte die Anklagen gegen den Oppositionsführer Brian Mundubile und seinen Kandidaten für das Vizepräsidentenamt, Makebi Zulu, als „konstruierte Anklagen wegen Hochverrats“ bezeichnet und darauf hingewiesen, dass darauf die Todesstrafe stehe.
Diese Angabe ist nach der sambischen Rechtslage nicht mehr zutreffend. Sambia schaffte die Todesstrafe im Dezember 2022 aus dem Strafgesetzbuch ab. Im Dezember 2023 wurde sie auch aus dem Militärrecht gestrichen.
Anschließend trat das Land dem Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei, das auf die Abschaffung der Todesstrafe zielt. Sambia hinterlegte die Beitrittsurkunde im Dezember 2024 bei den Vereinten Nationen. Für das Land trat das Protokoll im März 2025 in Kraft.
„Kein Straftatbestand im sambischen Recht sieht heute die Todesstrafe vor. Keine wegen Hochverrats angeklagte Person muss mit einer Hinrichtung rechnen“, erklärte das Außenministerium. Die Regierung fordert die Sonderberichterstatterin und das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte auf, die falsche Angabe öffentlich und mit derselben Sichtbarkeit wie die ursprüngliche Erklärung zu korrigieren.
Streit über Festnahmen nach der Präsidentschaftswahl
Der Konflikt reicht jedoch über die Frage der Todesstrafe hinaus. Romero warf den Behörden vor, nach der Wahl systematisch gegen politische Gegner vorzugehen. Sie verwies auf Berichte über Einschüchterungen sowie über Hunderte Festnahmen von Oppositionsanhängern. Ein Teil der Betroffenen soll länger als gesetzlich vorgesehen ohne formelle Anklage festgehalten worden sein.
Besonders im Blick stehen Mundubile und Zulu. Gegen beide sowie weitere Beschuldigte wurde Ende August Anklage wegen Hochverrats erhoben. Mundubile hatte das Ergebnis der Präsidentschaftswahl vom 13. August zurückgewiesen und Manipulationen bei der Auszählung geltend gemacht.
Nach dem offiziellen Ergebnis gewann Präsident Hakainde Hichilema mit rund 60 Prozent der Stimmen eine zweite Amtszeit. Mundubile kam demnach auf rund 38 Prozent. Hichilema wurde am 1. September erneut als Präsident vereidigt.

Die Regierung bestreitet, dass die Festgenommenen allein wegen ihrer politischen Tätigkeit verfolgt würden. Die Bezeichnung „politische Gefangene“ mache aus einem umstrittenen Vorwurf eine feststehende Tatsache, erklärte das Außenministerium. Eine Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei schütze nicht vor strafrechtlichen Ermittlungen, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat bestehe.
Zugleich betonte die Regierung die Unschuldsvermutung und den Anspruch der Beschuldigten auf Rechtsbeistand, menschenwürdige Behandlung und ein faires öffentliches Verfahren. Ob die Vorwürfe bewiesen werden könnten, müsse von den Gerichten entschieden werden.
Tödliche Razzia verschärfte politische Spannungen
Die Lage hatte sich unmittelbar nach der Wahl zugespitzt. Sicherheitskräfte durchsuchten am Tag nach der Abstimmung ein Gebäude in Lusaka, das mit Mundubile in Verbindung gebracht wurde. Dabei kam der frühere Minister und Oppositionspolitiker Mutotwe Kafwaya ums Leben. Elf Menschen wurden festgenommen.
Die Behörden erklärten anschließend, bei der Operation seien Waffen beschlagnahmt worden. Vertreter der Opposition sollen nach Darstellung der Regierung einen Umsturz unter Beteiligung ausländischer Milizen vorbereitet haben. Die Beschuldigten weisen den Vorwurf zurück.
Mundubile und Zulu hielten sich danach zeitweise in einem Gebäude der Vereinten Nationen in Lusaka auf. Das sambische Außenministerium erklärte nun, ein Sondergesandter des UN-Generalsekretärs habe ihre Übergabe zunächst an Kirchenvertreter und anschließend an die Sicherheitsbehörden vermittelt. Die Regierung habe dabei zugesichert, die Rechte der Beschuldigten während des gesamten Verfahrens zu achten.
UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk hatte bereits nach der Razzia Besorgnis über die Festnahmen geäußert und die Behörden aufgefordert, willkürliche Inhaftierungen zu beenden.
UN-Expertin sieht längerfristige Einschränkungen
Romero ordnet die Vorgänge in eine längerfristige Entwicklung ein. In Sambia habe es bereits vor der Wahl willkürliche Festnahmen von Oppositionspolitikern, Parlamentariern und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie unverhältnismäßige Vorwürfe wie Aufruhr und Spionage gegeben.
Auch die kurzfristige Absage der internationalen Menschenrechts- und Technologiekonferenz RightsCon in Lusaka im Mai führt die Sonderberichterstatterin als Beispiel für eingeschränkte politische und gesellschaftliche Freiräume an. Zu dem Treffen waren mehr als 5.000 Teilnehmer erwartet worden.
Das Außenministerium weist auch diese breitere Charakterisierung zurück. Es wirft Romero vor, umstrittene Vorwürfe nicht ausreichend als solche gekennzeichnet und teilweise Fragen behandelt zu haben, die über ihr Mandat zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit hinausgingen.
Die Regierung beruft sich dabei auf den Verhaltenskodex des UN-Menschenrechtsrats für unabhängige Sonderberichterstatter. Dieser verlangt unter anderem, Informationen anhand glaubwürdiger Quellen zu überprüfen, Stellungnahmen betroffener Staaten einzubeziehen und sich in öffentlichen Erklärungen zurückhaltend zu äußern.

